Telearbeit - eine zukunftsorientierte Herausforderung

Die Telearbeit hat sich international als eine neue Beschäftigungsform in zahlreichen Unternehmen etabliert. In Deutschland wurden zunächst Pilotprojekte zur Erprobung der Effektivität von Telearbeit in ihren sehr unterschiedlichen Organisationsformen seit ca. 1995 durchgeführt. Erkennbar ist insgesamt eine Tendenz zur alternierenden Teleheimarbeit, jedoch bestehen große aufgaben- und branchenspezifische Unterschiede.

Laut einer Studie des Bayerischen Forschungsinstituts für Digitale Transformation, das Ende März 2020 rund 1.600 Erwerbstätige in Deutschland befragte, arbeiten aktuell 43 Prozent der Berufstätigen mit Internetzugang zumindest ab und zu im Homeoffice. Vor der Corona-Krise taten dies nur 35 Prozent der Befragten.

Wie intensiv das Homeoffice aktuell genutzt wird, ist auch eine Frage der Branche.
Der höchste Anteil an Homeoffice-Beschäftigten ist mit 59 Prozent in der Informations- und Kommunikationsbranche angesiedelt.

Formen der Telearbeit

Als Beispiele für Formen der Telearbeit sind zu nennen:

  • Teleheimarbeit: Die Tätigkeit ausschließlich zuhause ausgeübt wird.
  • Alternierende Teleheimarbeit: Ein Teil der Aufgaben wird in der Firma und ein Teil zuhause bearbeitet.
  • Mobile Telearbeit erfolgt ortsunabhängig mit elektronischen Medien.
  • Telearbeit im Telecenter umfasst unter anderem die Arbeit in Satellitenbüros in räumlicher Nähe zur Wohnung der Beschäftigten.
  • On-Site-Telearbeit mit eingerichteten Telearbeitsplätzen beim Kunden. Von dort aus kann der Außendienstbeschäftigte online in sein firmeneigenes Netz einbuchen.

Rechtsgrundlagen

  • Nach § 3 Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.
  • Die Arbeitsstättenverordnung (§ 3) schreibt vor, dass die Arbeitsstätte den sonst geltenden Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften und nach den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen und hygienischen Regeln sowie den sonstigen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen einzurichten und zu betreiben ist.
  • Da im Artikel 13 Grundgesetz die Unverletzlichkeit der Wohnung verankert ist, muss in der Betriebsvereinbarung mit dem Arbeitnehmer ein Zutrittsrecht zum Arbeitsplatz für Arbeitsschutzbeauftragte ermöglicht werden, um den Arbeitsschutzvorschriften gerecht werden zu können. Sollte dem nicht zugestimmt werden, oder wird dies nachträglich verweigert, ist eine Kündigung nicht zulässig, aber die Beschäftigung muss wieder in der Dienststelle ausgeübt werden.
  • Anzuwenden ist auch die Bildschirmarbeitsverordnung (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten. Die BildscharbV setzt die "EG-Richtlinie (90/270/EWG) über die Mindestvorschriften bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten" in deutsches Recht um.
  • Flexibel gestalteter Arbeit kann das Arbeitszeitgesetz entgegen stehen. Rechtlich gesehen muss sich auch der Teleheimarbeiter an die gesetzlichen Vorschriften halten. Gegenmaßnahmen wie eine zeitliche Begrenzung des Zugriffs auf die Datenbank des Unternehmens sind denkbar.

Voraussetzungen zur Schaffung eines Telearbeitsplatzes

Betrachtet werden sollen Arbeitnehmer mit festem Arbeitsplatz unter Anwendung der gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen. In den Pilotprojekten wurden und werden ausgesuchte und etablierte Mitarbeiter eingesetzt, um schon in der Erprobungsphase personelle Probleme zu vermeiden.

Anforderungen an den Mitarbeiter

Zunächst muss die Freiwilligkeit des Beschäftigten zur Telearbeit betont werden mit der Möglichkeit, jederzeit wieder in die Firma zurückzukehren. Neben Eignung und Qualifikation auch im Umgang mit den elektronischen Medien sind Zuverlässigkeit und Motivation Grundlagen einer auf Vertrauen basierenden Beziehung zur Firma.

Gesundheitliche Voraussetzungen

Für Telearbeit ist grundsätzlich jeder geeignet, der dies mit seinen geistigen Fähigkeiten bewältigen kann und in gewissem zeitlichen Umfang auch körperlich belastbar ist. Angesprochen werden soll insbesondre der körperbehinderte Arbeitnehmer, für den es eine erhebliche Erleichterung in seiner Lebensführung darstellen kann, nicht täglich das Haus verlassen zu müssen. In sehr vielen Fällen kann dann auch die Tätigkeit in Vollzeit ausgeführt werden.

Mit einer Fehlbeanspruchung des Stütz- und Bewegungsapparates je nach Umfang der sitzenden Tätigkeit muss gerechnet werden; Präventivmaßnahmen sind jedoch möglich und nach dem Arbeitsschutzgesetz auch verpflichtend für den Arbeitgeber.

