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Information des Bayerischen Krebsregisters
27.03.2024
Newsletter März 2024
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei senden wir Ihnen den vierteljährlichen Newsletter des Bayerischen Krebsregisters in der Frühjahrsausgabe. Ein wichtiges Ziel für die Qualität eines Krebsregisters ist das Erreichen der Vollzähligkeit der Meldungen, um aussagekräftige Daten zum Auftreten und Verlauf von Krebserkrankungen zu haben. Das Bayerische Krebsregister freut sich, mit 99% nun die Vollzähligkeit für das Berichtsjahr 2022 erreicht zu haben. Ergänzende Informationen dazu finden Sie unten. Eine weitere positive Nachricht können wir Ihnen mit der Erhöhung der Meldevergütung mitteilen. Die neue Krebsregister-Meldevergütung wurde am 9. Januar 2024 zwischen dem GKV-Spitzenverband, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung vereinbart und gilt für alle Meldungen ab dem Leistungsdatum 01.02.2024. Detaillierte Informationen finden Sie unten. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie ebenfalls darüber informieren, dass viele Klinik- und Praxisinformationssysteme bereits über eine XML-Schnittstelle für die schnelle und sichere Datenübermittlung an das Bayerische Krebsregister verfügen. Ob auch Ihr System eine solche Schnittstelle besitzt, erfahren Sie von Ihrem Softwarehersteller. Bitte informieren Sie sich dort, wie Sie in Ihrem System diese Meldungen generieren können. Für weitere Schritte bzw. Absprachen steht Ihnen Ihr Regionalzentrum (siehe unten) gerne zur Verfügung. Mit den besten Grüßen
Neuer einheitlicher onkologischer Basisdatensatz – Datenannahme nur noch in der oBDS-Version 3.0 möglichSofern Sie Ihre Meldung an das Bayerischen Krebsregister per XML-Schnittstelle abgeben, beachten Sie bitte, dass ab dem 01. Juli 2024 nur noch Daten mit der oBDS (onkologischer Basisdatensatz)-Version 3.0.x entgegengenommen werden können. Dies gilt bundesweit für alle Landeskrebsregister. Um sicherzustellen, dass Sie mit Ihrem Tumordokumentationssystem Meldungen mit der aktuellen oBDS-Version übermitteln können, nehmen Sie bitte mit Ihrem Softwarehersteller Kontakt auf. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Plattform § 65c; hier finden Sie auch eine Software-Liste mit bereits durch die Landeskrebsregister abgenommenen Schnittstellen der neuen oBDS-Version. Vollzähligkeit der Registrierung von Krebserkrankungen – ein Förderkriterium des GKV-SpitzenverbandesDer GKV-Spitzenverband prüft jährlich, ob die nach § 65c SGB V benannten Krebsregister weiterhin die festgeschriebenen Förderkriterien erfüllen. Zu den 43 Förderkriterien zählt auch die Vollzähligkeit der erfassten Krebserkrankungen als ein wesentliches Qualitätskriterium für Krebsregister. Nur wenn diese im Vergleich zu der erwarteten Anzahl an Krebserkrankungen mindestens 90% beträgt, können zuverlässige epidemiologische Analysen hinsichtlich der Häufigkeit und Verteilung von Krebserkrankungen in Bayern gemacht werden. In nachfolgender Tabelle finden Sie die Vollzähligkeit der Diagnosen der Erkrankungsjahre 2018 bis 2022 (in %). Die Anzahl der zu erwartenden Krebserkrankungen wird bundesweit durch das Zentrum für Krebsregisterdaten (ZfKD) des Robert Koch-Institutes berechnet. Die Schätzung des ZfKD basiert auf dem Verhältnis von Mortalität (Sterblichkeit) zu Inzidenz (Erkrankungshäufigkeit) und nutzt log-lineare Modelle zum Ausgleich von Schwankungen und zur Berücksichtigung von Trends.
