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Förderung Lehrpraxen im Rahmen des Ausbildungsprogramms "Beste Landpartie Allgemeinmedizin" (BeLA)
Schlagworte
- Förderung für BeLA-Lehrpraxen
- Einmalzahlung in Höhe von 2.000 €
Allgemein
Zielgruppe
Fachärztinnen und Fachärzte
Träger des Programms
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)
Art der Förderung
Finanzielle Förderung
Regierungsbezirk
Mittelfranken, Niederbayern, Oberbayern, Oberfranken, Oberpfalz, Schwaben, Unterfranken
Kurzbeschreibung
Förderung für anerkannte Lehrpraxen, die Studierende im Rahmen des von dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention geförderten Ausbildungsprogramms „Beste Landpartie Allgemeinmedizin (BeLA)“ während ihres Allgemeinmedizin-Tertials im Praktischen Jahr ausbilden.
Förderung
Beschreibung
Die Förderung beträgt einmalig 2.000 € und kann ausschließlich rückwirkend (d. h. erst nach Beendigung des Ausbildungstertials des Studierenden im Praktischen Jahr) beantragt werden.
Förderempfänger können ausschließlich niedergelassene Vertragsärzte sein.
Allgemeine Informationen zum Förderprogramm
Verpflichtungen/Gegenleistungen & Nichteinhaltung der Verpflichtung
Antragstellerin und Antragsteller müssen eine Bestätigung der jeweiligen Universität über die "BeLA"-Teilnahme des Studierenden und der Lehrpraxis beilegen.
Erstmalige Durchführung des Programms
Das Programm besteht seit 07/2019.
Facharztrichtung
Alle niedergelassenen Vertragsärzte mit anerkannter Lehrpraxis im Rahmen des BeLA-Ausbildungsprogramms, können die Förderung empfangen, sofern sämtliche Fördervoraussetzungen erfüllt sind und die Förderung nicht ausgeschlossen ist. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Förderinhalt
Finanzielle Förderung als Ausgleich für den Mehraufwand der Lehrpraxis, der mit der Ausbildung und Betreuung der an dem BeLA-Programm teilnehmenden Medizinstudierenden verbunden ist.
Regionale Begrenzung
Die BeLA-Regionen sind den Internetseiten der teilnehmenden Universitäten (Technische Universität München, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Julius-Maximilians-Universität Würzburg und Universität Augsburg) zu entnehmen. Alle anerkannten BeLA-Lehrpraxen, die in diesen Regionen liegen, können gefördert werden.
Weitere Voraussetzungen
s. KVB-Sicherstellungsrichtlinie-Strukturfonds – KVB-SiRiLi Anhang 4.2: https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/Mitglieder/Service/Rechtsquellen/S-Z/KVB-RQ-Sicherstellungsrichtlinie-Strukturfonds.pdf
Kontakt
Webseite
https://www.kvb.de/mitglieder/praxisfuehrung/foerderungen/lehrpraxen-foerderung
Kontakt
nachwuchs@kvb.de
Datum letzte Aktualisierung: 16.09.2024