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FamuLAND - Die KVB-Famulaturförderung für Medizinstudierende
Schlagworte
- Förderung für Medizinstudierende
- Famulatur in ländlichen und/oder (drohend) unterversorgten Gebieten Bayerns
- Bis zu 1.000 € pro Famulatur (max. 2 Famulaturen förderfähig)
Allgemein
Zielgruppe
Studierende: Famulatur
Träger des Programms
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)
Art der Förderung
Finanzielle Förderung
Regierungsbezirk
Mittelfranken, Niederbayern, Oberbayern, Oberfranken, Oberpfalz, Schwaben, Unterfranken
Kurzbeschreibung
Medizinstudierende lernen die Tätigkeit als niedergelassener Arzt oder Ärztin kennen und profitieren gleichzeitig von einer finanziellen Förderung. Das Programm der KVB "FamuLAND – die KVB-Förderung für Medizinstudierende" unterstützt Medizinstudierende, die ihre Famulatur in einem ländlichen und/oder (drohend) unterversorgten Gebiet Bayerns und/oder einem Gebiet mit einem zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarf absolvieren, mit bis zu 1.000 Euro.
Förderung
Beschreibung
Medizinstudierende erhalten bis zu 1.000 €, wenn sie ihre Famulatur in einem ländlichen und/oder (drohend) unterversorgten Gebiet Bayerns absolvieren. Die Förderung setzt sich folgendermaßen zusammen:
- Basisförderung: 500 €
- optionaler Zuschlag: 200 € bzw. 350 € (wenn die Famulatur in einem Gebiet mit (drohender) Unterversorgung absolviert wird)
- optionaler Zuschlag: 150 € (wenn der Praxisstandort mehr als 60 km vom nächsten Universitätsstandort für Humanmedizin entfernt liegt)
Sind alle Förderungsvoraussetzungen erfüllt, können sich Medizinstudierende im Rahmen von maximal zwei bei ihrer Universität anerkennungsfähigen Famulaturen durch FamuLAND fördern lassen (Beispiel: Einmal im Rahmen einer fachärztlichen und einmal im Rahmen einer hausärztlichen Famulatur).
Finanzierung
Jährliches Fördervolumen, Fördergrenze
Aktuell fördert die KVB bis zu 420 Famulaturen pro Jahr (210 Famulaturen pro Semester, je 30 pro Regierungsbezirk). Die Förderplätze werden pro Bewerbungsphase differenziert nach Regierungsbezirk nach Antragseingang vergeben.
Allgemeine Informationen zum Förderprogramm
Verpflichtungen/Gegenleistungen & Nichteinhaltung der Verpflichtung
Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin verpflichtet sich, die gewährte finanzielle Zuwendung im Sinne der Zweckbindung für die Famulatur einzusetzen und andernfalls zurückzuzahlen.
Erstmalige Durchführung des Programms
Das Programm besteht seit Januar 2018.
Regionale Begrenzung
Die Universität des antragstellenden Medizinstudierenden muss im deutschen Bundesgebiet ansässig sein.
Der Standort der gastgebenden Vertragsarztpraxis bzw. des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) muss sich im ländlichen Raum Bayerns befinden. Das heißt konkret:
- für hausärztliche Famulaturen darf die Ortschaft maximal 20.000 Einwohner,
- für fachärztliche Famulaturen darf die Ortschaft maximal 40.000 Einwohner
umfassen.
Die Zahl der Einwohner bemisst sich nach der Wohnbevölkerung nach dem jeweils letzten amtlichen Stand. Ausnahme: Liegt (drohende) Unterversorgung oder ein zusätzlicher lokaler Versorgungsbedarf vor, sind Famulaturen in den betreffenden Fachgruppen und Planungsbereichen unabhängig von der Einwohnerzahl und damit auch in einwohnerstärkeren Gemeinden förderfähig.
Ausbildungsabschnitt (Studium/Famulatur/Blockpraktikum/PJ/Promotion/Anderes)
Famulatur
Bewerbung
Bewerbungsmodalitäten
Eine Bewerbung ist zwei Mal pro Jahr für die jeweils folgenden Semesterferien möglich. Bewerbungsstart ist jeweils zwei Monate vor Beginn der vorlesungsfreien Zeit an den Universitäten.
Die Bewerbung ist per E-Mail, postalisch oder per Fax möglich. Es muss das für das jeweilige Semester gültige Antragsformular "Förderung der Famulatur" bei der KVB eingereicht werden werden. Die 210 Förderplätze pro Semester werden – differenziert nach Regierungsbezirk – nach Antragseingang vergeben. Pro Semester stehen in jedem Regierungsbezirk 30 Förderplätze zur Verfügung.
Kontakt
Webseite
https://www.kvb.de/nachwuchs/studium/kvb-famulaturfoerderung/
Kontakt
Datum letzte Aktualisierung: 26.08.2024