Anpassung der MeldevergütungNach § 65c Abs. 6 Satz 5 SGB V ist der GKV-Spitzenverband verpflichtet, gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sowie der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung die Höhe der einzelnen Meldevergütungen zur Übermittlung klinischer Daten an klinische Krebsregister festzulegen. Die Meldevergütungen sind bundeseinheitlich festgelegt und an definierte Meldeanlässe gebunden. Mit Wirkung zum 01.02.2024 wurde eine neue Vereinbarung über neue Aufwandsentschädigungen für Meldungen an klinische Krebsregister geschlossen. Bis zum Leistungsdatum 31.01.2024 gilt die Krebsregister-Meldevergütung-Vereinbarung vom 15.12.2014, ab dem Leistungsdatum 01.02.2024 gilt nun die neue Krebsregister-Meldevergütung-Vereinbarung vom 09.01.2024.
Detaillierte Informationen erhalten Sie auf unserer Internetseite. Forschung mit Krebsregisterdaten – Veröffentlichungen in 2023Das Bayerische Krebsregister engagiert sich in der Forschung durch Initiierung von und Beteiligung an Forschungsprojekten. Die Ergebnisse werden regelmäßig unter anderem in wissenschaftlichen Artikeln veröffentlicht. Im vergangenen Jahr 2023 war das Bayerische Krebsregister an 28 Publikationen beteiligt. Eine Übersicht der Veröffentlichungen finden Sie auf unserer Internetseite im Bereich „Auswertung und Forschung“. Zusätzlich zum schriftlichen Forschungs-Output war das Krebsregister mit Beiträgen an diversen Kongressen, wie z.B. dem Bayerischen ÖGD-Kongress, der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Epidemiologie oder dem Deutschen Chirurgie-Kongress beteiligt. Save the Date – Qualitätskonferenz des Bayerischen KrebsregistersDie diesjährige landesweite Qualitätskonferenz des Bayerischen Krebsregisters wird am 4.12.2024 in Regensburg stattfinden (ursprünglicher Termin: 20.11.2024). Detaillierte Informationen werden wir über die Internetseite des Bayerischen Krebsregisters und im Newsletter bekannt geben.
Tumor HistologiedatumIm Merkmal „Tumor Histologiedatum“ (ID 6.1 oBDS) soll das zu der Histologieangabe zugehörige Datum angegeben werden. Bitte geben Sie hier prioritär das Datum der Biopsie bzw. der Operation an, also das Datum, an dem das Gewebe entnommen wurde, welches für die histologische Bestimmung genutzt wurde. Nur wenn dieses nicht bekannt ist, darf als Annäherung das Datum des Probeneingangs in der Pathologie ersatzweise angegeben werden. Ist dieses auch unbekannt, ist als letzte Möglichkeit das Datum des Pathologieberichtes einzusetzen. Das Datum des Pathologieberichtes ist somit nur dann zu nutzen, wenn die beiden anderen Datumsangaben nicht bekannt sind. Das Datum ist exakt (tagesgenau) anzugeben.
„Krebs in Deutschland“ für 2019/2020Eine neue Ausgabe „Krebs in Deutschland“ steht zur Verfügung. Der Bericht wird alle zwei Jahre als gemeinsame Publikation der Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland e. V. (GEKID) und dem Zentrum für Krebsregisterdaten (ZfKD) im Robert Koch-Institut (RKI) herausgegeben. Die 14. Ausgabe beruht auf Registerdaten bis zum Jahr 2020 und der amtlichen Todesursachenstatistik bis 2021. Im Bericht werden die wichtigsten epidemiologischen Maßzahlen für 30 unterschiedliche Krebsarten und für Krebserkrankungen insgesamt dargestellt. Enthalten sind Angaben zur Erkrankungshäufigkeit und Sterblichkeit sowie Darstellungen zur Verteilung der Tumorstadien und zu Überlebensaussichten. Ergänzt wird dies durch kurze Texte zu den wesentlichen Risikofaktoren. (Quelle: Internetseite des ZfKD am Robert Koch-Institut) Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des ZfKD am RKI. Dort finden Sie neben der Möglichkeit die Publikation als PDF herunterzuladen auch ein Kontaktformular zur kostenfreien Bestellung der gedruckten Ausgabe. Das Team des Bayerischen Krebsregisters bedankt sich bei Ihnen ganz herzlich für die gute Zusammenarbeit. Ihre Koordinierungsstelle des Bayerischen Krebsregisters
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