Die KVB-Förderung für neue PJ-Lehrpraxen


Schlagworte


Allgemein

Zielgruppe

Fachärztinnen und Fachärzte

Träger des Programms

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)

Art der Förderung

Finanzielle Förderung

Regierungsbezirk

Mittelfranken, Niederbayern, Oberbayern, Oberfranken, Oberpfalz, Schwaben, Unterfranken

Kurzbeschreibung

Allgemeinmedizinische Praxen werden durch die einmalige finanzielle Förderung ermutigt, PJ-Lehrpraxen zu werden. Unterstützt werden Praxen, die in nicht überversorgten Planungsbereichen liegen, erstmals einen PJ-Studierenden aufnehmen und von einer deutschen Hochschule als Lehrpraxis anerkannt sind. Die Anerkennung darf nicht weiter zurückliegen als 3 Monate vor Inkrafttreten der PJ-Lehrpraxen-Richtlinie (03.08.2024). PJ-Lehrpraxen, die vor dem 03.05.2024 als solche anerkannt wurden, erfüllen somit nicht die Fördervoraussetzungen.


Förderung

Beschreibung

Einmalig 1000€ erhalten allgemeinmedizinische PJ-Lehrpraxen, die erstmals einen PJ-Studierenden aufnehmen, von einer deutschen Hochschule als PJ-Lehrpraxis anerkannt sind und in einem förderungswürdigen Gebiet liegen.

  • Anerkennung von deutscher Hochschule: Die PJ-Lehrpraxis muss von einer deutschen Hochschule neu als eine solche anerkannt sein. Neu bedeutet, dass die Anerkennung nicht länger als drei Monate vor Inkrafttreten der PJ-Lehrpraxen-Richtlinie erfolgt sein darf. Nachdem die PJ-Förderung der KVB am 03.08.2024 angelaufen ist, kann eine PJ-Lehrpraxis nur dann von der Förderung profitieren, wenn sie nach dem 03.05.2024 anerkannt wurde
     
  • Förderungswürdiges Gebiet: Voraussetzung ist, dass die allgemeinmedizinische Lehrpraxis in einem Planungsbereich liegt, in dem in der entsprechenden Fachgruppe keine Überversorgung besteht. Das bedeutet, dass der Versorgungsgrad unter 110% liegen muss, (drohende) Unterversorgung oder ein zusätzlicher lokaler Versorgungsbedarf vorzuliegen hat

Finanzierung

Jährliches Fördervolumen, Fördergrenze

Die Förderung ist zunächst auf zwei Jahre begrenzt (Inkrafttreten: 3. August 2024), gilt also vorerst bis Anfang August 2026. Gefördert wird in diesem Zeitraum so lange, wie die dafür vorgesehenen Mittel vorhanden sind.


Allgemeine Informationen zum Förderprogramm

Erstmalige Durchführung des Programms

Das Programm besteht seit August 2024.

Regionale Begrenzung

Die Universität, welche die PJ-Lehrpraxis als solche anerkannt hat, muss im deutschen Bundesgebiet ansässig sein. Die neue PJ-Lehrpraxis muss ihrerseits in einer „förderfähigen“ Region in Bayern liegen.

Ausbildungsabschnitt (Studium/Famulatur/Blockpraktikum/PJ/Promotion/Anderes)

PJ


Bewerbung

Bewerbungsmodalitäten

PJ-Lehrpraxen können sich bei der KVB bewerben, sofern alle Förderkriterien erfüllt sind. Hierfür muss der "Antrag zur finanziellen Förderung der Einbeziehung hausärztlicher Vertragsarztpraxen im Rahmen des Praktischen Jahres (PJ) für den Ausbildungsabschnitt Allgemeinmedizin" bei der KVB eingereicht werden – bevorzugt per E-Mail.

Eine Bewerbung ist jederzeit möglich. Die Förderung ist vorerst auf zwei Jahre befristet. Das bedeutet: Anträge können zunächst bis Anfang August 2026 gestellt werden – sofern Fördermittel verfügbar sind.


Kontakt

Webseite

https://www.kvb.de/mitglieder/praxisfuehrung/foerderungen/lehrpraxen-foerderung#c13647

Kontakt

PJ-Lehrpraxenfoerderung@KVB.de

Datum letzte Aktualisierung: 26.08.2024