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Förderung des Landkreises Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim für Studierenden der Humanmedizin
Schlagworte
- anDOCen, Förderung, Humanmedizin, Europa, Deutschland, Privatuniversität
- Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Hausarztpraxis, Klinik
Allgemein
Zielgruppe
Studierende: Studium
Träger des Programms
Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim
Art der Förderung
Finanzielle Förderung
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Kurzbeschreibung
Bewerben können sich Interessierte am Studiengang Humanmedizin oder Studenten/-innen aus dem Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim bzw. mit besonderem Bezug zum Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, die nicht über den entsprechenden Numerus Clausus verfügen um an staatlichen Universitäten in Deutschland zu studieren und auch nicht über die Landarztquote oder das Losverfahren einen Studienplatz erhalten haben. Sie werden durch Übernahme der Studiengebühren finanziell unterstützt, um an einer privaten Universität in Deutschland oder im europäischen Ausland studieren zu können.
Förderung
Beschreibung
Gefördert werden die jeweiligen Studiengebühren der privaten deutschen bzw. europäischen Universitäten und Hochschulen.
Finanzierung
Jährliches Fördervolumen, Fördergrenze
Die Förderung der Studiengebühren umfasst maximal 10.000 € pro Semester. Der Förderzeitraum entspricht grundsätzlich dem Zeitraum, in dem Studiengebühren anfallen. Die maximale Förderdauer bezieht sich auf die Regelstudienzeit der jeweiligen Universität/Hochschule, beträgt aber maximal sechs Jahre. Kürzere Förderzeiträume sind möglich.
Allgemeine Informationen zum Förderprogramm
Förderzeitraum
Um ärztlichen Nachwuchs zu gewinnen und somit der drohenden Unterversorgung in den ärztlichen Versorgungsgebieten des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim entgegenzuwirken, vergibt das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim für die Kalenderjahre 2024 und 2025 pro Jahr jeweils zwei Förderungen für Studierende der
Humanmedizin. Die geförderten Personen sollen frühzeitig für eine spätere Tätigkeit im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim motiviert werden.
Verpflichtungen/Gegenleistungen & Nichteinhaltung der Verpflichtung
Die geförderten Personen verpflichten sich ihre fachärztliche Weiterbildung und mindestens eine 5-jährige Anschlusstätigkeit (in Vollzeit) im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim zu absolvieren. Eine Anschlusstätigkeit in Teilzeit von mindestens 50% ist auf Antrag ebenfalls möglich. Die Dauer der Anschlusstätigkeit erhöht sich dann je nach Teilzeitanteil auf bis zu acht Jahre.
Im Falle der Nichteinhaltung der Verpflichtung vor Aufnahme der fachärztlichen Tätigkeit besteht für die geförderte Person die Verpflichtung die erhaltenen Leistungen in vollem Umfang zurückzuzahlen.
Im Falle der Nichteinhaltung der Verpflichtung nach Aufnahme der fachärztlichen Tätigkeit besteht für die geförderte Person die Verpflichtung die erhaltenen Leistungen anteilig zurückzuzahlen.
Erstmalige Durchführung des Programms
2024
Regionale Begrenzung
Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Ausbildungsabschnitt (Studium/Famulatur/Blockpraktikum/PJ/Promotion/Anderes)
Studium
Weitere Voraussetzungen
Die studierende Person muss uneingeschränkt in Deutschland leben und auch arbeiten dürfen.
Die studierende Person strebt gezielt ein späteres Leben und Arbeiten im Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim an.
Bewerbung
Bewerbungsmodalitäten
Auf der Basis der Bewerbung der an der Förderung interessierten Person (gemäß der Förderrichtlinie) wird in einem persönlichen Bewerbungsinterview vor dem Auswahlgremium die Intention der Bewerbung hinterfragt. Das Ergebnis dieses Interviews dient als Grundlage für den Auswahlprozess.
Sonstiges
Besondere Leistungen und Engagement (z.B. ehrenamtliches Engagement im sozialen Bereich, Berufsausbildung u.ä.) der studierenden Person, finden im Auswahlprozess Berücksichtigung.
Kontakt
Webseite
https://www.gesundheitsregion.kreis-nea.de/gesundheitsversorgung/andocen
Kontakt
Frau Handschuh-Kiesel, Bettina
09161 92-5312
bettina.handschuh-kiesel@kreis-nea.de
Datum letzte Aktualisierung: 23.01.2024