Geflügelpest: Seuchenlage und Bekämpfung in Bayern

Aktuelle Seuchenlage

Seit September nehmen die Ausbrüche bei Geflügel und die Fälle bei Wildvögeln in Europa und Deutschland weiter zu.
Um die Ausbreitung einzudämmen, wurde ganz Österreich ab dem 8. November zum Gebiet mit erhöhtem Risiko für hochpathogene aviäre Influenza (HPAI) erklärt.
In Bayern wurde die Geflügelpest (HPAI) Ende Oktober in zwei Geflügelbeständen in den Landkreisen Altötting und Roth nachgewiesen. Gleichzeitig nehmen auch die Nachweise bei Wildvögeln in Bayern seit Ende Oktober deutlich zu.

In seiner Risikoeinschätzung zur Hochpathogenen Aviären Influenza H5 (HPAI H5) vom 13.01.2025 (fli.de) stuft das FLI das Risiko der Einschleppung, Ausbreitung und Verschleppung von HPAI H5-Viren in Wasservogelpopulationen innerhalb Deutschlands weiterhin als hoch ein.
Auch das Risiko des Eintrags von HPAI H5 in deutsche Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte mit Wildvögeln wird als hoch eingestuft.

Das Eintragsrisiko durch Virusverschleppung zwischen Geflügelhaltungen (Sekundärausbrüche) und durch die Abgabe von lebendem Geflügel im Reiseverkehr oder auf Geflügelausstellungen innerhalb der EU und auch innerhalb Deutschlands wird derzeit als moderat angesehen.

Das Risiko des unerkannten Zirkulierens von HPAI H5-Viren in Wassergeflügelhaltungen wird als moderat eingestuft.

Zum Schutz des Geflügels vor einem Eintrag und der möglichen weiteren Verbreitung von hochpathohenen aviären Influenzavirus (HPAIV)-Infektionen sind die Überprüfung und konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen im Betrieb und die Überwachungs- bzw. Abklärungsuntersuchungen nach den Vorgaben der Geflügelpestverordnung entscheidend.

Tot aufgefundene Wildvögel, insbesondere Wasservögel, sollten unbedingt weiterhin den Veterinärbehörden gemeldet werden. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) führt ganzjährig Monitoring-Untersuchungen bei solchen verendet aufgefundenen Wildvögeln durch.

Die Geflügelpestfälle in Bayern können den folgenden Tabellen entnommen werden:

Tabelle 01: Nachweise von HPAI bei gehaltenen Vögeln in Bayern
(seit 01.10.2024; Stand: 31.01.2025)
Datum des Erstnachweises Landkreis Anzahl der Ausbrüche*
25.10.2024 Altötting 1
31.10.2024 Roth 1
20.11.2024 Coburg 1
26.12.2024 Ansbach 1
28.12.2024 Augsburg 1
30.12.2024 Garmisch-Patenkirchen 1
16.01.2025 Nürnberger-Land 1
21.01.2025 Eichstätt 1

*entspricht Anzahl der Haltungsbetriebe mit HPAI-Nachweis

Tabelle 02: Nachweise von HPAI bei Wildvögeln in Bayern
(seit 01.10.2024; Stand: 31.01.2025)
Datum des Erstnachweises Landkreis Anzahl der Fälle
31.10.2024 Coburg 7
07.11.2024 Landsberg am Lech 6
07.11.2024 Deggendorf 4
15.11.2024 Lichtenfels 1
04.12.2024 Schwandorf 2
04.12.2024 Straubing-Bogen 1
06.12.2024 Passau 1
06.12.2024 Altötting 1
03.01.2025 Aichach-Friedberg 1

Kartendarstellung der HPAI-Fälle in Bayern

(seit 01.10.2024; Stand: 31.01.2025)

Die Abbildung zeigt eine Bayernkarte; eingezeichnet sind die Regierungsbezirke und die Geflügelpestfälle.

Abbildung: Kartendarstellung der HPAI-Fälle in Bayern


Die Zahlen zu den HPAI-Fällen bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln in Deutschland können dem Tierseucheninformationssystem TSIS entnommen werden.

Tabelle 03: Nachweise von HPAI bei gehaltenen Vögeln in Deutschland
(seit 01.10.2024; Stand: 31.01.2025)
Anzahl der Ausbrüche: 32 (letzter Fall: am 30.01.2025 in Niedersachsen )

Bundesländer:


Baden-Württemberg
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Schleswig-Holstein

Tabelle 04: Nachweise von HPAI bei Wildvögeln in Deutschland
(seit 01.10.2024; Stand: 31.01.2025)
Anzahl der Fälle: 139 (letzter Fall: am 27.01.2025 in Niedersachsen)

Bundesländer:

Bayern
Baden-Württemberg
Berlin
Brandenburg
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Nordrhein-Westfalen
Niedersachsen
Schleswig-Holstein
Thüringen

Schutzmaßnahmen und Bekämpfung der Geflügelpest

Geeignete Maßnahmen zur Vermeidung eines Eintrages der Geflügelpest und zum Schutz der Geflügelbestände sind zwingend erforderlich. Dies gilt besonders für Geflügelhaltungen mit Auslauf und für Freilandhaltungen, bei denen direkte Kontaktmöglichkeiten des Haus- und Nutzgeflügels zu Wildvögeln bestehen. Zu den Biosicherheitsmaßnahmen gehören Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, aber auch eine konsequente Personalhygiene.

