Stipendium für Studierende der Humanmedizin Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge


Schlagworte

  • Stipendium für Studierende
  • Nach Abschluss der Facharztweiterbildung: 60-monatige Tätigkeit als Hausarzt oder Hausärztin im Landkreis Wunsiedel
  • 500 €/Monat

Allgemein

Zielgruppe

Studierende: Studium, Famulatur

Träger des Programms

Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge

Art der Förderung

Ideelle Förderung, Finanzielle Förderung

Regierungsbezirk

Oberfranken

Kurzbeschreibung

Der Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge gewährt ab dem Jahr 2021 ein Stipendium für Medizinstudierende. Das Programm soll langfristig die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung im Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge unterstützen. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten verpflichten sich als Gegenleistung mindestens 60 Monate zur Tätigkeit als Hausarzt oder Hausärztin im Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge nach Abschluss der Facharztausbildung.


Förderung

Beschreibung

Bereitstellung eines erfahrenen Hausarztes oder Hausärztin als „Pate“/ Mentor während der Studienzeit und Facharztausbildung. Regelmäßige Treffen des Medizinerstammtisches in den Semesterferien. Kostenfreie Unterkunft während der Famulaturen im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge (alternativ Bereitstellung eines Autos während der Famulatur). Angebot der Vermittlung von Famulaturen.

500 € pro Monat, monatliche Auszahlung.


Finanzierung

Jährliches Fördervolumen, Fördergrenze

Jährliches Fördervolumen: 6.000 € pro Studierenden.


Allgemeine Informationen zum Förderprogramm

Förderzeitraum

Förderung maximal 60 Monate ab dem ersten Semester.

Verpflichtungen/Gegenleistungen & Nichteinhaltung der Verpflichtung

Wünschenswert ist die Facharztausbildung ganz oder teilweise im Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge zu absolvieren. Auf Wunsch des Stipendiaten oder der Stipendiatin unterstützt der Fördermittelgeber bei der Stellensuche und organisatorischen Anliegen der Facharztausbildung.
Der Stipendiat oder die Stipendiatin verpflichtet sich unmittelbar nach erfolgreichem Abschluss des Medizinstudiums die fachärztliche Weiterbildung in der Fachrichtung Allgemeinmedizin oder Innerer Medizin aufzunehmen. Der Stipendiat oder die Stipendiatin verpflichtet sich, binnen sechs Monate nach Abschluss der Facharztweiterbildung zum Allgemeinmediziner oder zur Allgemeinmedizinerin, oder zum Internisten bzw. zur Internistin in einer Kommune des Landkreises Wunsiedel im Fichtelgebirge tätig zu werden. Die Dauer der Verpflichtung zur Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung beträgt nach erfolgreich absolvierter fachärztlicher Weiterbildung fünf Jahre in Vollzeit (entspricht 40 Wochenstunden) in einer Kommune des Landkreises Wunsiedel im Fichtelgebirge. Nach Absprache ist auch eine hausärztliche Tätigkeit in Teilzeit möglich. Dadurch verlängert sich die Dauer zur Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung entsprechend. Die hausärztliche Versorgung kann vertragsärztlich in eigener Niederlassung oder als angestellter bzw. zugelassener Arzt in einer Vertragspraxis oder in anderen Praxismodellen (z. B. Praxisgemeinschaft, Gemeinschaftspraxis etc.) im Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge erfolgen. Falls im Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge zum Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit als Hausarzt oder Hausärztin keine Zulassung ausführbar ist, besteht auch die Möglichkeit als Facharzt oder Fachärztin im besagten Gebiet tätig zu werden.

Ist der Vertrag gekündigt worden, so ist der Stipendiat oder die Stipendiatin zur Rückzahlung des bis dahin gewährten Stipendiums verpflichtet. Im Falle einer Rückforderung ist der Rückzahlungsbetrag mit jährlich fünf Prozentpunkten über den jeweiligen Binnensatz nach §247 BGB zu verzinsen. Für die Rückzahlung kann Ratenzahlung vereinbart werden. In Einzelfällen kann von Rückzahlungsansprüchen ganz oder teilweise abgesehen werden, sofern den Stipendiaten oder die Stipendiatin kein Eigenverschulden am Eintritt der Rückzahlungspflicht trifft. Die Entscheidung trifft der Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge nach pflichtmäßigem Ermessen (Härtefallregelung).

Erstmalige Durchführung des Programms

Das Programm beginnt in 01/2021.

Ausbildungsabschnitt (Studium/Famulatur/Blockpraktikum/PJ/Promotion/Anderes)

Studium
Famulatur


Bewerbung

Bewerbungsmodalitäten

Der Antrag auf Gewährung eines Stipendiums muss bis zum 31. August eines jeden Jahres für das darauffolgende Wintersemester bzw. bis zum 28. Februar eines jeden Jahres für das darauffolgende Sommersemester, in dem die Auszahlung beginnen soll, bei der Gesundheitsregion Plus Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge, gestellt werden.
Die Bewerbung ist online, per E-Mail oder postalisch möglich.
Bewerbungsunterlagen: Formloses Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Kopie des Personalausweises, beglaubigte Kopie des Zeugnisses über die Hochschulreife oder Vorlage des Originals, Original der aktuellen Immatrikulationsbescheinigung einer Hochschule (kann nachgereicht werden) und Nachweis über Studienplatzzusage, deren Abschluss die Approbation als Arzt in Deutschland zulässt, bei schon bestandenem Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses, datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung. Bei ausländischen Bewerbern zusätzlich: Nachweis über das Beherrschen der deutschen Sprache mindestens auf C1 Niveau, aktueller Aufenthaltstitel inkl. Zusatzblatt.

Bewerbungsverfahren: Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden nach entsprechender Prüfung der Bewerbungsunterlagen durch ein Auswahlgremium ausgewählt. Das Auswahlgremium wählt anhand der Vergabekriterien die Studierenden aus, die ein Stipendium erhalten sollen. Besonderer Wert bei der Vergabe wird neben dem Leistungsnachweis auf die persönliche Eignung des Bewerbers oder der Bewerberin gelegt, die u. a. durch die Offenlegung der Motivation Hausarzt oder Hausärztin zu werden und durch bereits vorhandenes soziales Engagement verdeutlicht werden kann. Es liegt im Ermessen der Gesundheitsregion Plus Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge, ob der Bewerber oder die Bewerberin zu einem Auswahlgespräch eingeladen wird. In diesen Fällen erfolgt eine schriftliche Einladung. Das Auswahlgremium schlägt unter Ausübung pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel geeignete Stipendiaten und Stipendiatinnen vor. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung des Stipendiums besteht nicht. Die endgültige Entscheidung zur Anzahl der Stipendien und ausgewählten Stipendiaten und Stipendiatinnen obliegt jeweils dem Kreisausschuss.


Kontakt

Kontakt

Frau Ziesel, Nina
09232 80508

Frau Busch, Martina
09232 80115

gesundheitsregionplus@landkreis-wunsiedel.de

Datum letzte Aktualisierung: 15.09.2021