Nichtraucherschutz in Gastronomiebetrieben
Bis zum Erlass eines entsprechenden Nichtraucherschutzgesetzes gehörten Beschäftigte in Gastronomiebetrieben zu der Gruppe, die am höchsten gegenüber Passivrauch exponiert war.
Bund und Länder entwickelten daher Strategien zur Intensivierung des Nichtraucherschutzes. Im Februar 2007 einigten sich die Gesundheitsminister der Länder auf ein Rauchverbot in Gaststätten und die Bundesregierung beschloss ein öffentliches Rauchverbot u. a. in Gebäuden des Bundes und in öffentlichen Verkehrsmitteln.
In Bayern wurde per Volksentscheid zum Schutz der nicht rauchenden Bevölkerung ein „Gesetz zum Schutz der Gesundheit (Gesundheitsschutzgesetz – GSG)“ beschlossen und trat am 01.08.2010 in Kraft.
Das Gesetz findet Anwendung auf öffentliche Gebäude, Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Bildungseinrichtungen, im Gesundheitswesen, auf Heime, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Sport- und Gaststätten und Verkehrsflughäfen.
Sie finden den Text auf der Internetseite der Bayerischen Staatskanzlei:
www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGSG
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege bietet weitere Informationen zum Nichtraucherschutz unter
https://www.stmgp.bayern.de/vorsorge/sucht/tabake-zigaretten/