Famulaturförderprojekt des Bayerischen Hausärzteverbandes und der TK


Schlagworte

  • Studierende
  • Famulatur im ländlichen Raum
  • 500 €/Famulatur, Fahrtkostenzuschlag von 100 € möglich

Allgemein

Zielgruppe

Studierende: Famulatur

Träger des Programms

Stiftung Bayerischer Hausärzteverband, TK Landesvertretung Bayern

Art der Förderung

Finanzielle Förderung

Regierungsbezirk

Mittelfranken, Niederbayern, Oberbayern, Oberfranken, Oberpfalz, Schwaben, Unterfranken

Kurzbeschreibung

Medizinstudierende, die in einer Landarztpraxis in Bayern famulieren, können im Rahmen des Projekts 500 € bzw. bei größerer Entfernung bis zu 600 € für die Unterbringungs- und Reisekosten erhalten.


Förderung

Beschreibung

Pauschalbetrag in Höhe von 500 € nach erfolgreicher Beendigung der Famulatur. Ist die Lehrpraxis mehr als 80 Fahrtkilometer vom Universitätsstandort entfernt, so erhöht sich der Förderbetrag um 100 €.
Die Förderung wird nach der Famulatur im Rahmen der Antragstellung direkt an die Studierenden ausgezahlt. Die Förderung wird als Unterstützung bei eventuell anfallenden Fahrtkosten oder Kosten der Unterkunft angesehen.
Eine Förderung ist nicht möglich, wenn sich die Lehrpraxis im Eigentum der Eltern oder eines nahen Angehörigen des Antragsstellers/der Antragstellerin befindet oder wenn die Famulatur bereits von einer anderen Universität/Träger/Verein/Stiftung o. ä. oder im Rahmen eines anderen Projektes gefördert wird.


Finanzierung

Jährliches Fördervolumen, Fördergrenze

Bis zu 35 Plätze pro Kalenderjahr


Allgemeine Informationen zum Förderprogramm

Verpflichtungen/Gegenleistungen & Nichteinhaltung der Verpflichtung

Falls ein Studierender die Famulatur nicht antritt oder vorzeitig abbricht, ist eine Förderung nicht möglich.
Eine Förderung ist nicht möglich, wenn sich die Lehrpraxis im Eigentum der Eltern oder eines nahen Angehörigen des Antragsstellers oder der Antragstellerin befindet oder wenn die Famulatur bereits von einer/m anderen Universität/Träger/Verein/Stiftung o. ä. oder im Rahmen eines anderen Projektes (z. B. „Land in Sicht“) gefördert wird.
Wichtig für eine mögliche Förderung ist die rechtzeitige Antragsstellung vor dem Beginn der Famulatur.

Erstmalige Durchführung des Programms

Im Jahr 2015 haben die Stiftung Bayerischer Hausärzteverband und die Techniker Krankenkasse die Förderung der Famulatur auf dem Land ins Leben gerufen und stetig weiterentwickelt.

Ausbildungsabschnitt (Studium/Famulatur/Blockpraktikum/PJ/Promotion/Anderes)

Famulatur

Weitere Voraussetzungen

1) Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin studiert an einer deutschen Medizinischen Fakultät und möchte eine Famulatur in einer Hausarztpraxis in Bayern absolvieren. Die Studierenden befinden sich im Klinischen Abschnitt des Studiums der Humanmedizin. Die Antragstellung erfolgt mit dem Interessensformular (Anlage 1).
2) Die Lehrpraxis liegt in einer ländlichen Gegend/Region in Bayern.
3) Die Lehrpraxis bzw. die ausbildende Hausärztin/der ausbildende Hausarzt ist Mitglied im Bayerischen Hausärzteverband.
4) Die Famulatur liegt in der Zukunft, d. h. eine nachträgliche Förderung einer bereits absolvierten oder bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung begonnenen Famulatur ist nicht möglich.
5) Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin kann nur einmal die Förderung der Famulatur in Anspruch nehmen. Ein Splitten des Förderbetrags ist nicht möglich.
6) Gefördert werden ausschließlich Famulaturen in der Hausarztpraxis; die Förderung von sog. Blockpraktika ist von diesem Förderprojekt nicht umfasst.


Bewerbung

Bewerbungsmodalitäten

Bewerbung per E-Mail oder postalisch möglich.
Die Antragstellung erfolgt mit dem Interessensformular (Anlage 1). Die Platzvergabe erfolgt nach Antragseingang unter Berücksichtigung der Teilnahmevoraussetzungen.
Wichtig für eine mögliche Förderung ist die rechtzeitige Antragsstellung vor dem Beginn der Famulatur.


Kontakt

Webseite

https://www.hausaerzte-bayern.de/index.php/nachwuchs/foerderung/famulatur

Kontakt

Stiftung Bayerischer Hausärzteverband
089 12739270
stiftung@bhaev.de

Datum letzte Aktualisierung: 19.01.2023