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Förderung allgemeinmedizinische Weiterbildung im ambulanten Bereich - KVB
Schlagworte
- Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin
- Gehaltszuschuss 5.400 €
Allgemein
Zielgruppe
- Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt
- Fachärztinnen und Fachärzte
Träger des Programms
Kassenärztliche Vereinigungen und Landesverbände der Krankenkassen sowie Ersatzkassen
Art der Förderung
Finanzielle Förderung
Regierungsbezirk
Mittelfranken, Niederbayern, Oberbayern, Oberfranken, Oberpfalz, Schwaben, Unterfranken
Kurzbeschreibung
Zur langfristigen Sicherung der hausärztlichen Versorgung wurde zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen, der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) eine „Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung" (Fördervereinbarung) geschlossen. Den Antrag zur Förderung stellen die weiterbildenden Ärzte oder Ärztinnen, bei denen der jeweilige Arzt oder Ärztin in Weiterbildung beschäftigt werden soll. Die genehmigten Fördermittel sind vom Antragsteller oder Antragstellerin in voller Höhe an den Arzt oder Ärztin in Weiterbildung weiterzureichen.
Förderung
Beschreibung
Der monatliche Gehaltszuschuss für angehende Allgemeinärzte und -ärztinnen beträgt 5.400 €. Für Teilzeitbeschäftigungen wird der Förderbetrag entsprechend des Umfangs der Tätigkeit anteilig bemessen. In Gebieten mit drohender Unterversorgung erhöht sich der Förderbetrag zusätzlich um 250 €, in unterversorgten Gebieten um 500 € je besetzter Stelle. Der Förderbetrag ist ein Zuschuss zum Brutto-Gehalt des Arztes oder der Ärztin in Weiterbildung und muss als Anteil der Vergütung in voller Höhe an diese weitergegeben werden - unbeschadet der Pflicht zu Einbehalt und Abführung der hierauf entfallenden Lohnsteuer sowie des hierauf entfallenden Arbeitnehmeranteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag.
Die Mindestdauer der zu fördernden Weiterbildungsabschnitte bei ganztägiger Beschäftigung beträgt drei Monate.
Finanzierung
Jährliches Fördervolumen, Fördergrenze
Keine Stellenbegrenzungen
Allgemeine Informationen zum Förderprogramm
Förderzeitraum
Die Mindestdauer der zu fördernden Weiterbildungsabschnitte bei ganztägiger Beschäftigung beträgt drei Monate. Kürzere Abschnitte im Rahmen von geplanten und dokumentierten Rotationen in Weiterbildungsverbünden sind förderfähig, sofern die jeweils geltende Weiterbildungsordnung dies ermöglicht.
Verpflichtungen/Gegenleistungen & Nichteinhaltung der Verpflichtung
Für den Arzt oder Ärztin in Weiterbildung: Absichtserklärung den Facharzt für Allgemeinmedizin anzustreben und nach Beendigung der Weiterbildungszeit an der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen.
Erstmalige Durchführung des Programms
Das Programm besteht seit 07/2015.
Facharztrichtung
Fachärztin / Facharzt für Allgemeinmedizin
Bewerbung
Sonstiges
Hinweis auf die Förderung allgemeinmedizinische Weiterbildung gemäß § 75a SGB V im stationären Bereich
Kontakt
Webseite
https://www.kvb.de/mitglieder/praxisfuehrung/foerderungen/weiterbildungsfoerderung
Kontakt
Datum letzte Aktualisierung: 12.09.2024