Ermächtigungsantrag nach Strahlenschutzverordnung
Voraussetzungen
Auf Antrag kann ermächtigt werden, wer
- zur Ausübung des ärztlichen Berufes berechtigt ist (Approbationsurkunde),
- die arbeitsmedizinische Fachkunde (Arbeitsmedizin, Betriebsmedizin, betriebsärztliche Fachkunde) oder den "Kurs zur arbeitsmedizinischen Bewertung von Arbeitsplätzen für zu ermächtigende Ärzte" nachweist,
- die Fachkunde im Strahlenschutz erworben hat, bestehend aus
- Grundkurs im Strahlenschutz für Ärzte oder eine vergleichbare Weiterbildung (der "Radiologische Kurs mit besonderer Berücksichtigung des Strahlenschutzes" während des Studiums ersetzt die Teilnahme am Grundkurs nicht!),
- Spezialkurs für zu ermächtigende Ärzte und
- mindestens 6-monatiger Tätigkeit einschl. 25 Untersuchungen beruflich strahlenexponierter Personen unter Anleitung und Verantwortung eines ermächtigten Arztes (Sachkunde)
- sowie über die für die Durchführung der Untersuchung und Überwachung erforderlichen apparativen, personellen und räumlichen Voraussetzungen verfügt.
Die Kontaktadressen der ermächtigten Ärzte nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) finden Sie im folgenden PDF-Dokument:
Liste für die ermächtigten Ärzte zur arbeitsmedizinischen Überwachung nach StrlSchV (PDF, 819 KB)
Nach Vorliegen der o. g. Voraussetzungen reichen Sie Ihre Antragsunterlagen bei der Bayerischen Landesärztekammer ein. Sie erhalten daraufhin eine Bescheinigung über die "Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung bei beruflicher Exposition“ und stellen damit beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Dienststelle München, einen Antrag auf Ermächtigung.
Die Gebühr für den Ermächtigungsbescheid beträgt 200,- €.
Aktualisierung der Fachkunde
Die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde für die arbeitsmedizinische Überwachung beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte Ärzte muss mindestens alle fünf Jahre durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Kurs oder anderen als geeignet anerkannten Fortbildungsmaßnahmen aktualisiert werden. Die Bescheinigung ist der zuständigen Stelle spätestens 6 Wochen vor Ablauf der Frist vorzulegen. Wird die 5-Jahres-Frist zur Aktualisierung der Fachkunde überschritten, verliert die Ermächtigung ihre Gültigkeit. Eine Neubeantragung ist mit Nachweis einer erfolgreichen Teilnahme an einem anerkannten Kurs oder anderen als geeignet anerkannten Fortbildungsmaßnahmen zur Aktualisierung der Fachkunde möglich.
Bitte richten sie Ihren Antrag an das
Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Dienststelle München.
Das Antragsformular finden Sie unter folgendem Link (PDF- und DOC-Datei).
Unsere Kontaktdaten
Telefon: 09131 6808-4301
e-Mail: ermaechtigungen-arbeitsmedizin@lgl.bayern.de
Bitte richten sie Ihren Antrag ausschließlich per Mail an ermaechtigungen-arbeitsmedizin@lgl.bayern.de
Anbieter anerkannter Kurse
- Rayfun-Kurse GmbH
Schlossparkweg 9
5580 Tamsweg
Telefon: 089 3836 6390
Mobil: 0151 6508 3342
Mail: info@rayfun.de
Web: www.rayfun.de - Sozial- und Arbeitsmedizinische Akademie Baden-Württemberg e. V.
Oberer Eselsberg 45
89081 Ulm
Tel.: 0731 54044
- Haus der Technik
Hollestraße 1
45127 Essen
Tel.: 0201 1803-1 - Fortbildungszentrum für Technik und Umwelt
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Tel.: 0721 680-24800 - Norddeutsches Seminar für Strahlenschutz
Olshausenstraße 40
24098 Kiel
Tel.: 0431 880-2800
Fax: 0431 880-1375 - Landesanstalt für Personendosimetrie und Strahlenschutzausbildung
Köpenicker Straße 325
12555 Berlin
Tel.: 030 6576 3101 - Kursstätte für Strahlenschutz a. d. FH Aachen
Campus Jülich
Heinrich-Mußmann-Straße 1
52428 Jülich
Tel.: 0241 6009 53116