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Schlagworte
- Stipendium für Studierende
- Hausärztliche Tätigkeit im Landkreis Hof nach Abschluss des Studiums
- 1.-4. Semester: 300 €/Monat, 5.-10. Semester: 500 €/Monat
Allgemein
Zielgruppe
Studierende: Studium
Träger des Programms
Landkreis Hof
Art der Förderung
Finanzielle Förderung
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Kurzbeschreibung
Der Landkreis Hof gewährt Stipendien für Medizinstudierende. Damit trägt der Landkreis Hof dazu bei, die hausärztliche Versorgung des Kreises perspektivisch sicherzustellen.
Förderung
Beschreibung
Insgesamt beträgt die Förderung bis zu 25.200 €, ab dem ersten Studienjahr bis zur Approbation (maximal 60 Monate).
Im vorklinischen Teil 300 € monatlich, im klinischen Teil 500 € monatlich.
Finanzierung
Jährliches Fördervolumen, Fördergrenze
Jährlich können im Landkreis Hof drei neue weitere Stipendiatinnen und Stipendiaten unterstützt werden.
Allgemeine Informationen zum Förderprogramm
Förderzeitraum
Maximal 60 Monate ab dem 1. Semester.
Verpflichtungen/Gegenleistungen & Nichteinhaltung der Verpflichtung
Als Gegenleistung für das in Anspruch genommene Stipendium verpflichtet sich der Stipendiat oder die Stipendiatin, nach erfolgreich abgeschlossener Approbation, die fachärztliche Weiterbildung in im Hofer Land in der Fachrichtung Allgemeinmedizin oder Innere Medizin zu absolvieren und anschließend für einen Zeitraum von 48 Monaten in Vollzeit im Landkreis Hof hausärztlich tätig zu sein. Nach Absprache ist auch Teilzeit möglich, dann verlängert sich dementsprechend die Dauer der Tätigkeit als Landarzt. Der Stipendiat oder die Stipendiatin verpflichtet sich, binnen sechs Monate nach Abschluss der Facharztweiterbildung in einer Kommune des Landkreises Hof tätig zu sein. Bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen: Rückzahlung der bereits gezahlten Förderung. Im Falle einer Rückforderung ist der Rückzahlungsbetrag mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Binnensatz nach §247 BGB zu verzinsen. Für die Rückzahlung kann Ratenzahlung vereinbart werden. In Einzelfällen kann von Rückzahlungsansprüchen ganz oder teilweise abgesehen werden, sofern den Stipendiaten oder die Stipendiatin kein Eigenverschulden am Eintritt der Rückzahlungspflicht trifft. Die Entscheidung trifft der Landkreis Hof nach pflichtmäßigem Ermessen (Härtefallregelung).
Erstmalige Durchführung des Programms
Das Programm besteht seit 10/2019.
Ausbildungsabschnitt (Studium/Famulatur/Blockpraktikum/PJ/Promotion/Anderes)
Studium
Weitere Voraussetzungen
Immatrikulation an einer deutschen oder anderen Universität, deren Abschluss die Approbation als Arzt oder Ärztin in Deutschland zulässt.
Die Person darf in Deutschland uneingeschränkt leben und arbeiten. Nicht Deutsche oder EU-Staatsbürger brauchen eine Niederlassungserlaubnis, die zu einer Erwerbstätigkeit berechtigt.
Neben der Inanspruchnahme des Förderprogramms des Landkreises Hof ist eine weitere Förderung aus anderen Mitteln nur dann zulässig, wenn hierfür keine Verpflichtungen zur Ableistung einer beruflichen Tätigkeit bei Dritten eingegangen wird, die einer hausärztlichen Tätigkeit im Landkreis Hof entgegensteht.
Bewerbung
Bewerbungsmodalitäten
Die Einreichungsfrist der Bewerbungsunterlagen ist der 31.10. für das Wintersemester sowie der 30.04. eines jeden Jahres für das Sommersemester.
Interessierte können sich per E-Mail unter gesundheitsregionenplus@landkreis-hof.de oder postalisch: Landratsamt Hof, Gesundheitsregion Plus Stadt und Landkreis Hof, Schaumbergstr. 14, 95028 Hof bewerben.
Bewerbungsunterlagen: Formloses Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Motivationsschreiben, Kopie des Personalausweises, beglaubigte Kopie des Hochschulreifezeugnisses, aktuelle Immatrikulationsbescheinigung einer Hochschule, deren Abschluss die Approbation als Arzt bzw. Ärztin ist. Bei schon bestandenem ersten Abschnitt der ärztlichen Prüfung, eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses. Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung.
Nach Eingang aller Bewerbungsunterlagen wird durch ein Gremium ausgewählt. Besonderen Wert bei der Vergabe wird neben dem Leistungsnachweis auf die persönliche Eignung des Bewerbers oder der Bewerberin gelegt. Das Auswahlgremium entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung des Stipendiums besteht nicht.
Kontakt
Webseite
Kontakt
Frau Steinhäußer, Christiane
09281 57 161
christiane.steinhaeusser@landkreis-hof.de
Datum letzte Aktualisierung: 14.09.2021