Kohlenmonoxid in einem Hallenspielzentrum

Ausgangssituation

Ein Gesundheitsamt wurde darüber informiert, dass die Hälfte der Kinder einer dritten Grundschulklasse nach zwei bis drei Stunden Aufenthalt in einem Hallenspielzentrum über Kopfschmerzen und Übelkeit klagte. Ein Kind war sogar zeitweise ohne Bewusstsein und wurde zum Notarzt gebracht, ohne dass ein pathologischer Befund erhoben werden konnte; die Beschwerden wurden auf einen kurz zurückliegenden Reitunfall zurückgeführt. Drei Erwachsene, die die Klasse begleiteten, gaben keine Beschwerden an. Den meisten Kindern ging es am Folgetag besser, aber etwa 30 % waren wegen leichter Kopfschmerzen noch nicht wieder in der Schule.

Bei einer Parallelklasse waren Tage zuvor grippale Infekte aufgetreten, ansonsten bestanden keine Hinweise auf eine infektiöse Ursache für die Beschwerden. Die Kinder hatten in dem Spielzentrum auch nicht gemeinsam Lebensmittel zu sich genommen. Von den begleitenden Erwachsenen wurde angegeben, dass die Kinder stark getobt hätten und es sehr warm gewesen sei.

Um den vagen Verdacht einer Schadstoffbelastung weiter einzugrenzen, wurden die Kinder befragt, bei welchen Spielgeräten sie sich bevorzugt aufgehalten hatten. Es zeigte sich dabei eine leichte Häufung für Hüpfburg und Rutsche. Im Beratungsgespräch des Gesundheitsamtes mit dem LGL erschien die Hüpfburg als mögliche Quelle, außerdem sollte bei einer Ortsbesichtigung geprüft werden, ob in der Halle Quellen mit Verbrennungsvorgängen wie Motoren oder Heizungen vorhanden waren (Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, weitere Verbrennungsprodukte).

Bei der Besichtigung wurden batteriebetriebene Gokarts festgestellt. Die Hüpfburg war zwei Jahre alt und seitdem nicht wesentlich verändert worden. Die Heizung bestand aus zwei Gasöfen, deren Abluft über Kamine nach außen geleitet wurde und die erst vor einem Monat überprüft worden waren. An der Decke befanden sich gasbetriebene Wärmestrahler, die bei größerer Kälte - auch an dem fraglichen Tag - zur Unterstützung der beiden Gasöfen eingesetzt wurden. Der Betreiber der Halle gab an, dass ihm ein Gutachten vorliege, wonach diese Gasstrahler bei eingeschalteter Lüftung in dem Raum betrieben werden dürften.

Messungen

Testmessungen auf Kohlenmonoxid ergaben Konzentrationen von ca. 60-70 mg/m³, wenn die Wärmestrahler betrieben wurden, während die Werte bei alleiniger Nutzung der Gasheizungen unauffällig waren. Unter der Auflage, dass die die Strahler nicht mehr unter den bestehenden Bedingungen verwendet würden, stimmte das Gesundheitsamt dem weiteren Spielbetrieb zu.

Bewertung

Die gemessenen Kohlenmonoxid-Konzentrationen lagen im Bereich des Richtwertes II der Ad-hoc-Arbeitsgemeinschaft Innenraumluftrichtwerte (60 mg/m³ über 30 Minuten) und der Richtwerte der Weltgesundheitsorganisation für 15 Minuten und eine Stunde (100 und 35 mg/m³).

Angesichts der Aufenthaltsdauer von zwei bis drei Stunden und der hohen körperlichen und damit Atemaktivität der Kinder ist ein Zusammenhang zwischen den anzunehmenden Luftbelastungen und den beklagten Symptomen wahrscheinlich. Dass die erwachsenen Begleitpersonen keine Beschwerden angaben, ist sicherlich auf die geringere Atemfrequenz (keine verstärkte körperliche Tätigkeit in der Halle) und das größere Blutvolumen zurückzuführen. Das beschriebene Geschehen gehört damit zu den in der Umweltmedizin seltenen Fällen, bei denen - auch wenn wegen des Zeitablaufs keine vertiefenden Humanbiomonitoring-Untersuchungen durchgeführt wurden - Wirkungen relativ klar und begründet einer definierten Ursache zugeordnet werden konnten.

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