Das Büro zuhause

Im Vorfeld zur Schaffung eines Telearbeitsplatzes in der Privatwohnung des Beschäftigten steht eine umfangreiche Planungsphase. Der Büroraum in der eigenen Wohnung unterliegt der Arbeitsstättenverordnung und der Bildschirmarbeitsverordnung und muss einer Gefährdungsbeurteilung unterzogen werden können.

Voraussetzungen im Unternehmen

Die Führungskräfte sollen nicht nur über fundierte Kenntnisse in der Personalführung verfügen, sondern auf dem Gebiet der Telearbeit lückenlos geschult sein, um die Mitarbeiter entsprechend den besonderen Anforderungen einarbeiten und begleiten zu können. Leistungsfähigkeit und Motivation sollen so auf einem hohen Niveau gehalten werden.

Persönliches Zeitmanagement

Durch verschiedene Formen der Telearbeit wird dem Beschäftigten große Freiheit in der individuellen Zeitplanung eingeräumt, dadurch können z. B. während der Kindererziehungszeiten Mitarbeiter/innen in einem gewissen Umfang weiterbeschäftigt werden. Für den Arbeitgeber bleibt so eine erfahrene Arbeitskraft erhalten. Es muss jedenfalls vom Beschäftigten genau geprüft werden, ob die Versorgung der Kinder oder die Pflege Angehöriger während der Arbeit zuhause geregelt ist. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass konzentriertes Arbeiten grundsätzlich gleichzeitig mit der Versorgung der Familie möglich ist.

Ergonomische Gestaltung

Informationen zur ergonomischen Gestaltung eines Bildschirmarbeitsplatzes erhalten Sie unter folgendem Link:

Arbeit, Umwelt und Gesundheit aktuell 1/2013: Der ideale Bildschirmarbeitsplatz ( 200 KB)

Teleheimarbeit im Vergleich zur alternierenden Teleheimarbeit

Die ausschließliche Telearbeit zuhause ist in einigen Bereichen mit anders gearteten Problemen behaftet als die alternierende Telearbeit.

Bei der alternierenden Telearbeit besteht weiterhin eine enge Verbindung zur Dienststelle mit sozialen Kontakten zu anderen Mitarbeitern, einem erleichterten Zugang zu Fortbildungsangeboten und der Wahrnehmung von Aufstiegschancen. Auch Ansprüche können oftmals im persönlichen Gespräch leichter bzw. rascher geltend gemacht werden. Um dem Teleheimarbeiter diese Möglichkeiten nicht vorzuenthalten, ist dieser weiterhin konsequent in den dienstlichen Informationsfluss mit einzubeziehen.

Effizienz

Ein wichtiger Punkt zur Steigerung der Effizienz der Telearbeit ist eine ständige Erreichbarkeit von für die Tätigkeit erforderlichen Ansprechpartnern, um zeitliche Verzögerungen zu vermeiden. Ein unzureichendes Management auf diesem Gebiet kann zu unnötigen Spannungen führen.

Wirtschaftlichkeit

Als Ziel für die Einführung von Telearbeit stehen Produktivitätssteigerung und Kostenersparnis an oberster Stelle. Wirtschaftlichkeitsprüfungen zeigen, dass erst nach einer gewissen Anlaufzeit Erfolge zu verzeichnen sind. Hier greifen zahlreiche Faktoren ineinander, wie auch die Arbeitszufriedenheit des Mitarbeiters und eine damit verbundene höhere Qualität der Leistung, z. B. ein optimiertes kundenorientiertes Verhalten mit gesteigerten Serviceangeboten und im weiteren Verlauf bei größerer Nachfrage im Idealfall eine Expansion der Firma.

Durch eine Reduktion von Büroräumen kann eine Kostenersparnis erreicht werden. Wenn sich nur noch ein gewisser Prozentsatz der Mitarbeiter an bestimmten Wochentagen für Projektplanungen und zu Besprechungen in der Firma aufhält, kann der Bedarf an Büroflächen drastisch verringert werden. Größere Firmen können hier sicherlich kosteneffektiver arbeiten und eher eine Reduzierung der Büroräume ermöglichen.

Bei der Einrichtung der Telearbeitsplätze hat sich gezeigt, dass aus wirtschaftlichen Gründen sowohl der komplette PC-Arbeitsplatz als auch die Versorgung mit Arbeitsmitteln Angelegenheit des Arbeitgebers sein sollen.

Umweltschutz

Für die Umwelt können sich Entlastungen ergeben durch seltenere Autofahrten ins Büro, jedoch muss berücksichtigt werden, dass der Arbeitnehmer nun auch weiter entfernte Wohngebiete in Betracht zieht und ggf. größere Entfernungen zur Arbeit auf sich nimmt, da die Fahrten nun weniger häufig stattfinden. Mit einer Abnahme des Berufsverkehrs, insbesondere in den Ballungsräumen, wird zu rechnen sein, auch mit einer Entlastung der öffentlichen Verkehrsmittel, jedoch ist das Ausmaß noch nicht abzuschätzen.

Schlussfolgerung

Die Chancen für eine individuellere Gestaltung von Arbeit sollten genutzt werden. Neue Arbeitsformen, sinnvoll eingesetzt, können in vielen Bereichen unseres Lebensraumes günstige Auswirkungen haben.

Mehr zu diesem Thema

Allgemeine Informationen zum Thema