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Förderung von PJ-Studierenden - Bayerischer Hausärzteverband
Schlagworte
- Studierende
- Praktisches Jahr in der Allgemeinmedizin im ländlichen Raum
- max. 2.400 €/Tertial für die Studierenden/1.000 € zzgl. 240 € als Fortbildungsgutschein für die Lehrpraxis
Allgemein
Zielgruppe
Studierende: Praktisches Jahr
Träger des Programms
Stiftung Bayerischer Hausärzteverband
Art der Förderung
Finanzielle Förderung
Regierungsbezirk
Mittelfranken, Niederbayern, Oberbayern, Oberfranken, Oberpfalz, Schwaben, Unterfranken
Kurzbeschreibung
Die Stiftung Bayerischer Hausärzteverband fördert Studierende der Humanmedizin, die im Praktischen Jahr das Wahlfach Allgemeinmedizin wählen und einen Abschnitt ihrer Ausbildung in einer Praxis für Allgemeinmedizin in ländlichen Regionen absolvieren, die als akademische Lehrpraxis im Freistaat Bayern akkreditiert ist und ihren Patientinnen und Patienten eine Hausarztzentrierte Versorgung anbietet.
Förderung
Beschreibung
Die Fördersumme beträgt pro Studierenden max. 2.400 € pro Tertial.
Die Förderung wird monatlich während des Tertials direkt an die Studierenden gezahlt.
Die Fördersumme für die Lehrpraxis in Höhe von 1.000 € wird nach Ende des PJ-Tertials direkt an den Hausarzt/Hausärztin ausgezahlt.
Finanzierung
Jährliches Fördervolumen, Fördergrenze
Die Fördersumme beläuft sich auf insgesamt 100.000 € bzw. 20 Förderplätze pro Kalenderjahr.
Allgemeine Informationen zum Förderprogramm
Verpflichtungen/Gegenleistungen & Nichteinhaltung der Verpflichtung
Die Studierenden stellen einen Antrag auf Förderung des Wahl-Tertials Allgemeinmedizin mittels eines Antragsformulars. Der Förderantrag muss vor Aufnahme der Tätigkeit in der HzV-Lehrpraxis gestellt werden.
Das Nichtantreten der Ausbildung in der HzV-Lehrpraxis sowie eine Beendigung oder Unterbrechung der Ausbildung ist von den Studierenden unverzüglich der Stiftung des Bayerischen Hausärzteverbandes schriftlich anzuzeigen.
Wird das Wahl-Tertial Allgemeinmedizin nicht ordnungsgemäß beendet, steht den Studierenden die Leistung nicht zu; die gezahlten Beträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung zurückzuzahlen.
Die Lehrpraxis muss ebenfalls einen Antrag für die Förderung stellen. Förderungswürdig sind grundsätzlich Praxen mit Hauptsitz in Städten oder Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern und regelmäßig mehr als 250 eingeschriebenen HzV-Versicherten pro Quartal, die ihren Patientinnen und Patienten eine Hausarztzentrierte Versorgung (HzV) anbieten und als akademische Lehrpraxis im Freistaat Bayern akkreditiert sind (HzV-Lehrpraxis). Der oder die Inhaber der Praxis und ausbildende Hausarzt bzw. Hausärztin muss Mitglied im Bayerischen Hausärzteverband sein und an den HzV-Verträgen des Bayerischen Hausärzteverbandes teilnehmen. Sowohl die Mitgliedschaft im Bayerischen Hausärzteverband als auch die Teilnahme an den HzV-Verträgen des Bayerischen Hausärzteverbandes dürfen nicht vor Ende des Förderzeitraums enden.
Erstmalige Durchführung des Programms
Im Jahr 2016 hat die Stiftung Bayerischer Hausärzteverband die Förderung des PJ-Tertials Allgemeinmedizin auf dem Land ins Leben gerufen und stetig weiterentwickelt.
Ausbildungsabschnitt (Studium/Famulatur/Blockpraktikum/PJ/Promotion/Anderes)
Praktisches Jahr
Bewerbung
Bewerbungsmodalitäten
Die Bewerbung ist per E-Mail oder postalisch möglich.
Die Antragstellung erfolgt mit dem „Antragsformular für Studierende“ und „Antragsformular für die Lehrpraxis“. Die Platzvergabe erfolgt nach Antragseingang unter Berücksichtigung der Teilnahmevoraussetzungen.
Wichtig für eine mögliche Förderung ist die rechtzeitige Antragsstellung vor dem Beginn des PJ-Tertials Allgemeinmedizin.
Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen: Bescheinigung der Immatrikulation an einer Universität in Deutschland, Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung, Bestätigung der Aufnahme der Tätigkeit und über die Ableistung des Wahl-Tertials Allgemeinmedizin durch die HzV-Lehrpraxis in geeigneter Form, Erklärung über die beitragsfreie Mitgliedschaft im Bayerischen Hausärzteverbandes ab Beginn sdes Wahl-Tertials Allgemeinmedizin (sofern noch keine Mitgliedschaft im Bayerischen Hausärzteverband besteht). Sollte im Anschluss an das Studium der Humanmedizin keine Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin erfolgen, endet die Mitgliedschaft im Bayerischen Hausärzteverband mit der entsprechenden Mitteilung an den Bayerischen Hausärzteverband. Eine rückwirkende Beendigung ist nicht möglich. Erklärung, dass keine anderweitige Förderung in Form eines finanziellen Ausgleichs/einer finanziellen Aufwandsentschädigung o. ä. erfolgt.
Das Antragsverfahren wird durch den Vorstand der Stiftung des Bayerischen Hausärzteverbandes, dieser ggfls. unterstützt durch einen Projektpartner, umgesetzt. Bei der Auswahl der zu fördernden Studierenden und der HzV-Lehrpraxen erfolgt eine Einbeziehung der Bezirksvorsitzenden des Bayerischen Hausärzteverbandes in die Entscheidungsfindung.
Kontakt
Webseite
https://www.hausaerzte-bayern.de/index.php/nachwuchs/foerderung/pj
Kontakt
Stiftung Bayerischer Hausärzteverband
089-12739270
stiftung@bhaev.de
Datum letzte Aktualisierung: 19.01.2023