Aviäre Influenza: Informationen zu Erreger und Diagnostik
Erreger

Abbildung 1: Blutungen Ösophagus
Viren der Spezies "Influenza A Virus" (Familie Orthomyxoviridae) werden nach den Hüllproteinen Hämagglutinin (H) und Neuraminidase (N) in Subtypen unterteilt. Bisher sind 16 H- und 9 N-Subtypen bekannt, die theoretisch in allen Kombinationen vorkommen können (z. B.: H5N1; H9N2).
Das induzierte Krankheitsbild variiert je nach Virus (Subtyp) und Wirt sehr stark. Reservoirwirte für die aviären Influenza A viren (AIV) sind wilde Wasservögel, die meist keine Symptome zeigen. Bei AIV der Subtypen H5 und H7 wird zwischen hochpathogenen (HPAIV) und niedrigpathogenen AIV (LPAIV) unterschieden.
HPAI-Viren können das Krankheitsbild der anzeigepflichtigen „Geflügelpest“ auslösen. Da LPAIV in der Lage sind, durch Antigendrift spontan ihre Pathogenität zu steigern, ist die niedrigpathogene aviäre Influenza bei einem gehaltenen Vogel ebenfalls anzeigepflichtig.
Die Pathogenität wird entweder im Tierversuch (intravenöser Pathogenitätsindex, IVPI) oder molekularbiologisch (Aminosäuresequenz im Bereich der endoproteolytischen Schnittstelle des Hämagglutinins) bestimmt.
Grundsätzlich besteht auch für den Menschen die Möglichkeit einer Infektion mit AIV; dieser geht jedoch in aller Regel ein enger Kontakt mit erkranktem Geflügel voraus und bei allen bisher aufgetretenen Varianten fand keine weitere, effiziente Übertragung auf andere Individuen statt.
2024 wurden in den USA erstmals HPAI H5N1-Viren in Milchviehbeständen und auch bei wenigen Mitarbeitern der Betriebe nachgewiesen. Die infizierten Personen entwickeln in aller Regel keine bis milde klinische Symptome. In Deutschland schätzt das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) das Risiko für einen Eintrag des US-amerikanischen HPAI H5N1-Stammes als sehr gering ein.
Übertragung
Die Viren werden unter anderem mit dem Kot ausgeschieden und verbreiten sich in einer naiven Vogelpopulation sehr schnell. In Wildvogelpopulationen ist der Erreger fast weltweit nachzuweisen.
Krankheitsbild

Abbildung 2: Elektronenmikroskopische Aufnahme von Orthomyxovirus-Partikeln im Negativkontrast.
Das Krankheitsbild kann bei den Wildvogel- und Hausgeflügelarten erheblich variieren. Die "Geflügelpest" kann sich bei Hühnervögeln beispielsweise in Leistungsabfall, Apathie, Atemnot, Ödemen der Kopfregion, Durchfall und einer erhöhten Mortalität (bis 100 %) äußern. Oft sterben die Tiere auch völlig unerwartet. Adulte Wasservögel dagegen sind häufig subklinisch infiziert. An AIV-Infektionen muss generell bei jeder Allgemeinerkrankung und bei erhöhter Mortalität im Bestand gedacht werden.
Diagnostik
Im Verdachtsfall (Veterinäramt!) oder für Verkaufs- und Monitoringuntersuchungen wird ein Virusnachweis mittels Polymerase-Kettenreaktion (PCR) durchgeführt. Es sind Kloaken- oder Trachealtupfer (für die Virologie geeignete kommerzielle Tupferentnahmesysteme) und ganze Tierkörper von kürzlich verendeten oder getöteten Tieren einzusenden. Auf Kühlung während des Transports ist zu achten.
Wird Virusgenom nachgewiesen, erfolgt eine weitere Subtypen- und Pathogenitätsbestimmung am Nationalen Referenzlabor für Aviäre Influenza: Friedrich-Loeffler-Institut, 17493 Greifswald – Insel Riems (OIE und Nationales Referenzlabor für Aviäre Influenza).
Für den Antikörpernachweis aus Serumproben im Rahmen des Hausgeflügelmonitorings stehen sowohl zugelassene ELISA-Systeme als auch subtypspezifische, klassische Hämagglutinationshemmtests zur Verfügung.
Gesetzliche Regelungen
- EU-Tiergesundheitsrechtsakt („Animal Health Law, AHL“): VO (EU) 2016/429
- Delegierte Verordnung (EU) 2020/687
Delegierte Verordnung (EU) 2020/689
- Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-VO) in der jeweils gültigen Fassung,
- Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen in der jeweils gültigen Fassung
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