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Förderung allgemeinmedizinische Weiterbildung gemäß § 75a SGB V im stationären Bereich
Schlagworte
- Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin
- Stationärer Bereich
Allgemein
Zielgruppe
Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt
Träger des Programms
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) im Einvernehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) und im Benehmen mit der Bundesärztekammer (BÄK)
Art der Förderung
Finanzielle Förderung
Kurzbeschreibung
Förderung von Stellen an Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken die im Rahmen der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin zur Verfügung gestellt werden.
Förderung
Beschreibung
Für Weiterbildungsabschnitte, die von einem Arzt/einer Ärztin in Weiterbildung im Gebiet der Inneren Medizin mit ihren Spezialisierungen und im Gebiet der Allgemeinmedizin absolviert werden, erhält das Krankenhaus 1.530 Euro pro Monat für eine Vollzeitstelle.
Einen Förderbetrag von monatlich 2.640 Euro (Vollzeitstelle) erhält das Krankenhaus, wenn der Arzt/die Ärztin in Weiterbildung den stationären Teil der allgemeinmedizinischen Weiterbildung in einem anderen Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung entsprechend der jeweiligen Weiterbildungsordnung ableistet.
Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt einmal jährlich nach Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme und erfolgter Anerkennung des Abschnittes durch die Ärztekammer.
Finanzierung
Jährliches Fördervolumen, Fördergrenze
Das Gesamtvolumen ergibt sich aus der Anzahl der geförderten Stellen im Kalenderjahr. Die Anzahl der von den Kostenträgern zu fördernden allgemeinmedizinischen Weiterbildungsstellen für den ambulanten und stationären Bereich beträgt insgesamt mindestens 7.500 Stellen pro Jahr.
Allgemeine Informationen zum Förderprogramm
Förderzeitraum
Es können alle Zeiträume gefördert werden, die der Teilnehmer für die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin benötigt. Die maximale Förderdauer einer allgemeinmedizinischen Weiterbildung richtet sich nach den Vorgaben der jeweils geltenden Weiterbildungsordnung.
Verpflichtungen/Gegenleistungen & Nichteinhaltung der Verpflichtung
Erklärung des Arztes, die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin zu absolvieren.
Erstmalige Durchführung des Programms
Das Programm besteht seit 01.01.1999
Facharztrichtung
Facharzt / Fachärztin für Allgemeinmedizin
Regionale Begrenzung
keine regionalen Beschränkungen
Bewerbung
Bewerbungsmodalitäten
Aktuelle Antragsunterlagen gemäß Anlage II der Vereinbarung.
Bewerbungsunterlagen müssen postalisch eingereicht werden.
Sonstiges
Hinweis auf die Förderung allgemeinmedizinische Weiterbildung im ambulanten Bereich - KVB
Kontakt
Webseite
https://www.dkgev.de/themen/personal-weiterbildung/foerderung-allgemeinmedizin
Kontakt
Frau Rump, Kirstin
030 39801-2024
k.rump@dkgev.de
Datum letzte Aktualisierung: 10.09.2024