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„PraktischesJA“ - die KVB-Förderung für das Praktische Jahr
Schlagworte
Allgemein
Zielgruppe
Studierende: Praktisches Jahr
Träger des Programms
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)
Art der Förderung
Finanzielle Förderung
Regierungsbezirk
Mittelfranken, Niederbayern, Oberbayern, Oberfranken, Oberpfalz, Schwaben, Unterfranken
Kurzbeschreibung
Medizinstudierende lernen die Tätigkeit als niedergelassene/r Hausärztin oder Hausarzt kennen und profitieren gleichzeitig von einer finanziellen Förderung. Das Programm "PraktischesJA - die KVB-Förderung für Medizinstudierende im Praktischen Jahr" unterstützt Medizinstudierende, die ihr PJ in einem Planungsbereich absolvieren, der nicht „überversorgt“ bzw. „gesperrt“ ist. Abhängig von der Lage der gastgebenden PJ-Lehrpraxis können Medizinstudierende 2.600 oder 5.200 Euro Förderung für ihr ambulantes PJ-Tertial erhalten.
Förderung
Beschreibung
Medizinstudierende einer Hochschule in Deutschland, die ihr ambulantes PJ-Tertial in einer PJ-Lehrpraxis in Bayern absolvieren, erhalten 2.600 bzw. 5.200 €. Die Förderhöhe ist abhängig von der Versorgungslage der Region, in der die gastgebende PJ-Lehrpraxis liegt.
- Basis-Förderung: 2.600 € pro Tertial
Wenn die gastgebende PJ-Lehrpraxis in einem Planungsbereich liegt, der einen Versorgungsgrad von unter 110 Prozent aufweist
- Premium-Förderung: 5.200 € pro Tertial
Wenn die gastgebende PJ-Lehrpraxis in einem Planungsbereich liegt, der (drohend) unterversorgt ist oder einen zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarf aufweist
Die gastgebende PJ-Lehrpraxis muss sowohl in einer förderfähigen Region liegen (mindestens Versorgungsgrad unter 110%) als auch von einer deutschen Universität als PJ-Lehrpraxis anerkannt sein.
Eine Förderung des PJ-Abschnitts in Teilzeit (TZ) ist ebenfalls möglich, wobei sich der PJ-Abschnitt entsprechend verlängert. Beispiel für TZ 50 Prozent: Die Länge des PJ-Tertials verdoppelt sich, die Fördersumme entspricht der wie bei Vollzeit.
Eine Doppelförderung (gleichzeitige gezielte Förderung desselben PJ-Tertials) ist nicht möglich.
Eine Antragstellung ist bereits drei Monate vor Beginn des ambulanten PJ-Tertials möglich.
Finanzierung
Jährliches Fördervolumen, Fördergrenze
Die Förderung ist zunächst auf zwei Jahre begrenzt (Inkrafttreten: 3. August 2024), gilt also vorerst bis Anfang August 2026. Gefördert wird in diesem Zeitraum so lange, wie die dafür vorgesehenen Mittel vorhanden sind.
Allgemeine Informationen zum Förderprogramm
Erstmalige Durchführung des Programms
Das Programm besteht seit August 2024.
Regionale Begrenzung
Die Universität des antragstellenden Medizinstudierenden muss im deutschen Bundesgebiet ansässig sein. Die gastgebende Praxis muss in einer „förderfähigen“ Region in Bayern liegen und von einer deutschen Hochschule als PJ-Lehrpraxis anerkannt sein.
Ausbildungsabschnitt (Studium/Famulatur/Blockpraktikum/PJ/Promotion/Anderes)
PJ
Bewerbung
Bewerbungsmodalitäten
Studierende können sich drei Monate vor Beginn ihres ambulanten PJ-Tertials bei der KVB bewerben, sofern alle Förderkriterien erfüllt sind. Hierfür muss der
"Antrag zur finanziellen Förderung der Medizinstudierenden im Rahmen des Praktischen Jahres (PJ) für den Ausbildungsabschnitt Allgemeinmedizin" bei der KVB eingereicht werden – bevorzugt per E-Mail.
Eine Bewerbung ist jederzeit möglich. Die Förderung ist vorerst auf zwei Jahre befristet. Das bedeutet: Anträge können zunächst bis Anfang August 2026 gestellt werden – sofern Fördermittel verfügbar sind.
Kontakt
Webseite
https://www.kvb.de/kuenftige-mitglieder/studium/pj-foerderung-praktischesja#c13579
Kontakt
Datum letzte Aktualisierung: 21.08.2024