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Das Bayern Influenza + Corona Sentinel (BIS+C)
Im Bayern Influenza + Corona Sentinel (BIS+C) erfolgt die Untersuchung von Abstrichen von Patienten mit akuten Atemwegserkrankungen (ARE), die in Bayern in Hausarzt- oder Kinder- und Jugendarztpraxen behandelt und zufällig ausgewählt wurden. Diese Abstriche werden per Post an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL; nach UN3373-Norm für Gefahrstoff-Versand Klasse B) gesandt und einheitlich vor Ort in der humanvirologischen Diagnostik auf das Vorhandensein von Influenza-, SARS-CoV-2 und Respiratorische Synzytial-Viren (RSV) sowie ggf. auf das Vorhandensein von SARS-CoV-2 Varianten und Influenza Subtypen (Influenza A) bzw. Linien (Influenza B) untersucht. Die Befunde werden zeitnah an die behandelnden BIS+C Sentinelpraxen per FAX, Post oder elektronischem Befund übermittelt. Im Falle eines positiven Befundes für Influenza, SARS-CoV-2 oder RSV erfolgt zusätzlich eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt.
Vorstellung des Bayern Influenza + Corona Sentinels (BIS+C)
Am 24. Mai 2022 beschloss der bayerische Ministerrat in seiner Kabinettssitzung, das „Bayern Influenza Sentinel“ (BIS) zur optimierten Erfassung des viralen Infektionsgeschehens in Bayern zu stärken und auszubauen. Das BIS wurde bereits im Jahr 2009 ins Leben gerufen und diente seitdem der laborgestützten virologischen Überwachung von akuten respiratorischen Atemwegserkrankungen (ARE) im Freistaat Bayern mit Fokus auf Influenza- und Respiratorische Synzytial-Viren (RSV) bei Kindern unter 5 Jahren. Pandemiebedingt wurde das Sentinel in der Saison 2020/2021 um die Diagnostik von SARS-CoV-2 erweitert, um es gleichzeitig als bayerisches SARS-CoV-2 Frühwarnsystem zu nutzen. Deshalb wurde die Abkürzung BIS des Bayern Influenza Sentinels angepasst und in BIS+C umbenannt. Bedingt durch die Projekt-Förderung von Seiten des StMGP im Jahr 2022 wurde die RSV-Diagnostik auf alle Altersgruppen ausgedehnt. Seitdem werden alle beim LGL-eingehenden Abstriche von ARE-Patienten aus bayerischen Sentinelpraxen auf Influenza-, SARS-CoV-2- und RS-Viren untersucht. Im Falle eines positiven SARS-CoV-2 Befundes erfolgt ein SARS-CoV-2 Variantenscreening mittels PCR gefolgt von Sequenzierung durch das Bay-VOC Team. Im Falle eines positiven Influenza A oder B Befundes wird eine PCR-Untersuchung auf die Subtypen H3 oder H1 bei Influenza A bzw. die Linien Victoria und Yamagata bei Influenza B durchgeführt.
Im Rahmen der Stärkung des Bayern Influenza + Corona Sentinels wurde auch der Einsendezeitraum- und die Anzahl der einzusendenden ARE-Proben von Sentinelpraxen erweitert: Die Einsendung von Nasen- bzw. Rachenabstrichproben von Patienten mit akuter ARE-Symptomatik findet seit dem Jahr 2022 ganzjährig über 52 Wochen statt. Zudem wurde die Anzahl der wöchentlich einzusendenden BIS+C Nasen- bzw. Rachenabstriche von 2 auf 4 Proben pro teilnehmender Arztpraxis erhöht. Hausarztpraxen können zusätzlich noch zwei Abstrichproben von Senioren über 60 Jahren einsenden, da diese Altersgruppe bei den bisher eingegangenen BIS+C Abstrichen unterrepräsentiert ist (siehe Abbildung 1, Stand 07.02.2023).
Abbildung 1: Altersgruppenverteilung der eingegangenen BIS+C Abstrich-Proben im Vergleich zur Altersgruppenverteilung der bayerischen Bevölkerung (Stand 19.10.2023).
Darüber hinaus wurde die Anzahl der am BIS+C Sentinel teilnehmenden Sentinelpraxen, die Abstriche einsenden, erhöht. Damit soll eine möglichst flächendeckende Einsendung bzw. Stichprobe aus allen bayerischen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten erzielt werden. Die Anzahl der Arztpraxen pro Landkreis bzw. kreisfreier Stadt innerhalb der sieben bayerischen Regierungsbezirke entspricht dabei möglichst der jeweiligen Bevölkerungsdichte und Altersverteilung vor Ort, um eine statistische Näherung an das Infektionsgeschehen ARE-assoziierter viraler Erreger im Freistaat Bayern zu erreichen. Voraussetzung für die BIS+C Teilnahme einer Arztpraxis ist, dass sie in Bayern lokalisiert ist und innerhalb der Primärversorgung eine Hausarzt- bzw. eine Kinder- und Jugendarztpraxis-Funktion aufweist.
Geographische Verteilung der teilnehmenden BIS+C Sentinelpraxen
Durch eine intensive Akquise von Seiten des LGL, unterstützt vom StMGP, dem Bayerischen Hausärzteverband, dem Verband für Kinder- und Jugendärzte Bayern, der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) sowie durch die bayerischen Gesundheitsämter konnte die Zahl der teilnahmebereiten Arztpraxen in Bayern von 92 (BIS+C Saison 2021/22) auf ca. 203 (BIS+C Saison 2023/24) ausgeweitet werden. Hierfür wurden gezielt Hausarzt- sowie Kinder- und Jugendarztpraxen aus bisher wenig vertretenen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten angeworben.
Abbildung 2 zeigt die Standorte der teilnehmenden Sentinelpraxen aus der BIS+C Saison 2022/23 (Stand, 22. September 2023).
Abbildung 2: Teilnehmende BIS+C Sentinelpraxen der Saison 2022/2023, Stand 07.02.2023.
BIS+C Labordiagnostik
Die virologische Labordiagnostik aller BIS+C Proben umfasst die Untersuchung auf Influenza A und B Viren inklusive Subtypen bzw. Linien, auf SARS-CoV-2 Viren und assoziierte Virus-Varianten via variantenspezifischer PCR (vPCR) gefolgt von NGS sowie die Untersuchung auf RSV A- und B-Viren. Die RSV bezogene Diagnostik, die in den vergangenen Jahren nur bei Patienten unter 5 Jahren durchgeführt wurde, wurde im Rahmen des Projektausbaus ab 2022 auf alle Altersgruppen ausgeweitet. Alle SARS-CoV-2 positiven Proben mit einem Ct-Wert unter 35 durchlaufen zunächst ein Screening mittels vPCR via Schmelzkurvenanalyse. Die vPCR unterliegt einer kontinuierlichen Beobachtung und kann damit schnell und regelmäßig an das aktuelle Infektionsgeschehen angepasst werden. Alle SARS-CoV-2 positiven BIS+C Proben werden an das Bay-VOC Team zum Next Generation Sequencing (NGS) weitergegeben. Die Auswertung der erhaltenen NGS-Daten erfolgt wöchentlich vom Bay-VOC-Projekt-Team. Anhand der „Sentinel“-Überwachung im Rahmen der BIS+C Diagnostik und epidemiologischen Datenauswertung können so die saisonal zirkulierenden Influenza-, SARS-CoV-2 und RS-Viren samt assoziierter Symptomatik und vorhandener Infektionswellen beschrieben werden.
Epidemiologische Berichterstattung und Surveillance-Daten
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