Förderung Lehrpraxen im Rahmen des Ausbildungsprogramms "Beste Landpartie Allgemeinmedizin" (BeLA)


Schlagworte

  • Förderung für BeLA-Lehrpraxen
  • Einmalzahlung in Höhe von 2.000 €

Allgemein

Zielgruppe

Fachärztinnen und Fachärzte

Träger des Programms

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)

Art der Förderung

Finanzielle Förderung

Regierungsbezirk

Mittelfranken, Niederbayern, Oberbayern, Oberfranken, Oberpfalz, Schwaben, Unterfranken

Kurzbeschreibung

Förderung für anerkannte Lehrpraxen, die Studierende im Rahmen des von dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention geförderten Ausbildungsprogramms „Beste Landpartie Allgemeinmedizin (BeLA)“ während ihres Allgemeinmedizin-Tertials im Praktischen Jahr ausbilden.


Förderung

Beschreibung

Die Förderung beträgt einmalig 2.000 € und kann ausschließlich rückwirkend (d. h. erst nach Beendigung des Ausbildungstertials des Studierenden im Praktischen Jahr) beantragt werden.
Förderempfänger können ausschließlich niedergelassene Vertragsärzte sein.


Allgemeine Informationen zum Förderprogramm

Verpflichtungen/Gegenleistungen & Nichteinhaltung der Verpflichtung

Antragstellerin und Antragsteller müssen eine Bestätigung der jeweiligen Universität über die "BeLA"-Teilnahme des Studierenden und der Lehrpraxis beilegen.

Erstmalige Durchführung des Programms

Das Programm besteht seit 07/2019.

Facharztrichtung

Alle niedergelassenen Vertragsärzte mit anerkannter Lehrpraxis im Rahmen des BeLA-Ausbildungsprogramms, können die Förderung empfangen, sofern sämtliche Fördervoraussetzungen erfüllt sind und die Förderung nicht ausgeschlossen ist. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Förderinhalt

Finanzielle Förderung als Ausgleich für den Mehraufwand der Lehrpraxis, der mit der Ausbildung und Betreuung der an dem BeLA-Programm teilnehmenden Medizinstudierenden verbunden ist.

Regionale Begrenzung

Die BeLA-Regionen sind den Internetseiten der teilnehmenden Universitäten (Technische Universität München, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Julius-Maximilians-Universität Würzburg und Universität Augsburg) zu entnehmen. Alle anerkannten BeLA-Lehrpraxen, die in diesen Regionen liegen, können gefördert werden.

Weitere Voraussetzungen

s. KVB-Sicherstellungsrichtlinie-Strukturfonds – KVB-SiRiLi Anhang 4.2: https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/Mitglieder/Service/Rechtsquellen/S-Z/KVB-RQ-Sicherstellungsrichtlinie-Strukturfonds.pdf


Kontakt

Webseite

https://www.kvb.de/mitglieder/praxisfuehrung/foerderungen/lehrpraxen-foerderung

Kontakt

nachwuchs@kvb.de

Datum letzte Aktualisierung: 16.09.2024