Aviäre Influenza (AI) (Geflügelpest): Monitoringuntersuchungen 2015 bei Hausgeflügel und Wildvögeln
Grundsätzlich ist ein Auftreten der Aviären Influenza (AI), auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt, in Deutschland jederzeit möglich. Wildvögel stellen die vorrangige Eintragsquelle dar. Hühnervögel und Puten sind für die Infektion hochempfänglich. Bei diesen Tieren kann die Infektion ganz plötzlich auftreten und einen schwerwiegenden Krankheitsverlauf mit hoher Todesrate verursachen. Influenza-A-Viren können auch andere Wirte als Vögel, zum Beispiel den Menschen, infizieren. Sie sind generell sehr wandlungsfähig, ihr Gefährdungspotenzial kann jederzeit unvorhergesehen steigen. Die Influenza A-Viren werden nach den Hüllproteinen Hämagglutinin (H) und Neuraminidase (N) in Subtypen unterteilt. Bisher sind 16 H- und neun N-Subtypen aus Wasservögeln bekannt, die in allen Kombinationen vorkommen können. Weitere Subtypen wurden jüngst in Fledermäusen nachgewiesen. Das Krankheitsbild der Aviären Influenza variiert je nach Virus (Subtyp) und Wirt sehr stark. Wildlebende Wasservögel zeigen als Reservoirwirt für Aviäre Influenzaviren (AIV) häufig keine Symptome. Als Geflügelpest beim Geflügel werden die anzeigepflichtigen Infektionen mit hochpathogenen Virusstämmen (HPAIV) bezeichnet, beim Wildvogel die Infektion mit hochpathogenem Virusstämmen der Subtypen H5 und H7 . Nur anhand reiner genetischer Daten ist das Potenzial von AIV, den Menschen zu infizieren, nicht vorherbestimmbar. Daher sind auch Infektionen mit niedrigpathogenen AIV (LPAIV) der Subtypen H5 und H7 grundsätzlich anzeigepflichtig. Als Grundlage für eine Pathogenitätsbestimmung, also die Unterscheidung zwischen HPAIV und LPAIV, sieht das Tierseuchenrecht gleichrangig sowohl den Tierversuch (intravenöser Pathogenitätsindex, IVPI) als auch die molekulare Bestimmung der Aminosäuresequenz im Bereich der endoproteolytischen Schnittstelle des Hämagglutinins vor. Um die Geflügelbestände langfristig zu schützen, wurden daher EU-weit entsprechende Überwachungsprogramme implementiert.
Untersuchungen am LGL
Das Programm der Bundesrepublik Deutschland zur Überwachung von Geflügel und Wildvögeln auf Aviäre Influenza sieht einerseits ein serologisch basiertes Screening der Hausgeflügelpopulationen vor und andererseits ein virologisches Wildvogelmonitoring, bei dem die Präsenz von Virusgenom untersucht wird.
Hausgeflügelmonitoring
Im Rahmen des serologischen Hausgeflügelmonitorings 2015 wurden am LGL 1.189 Seren von Hühnern, Puten, Enten, Gänsen und Vögeln aus sonstigen Haltungen auf Antikörper gegen AIV untersucht. In einem dieser Seren von einer Gans wies das LGL H5-spezifische Antikörper nach. Weitere Untersuchungen im betroffenen Betrieb zeigten, dass eine akute, anzeigepflichtige Infektion mit H5N2 NPAI vorlag. Der eigentliche Sinn des Monitorings, NPAI-Viren bei Geflügel, insbesondere Wasservogelarten, zu untersuchen, bevor diese eine starke Ausbreitung in der Geflügelpopulation erreichen, wurde hier klar erfüllt.
Wildvogelmonitoring
Proben für das virologische Wildvogelmonitoring werden entweder durch die Beprobung erlegter Tiere (aktives Monitoring) oder tot aufgefundener Tiere (passives Monitoring) gewonnen. Das aktive Monitoring ist insbesondere für das Auffinden zirkulierender NPAIV essenziell und wurde daher auf Basis des Tiergesundheitsgesetzes in der Jagdsaison 2014/15 wieder aufgenommen. Im Jahr 2015 untersuchte das LGL Proben von 686 Wildvögeln. In 38 Fällen wurde AIV-Genom nachgewiesen, hiervon in nur drei Fällen aus dem passiven Monitoring. Interessanterweise wurden im Jahr 2015 neun der 38 AIV-Genome als NPAI H5 diagnostiziert. Die Präsenz eines Pools an H5Nx NPAIV in bayerischem Wassergeflügel ist für 2015 damit klar belegt.