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Finanzielle Förderprogramme der KVB (regionale Förderungen)
Schlagworte
- diverse Fördermöglichkeiten für (Fach-)ärztinnen und -ärzte
- bayernweit
Allgemein
Zielgruppe
- Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt
- Fachärztinnen und Fachärzte
Träger des Programms
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)
Art der Förderung
Finanzielle Förderung
Regierungsbezirk
Mittelfranken, Niederbayern, Oberbayern, Oberfranken, Oberpfalz, Schwaben, Unterfranken
Kurzbeschreibung
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen prüft zweimal jährlich die Versorgungssituation in Bayern und stellt dabei Versorgungsdefizite fest. Um diesen entgegenzuwirken, beschließt der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns planungsbereichsbezogene Förderprogramme mit mehreren finanziellen Fördermaßnahmen. Damit soll die Attraktivität von ärztlichen und psychotherapeutischen Niederlassungen gesteigert sowie die Versorgungssituation vor Ort stabilisiert werden.
Förderung
Beschreibung
Die Förderprogramme beinhalten verschiedene Fördermaßnahmen. Je nach Versorgungssituation werden zum Beispiel folgende Fördermaßnahmen im Rahmen der Förderprogramme berücksichtigt:
- Zuschuss zur Niederlassung bzw. Praxisnachbesetzung bis zu 90.000 €,
- Praxisaufbauförderung (quartalsweiser Zuschuss bis zu 85 % des durchschnittlichen Honorars der Fachgruppe),
- Zuschuss zur Errichtung einer Zweigpraxis bis zu 22.500 €,
- Zuschuss zur Anstellung bis zu 4.000 €/Quartal,
- Zuschuss zu den Investitionskosten im Rahmen der Anstellung bis zu 15.000 €,
- Zuschuss zur Beschäftigung einer Assistentin bis zu 3.500 €,
- Zuschuss zur Fortführung der Praxis über das 63. Lebensjahr hinaus bis zu 4.500 €/Quartal,
- Zuschuss zur Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten (Arztgruppe der Psychotherapeuten: 17,31 Euro/Stunde, alle weiteren Arztgruppen: bis zu 2.700 Euro/Monat).
Je nach Fördermaßnahme bestehen unterschiedliche Fördermodalitäten. Es wird zwischen einmaligen Zahlungen und quartalsweisen Zahlungen differenziert. Weitere Details finden sich in den Anhängen 1.1-1.8 der KVB-Sicherstellungsrichtlinie-Strukturfonds.
Finanzierung
Jährliches Fördervolumen, Fördergrenze
Die Fördermittel für die Finanzierung der Förderprogramme werden aus dem Strukturfonds gemäß § 105 Abs. 1a SGB V bereitgestellt.
Allgemeine Informationen zum Förderprogramm
Förderzeitraum
Je nach Fördermaßnahme werden unterschiedliche Zeiträume definiert. Weitere Details finden sich in den Anhängen 1.1-1.8 der KVB-Sicherstellungsrichtlinie-Strukturfonds.
Verpflichtungen/Gegenleistungen & Nichteinhaltung der Verpflichtung
Je nach Fördermaßnahme werden unterschiedliche Verpflichtungen definiert. Weitere Details finden sich in den Anhängen 1.1-1.8 der KVB-Sicherstellungsrichtlinie-Strukturfonds.
Bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen erfolgt eine Prüfung durch die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns. Rückzahlungsverpflichtungen bei Nichteinhaltung der Förderverpflichtungen sind grundsätzlich vorgesehen. Ausnahmen sind im Einzelfall möglich.
Erstmalige Durchführung des Programms
Die KVB setzt seit 2014 Förderprogramme in Planungsbereichen ein, für die eine Feststellung hinsichtlich (drohender) Unterversorgung getroffen wurde.
Förderinhalt
Die Förderprogramme berücksichtigen je nach Versorgungssituation folgende Fördermaßnahmen:
- Zuschuss zur Niederlassung bzw. Praxisnachbesetzung,
- Praxisaufbauförderung (nur bei Unterversorgung),
- Zuschuss zur Errichtung einer Zweigpraxis,
- Zuschuss zur Anstellung,
- Zuschuss zu den Investitionskosten im Rahmen der Anstellung,
- Zuschuss zur Beschäftigung einer Assistentin,
- Zuschuss zur Fortführung der Praxis über das 63. Lebensjahr hinaus,
- Zuschuss zur Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten
Weitere Voraussetzungen
Weitere Details sowie Fördervoraussetzungen finden sich in den Anhängen 1.1-1.8 der KVB-Sicherstellungsrichtlinie-Strukturfonds.
Bewerbung
Bewerbungsmodalitäten
Grundsätzlich ist ein ausgefüllter Förderantrag erforderlich. Die Antragsformulare finden sich auf der Homepage der KVB unter https://www.kvb.de/ in der Rubrik Mitglieder / Praxisführung / Förderungen unter „Regionale finanzielle Förderungen". Je nach Fördermaßnahme können weitere Unterlagen erforderlich sein (siehe jeweiliges Antragsformular).
Bei Erreichung der Förderziele im Förderprogramm oder Ausschöpfung der verfügbaren Finanzmittel trifft die KVB eine Auswahlentscheidung unter den Antragstellern, die die Antragsunterlagen vollständig eingereicht haben.
Kontakt
Webseite
https://www.kvb.de/mitglieder/praxisfuehrung/foerderungen/regionale-finanzielle-foerderungen
Kontakt
Sicherstellungsrichtlinie@kvb.de
Datum letzte Aktualisierung: 14.08.2024