Im Fall von Geflügelpest ist es außerdem wesentlich, die Kontakte zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu verhindern. Dies gilt insbesondere im Umfeld von Fundorten HPAIV-infizierter Wildvögel. Daher sollten Geflügelhalter auf eine funktionierende physische Barriere zwischen den Habitaten von Wildwasservögeln (z. B. Gewässer, Felder, auf denen sich Gänse, Enten oder Schwäne sammeln) und der Geflügelhaltung achten. Insbesondere in der Nähe von Gewässern jeglicher Art und Größe sollten Geflügelhaltungen vorsorglich auch mittels eines engmaschigen Netzes soweit möglich überspannt werden.

Geflügelpestviren können auch indirekt über kontaminiertes Futter, Wasser oder verunreinigte Einstreu und Gegenstände (Schuhwerk, Schubkarren, Fahrzeuge u. ä.) in einen Bestand eingeschleppt werden. Fahrzeuge und Geräte, mit denen Geflügel transportiert wird, sind nach jedem Einsatz zu reinigen und zu desinfizieren. Für Maßnahmen zur Biosicherheit siehe auch:

Darüber hinaus sind Tierhalter grundsätzlich aufgefordert, auf mögliche Erkrankungen beim Geflügel zu achten und bei Auffälligkeiten in jedem Fall einen Tierarzt hinzuzuziehen. Bei Vorliegen erhöhter Tierverluste oder deutlicher Leistungseinbußen im Bestand sind gemäß Geflügelpestschutzverordnung Untersuchungen zum Ausschluss der Geflügelpest einzuleiten und im Falle eines Seuchenverdachts ist die zuständige Behörde zu informieren. Es ist insbesondere auch Vorsicht beim Handel mit Lebendgeflügel aus Norddeutschland, im Reisegewerbe und beim innergemeinschaftlichem Verbringen angezeigt.

Bei einem Ausbruch der Geflügelpest bei Wildvögeln ergreifen die jeweils zuständigen Behörden die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des Nutzgeflügels vor dieser anzeigepflichtigen Tierseuche. Zu diesen Maßnahmen zählt neben verstärkten Anforderungen an die Betriebshygiene und Biosicherheit, der Beschränkung von Geflügelmärkten usw. ggf. auch eine risikoorientierte Aufstallungspflicht für Geflügel, um in den betroffenen Gebieten den Kontakt von Nutzgeflügel mit potentiell infizierten Wildvögeln zu verhindern.

Bei einem Ausbruch der Geflügelpest in einem Geflügelbestand schreibt die Geflügelpest-Verordnung in Verbindung mit dem EU-Recht vor, dass die gehaltenen Vögel des betroffenen Bestands getötet werden müssen. Darüber hinaus legt die zuständige Behörde um den Seuchenbestand sogenannte Sperrzonen fest, in denen besondere Schutzmaßregeln (u. a. Einschränkungen des Tierverkehrs) gelten. Entsprechende verpflichtende Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung der Geflügelpest werden im Rahmen von Allgemeinverfügungen erlassen und sind dann auf den offiziellen Webseiten der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörden abrufbar.

Um Fälle von Geflügelpest in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, wird in Bayern das Wildvogelmonitoring kontinuierlich durchgeführt.

Gefahr für den Menschen

Grundsätzlich gelten HPAI-Viren als potentiell zoonotische Erreger, d. h. je nach Virusstamm können diese ggf. auch Erkrankungen beim Menschen verursachen. Für eine mögliche Übertragung ist der intensive direkte Kontakt mit infiziertem Geflügel bzw. dessen virushaltigen Ausscheidungen erforderlich. Eine Ansteckung des Menschen mit den zuletzt überwiegend kursierenden Geflügelpestviren vom Subtyp H5N1 ist in Deutschland bislang nicht bekannt. Dieses Virus ist schlecht an den Menschen angepasst und die Übertragung von Vögeln auf den Menschen daher selten.

Allgemein gilt, dass Personen, die in Kontakt mit infiziertem Geflügel kommen, auf das Auftreten von respiratorischen Symptomen bzw. Bindehautentzündungen achten sollten. Sobald Symptome auftreten, ist unverzüglich ein Arzt aufzusuchen. Darüber hinaus gelten allgemeine Hygieneregeln: generell sollten tote Vögel nicht mit bloßen Händen angefasst und die Hände gründlich mit Wasser und Seife gewaschen werden, falls es doch zu einem Kontakt gekommen ist. Auf die einschlägigen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts wird hingewiesen: Empfehlungen des RKI zur Prävention bei Personen mit erhöhtem Expositionsrisiko durch hochpathogene aviäre Influenza A/H5.

Im März 2024 sind in den USA Infektionen mit HPAIV bei verschiedenen Säugetieren aufgetreten. Betroffen waren nicht nur Fleischfresser (Luchs, Puma, Hauskatzen, Skunks), sondern überraschend und weltweit erstmalig auch Wiederkäuer (Ziegen, Kühe). In Zusammenhang mit dem Auftreten von HPAIV in Geflügel- und Milchviehbetrieben in den USA, kam es seit April 2024 immer wieder zu Humaninfektionen mit meist milder Symptomatik. Die betroffenen Personen hatten, bis auf einen Fall, stets Kontakt mit infizierten Rindern oder Geflügel, wobei Infektionen mit dem amerikanischen H5-Genotyp zugrunde lagen. Es gibt derzeit keine Hinweise auf ein ähnliches Geschehen in Europa.

Auch wenn es weltweit immer wieder zu sporadischen Infektionen bei Menschen kommt, wird nach einer aktuellen Einschätzung des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) das Risiko einer zoonotischen Influenzaübertragung auf die Bevölkerung in Europa als gering eingestuft. Es wird jedoch von einem geringen bis moderaten Risiko für beruflich exponierte Gruppen, die engen Kontakt mit infiziertem Geflügel haben, ausgegangen.