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Information des Bayerischen Krebsregisters
22.06.2023
Newsletter Juni 2023
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei senden wir Ihnen den vierteljährlichen Newsletter des Bayerischen Krebsregisters. Seit einem Jahr bietet das Krebsregister regelmäßig kostenfreie Online-Meldeschulungen an. Die Inhalte dieser Schulungen stehen in Zukunft auch in Form von Videotutorials auf unserer Internetseite zur Verfügung. Dies hat zum Vorteil, dass Sie die Informationen zeitlich unabhängig und wiederholt abrufen können. Darüber hinaus können Fragen oder Anregungen gerne an uns gerichtet werden. Weitere Informationen siehe unten. Gerne möchten wir Sie außerdem zu zwei Veranstaltungen des Bayerischen Krebsregisters im Herbst einladen: Zunächst bieten wir am 28. September im Rahmen des 10. Bayerischen Kongresses für den öffentlichen Gesundheitsdienst Vorträge und Workshops zu den Themen „Nutzen der Krebsregisterdaten für Epidemiologie und Versorgung“, „der onkologische Basisdatensatz (oBDS) – Entwicklung und aktueller Stand“ sowie „Aktuelles vom Europäischen Netzwerk der Krebsregister (ENCR) und vom Meldeportal“ an. Darüber hinaus findet die diesjährige landesweite Qualitätskonferenz des Bayerischen Krebsregisters in Kooperation mit dem Comprehensive Cancer Center (CCC) München am 25. Oktober 2023 in München statt. Weitere Informationen zu den beiden Veranstaltungen finden Sie unten. Mit den besten Grüßen
10. Bayerischer Kongress für den Öffentlichen GesundheitsdienstDer 10. Bayerische Kongress für den Öffentlichen Gesundheitsdienst vom 26. bis 28. September 2023 in Würzburg steht in diesem Jahr unter dem Motto „Öffentliche Gesundheit im Wandel – Innovationen und Herausforderungen“. Die Veranstaltung wird vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Kooperation mit der Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin (GHUP), der Deutschen Gesellschaft für Epidemiologie (DGEpi) und mit Unterstützung durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) ausgetragen. Das Bayerische Krebsregister ist mit drei Veranstaltungen am Donnerstag, den 28. September 2023 auf dem Kongress vertreten:
Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist für meldende Einrichtungen kostenfrei. Sie erhalten Fortbildungspunkte bei der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK). Save the Date: Qualitätskonferenz des Bayerischen KrebsregistersZur Qualitätssicherung der onkologischen Versorgung werden regionale sowie landesweite Qualitätskonferenzen durchgeführt. Die diesjährige landesweite Qualitätskonferenz des Bayerischen Krebsregisters findet am 25.10.2023 ab 15.00 Uhr – geplant als Hybridveranstaltung – in München statt. Die Schwerpunkte liegen inhaltlich bei den gastrointestinalen Tumoren. Detaillierte Informationen werden demnächst über die Internetseite des Bayerischen Krebsregisters bekannt gegeben. Basisinformationen als VideotutorialsGerne möchten wir Sie darüber informieren, dass Basisinformationen zur Meldung einer Krebserkrankung an das Bayerische Krebsregister in Zukunft auch als Videotutorials auf unserer Internetseite zur Verfügung stehen werden. Darin können Sie sich in etwa zehn Minuten über Themen wie gesetzliche Grundlagen, Meldeverfahren, Meldevergütung oder Datennutzung informieren. Die Schulungsfilme werden sukzessive um weitere Themen ergänzt. Vergütung von Meldungen bei Patientinnen und Patienten mit einer privaten KrankenversicherungEine Meldepflicht besteht bezüglich des gesamten Basisdatensatzes und seiner Module. Für die Vergütungsfähigkeit einer Meldung sind außerdem Mindestanforderungen, sogenannte Vollständigkeitskriterien, definiert, die zwingend erfüllt sein müssen. Bei Meldungen von privat versicherten Patientinnen oder Patienten ist hierzu für den Versichertenstatus die Krankenkasse bzw. der Kostenträger oder das Institutionskennzeichen (IK) zwingend erforderlich. Sollte die Krankenkasse des Patienten bzw. der Patientin nicht bekannt sein, kann der Ersatzcode 97000022 „Kasse unbekannt“ eingetragen werden, wobei dann eine (Melde-)Vergütung nicht sichergestellt werden kann. Gleiches gilt für Meldungen von Patientinnen und Patienten der Bahn- oder Postbeamten-Krankenkasse. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Internetseite unter der Rubrik Meldevergütung. Informationen und Service zum MeldeportalSeit fast einem Jahr betreibt das Bayerische Krebsregister das digitale Meldeportal, das zur Übermittlung von elektronischen Meldungen dient. Es richtet sich zunächst an alle bayerischen meldepflichtigen Einrichtungen, deren Dokumentationssystem über keine Schnittstelle zur Übermittlung von Datensätzen im XML-Format an das Bayerische Krebsregister verfügt. Wir freuen uns über das große Interesse und die zahlreichen Anmeldungen. Sollten Sie während der Benutzung des Meldeportals Hilfe benötigen, so finden Sie auf unserer Internetseite unter der Rubrik Meldeportal ausführliche Informationen, eine schriftliche Anleitung für das Meldeportal sowie Videotutorials zu einzelnen Aspekten bei der Anwendung des Meldeportals. Sollten darüber hinaus noch offene Fragen bestehen, so können Sie sich gerne an folgende Stellen wenden:
Aktualisierte Definition des Grades der Diagnosesicherung in der KrebsregistrierungDer Grad der Diagnosesicherung beschreibt die Sicherheit einer spezifischen Krebsdiagnose. Die Diagnosesicherung ist Teil der Diagnosemeldung und muss somit von der diagnosestellenden medizinischen Einheit festgelegt werden. Das Krebsregister berücksichtigt neben der Angabe aus der Diagnosemeldung auch Informationen aus weiteren Quellen, z.B. Pathologiemeldungen, bei der Erfassung. Das Europäische Netzwerk der Krebsregister (European Network of Cancer Registries – ENCR) hat ihre Empfehlungen zur Bestimmung des Grades der Diagnosesicherung kürzlich aktualisiert, um neue diagnostische Verfahren zu integrieren. Die deutsche Fassung der Empfehlung finden Sie hier. Meldende medizinische Einheiten müssen die Meldung entsprechend dem onkologischen Basisdatensatz abgeben. Dieser weicht leicht von den ENCR-Empfehlungen ab. Es ist immer der höchste Grad der Diagnosesicherung anzugeben. Bei histologischer Sicherung wird zwischen der Untersuchung des Primärtumors (7) oder einer Metastase (6) unterschieden. Bei Untersuchung von Zellen aus einer primären oder sekundären Lokalisation wird von zytologischer Diagnosesicherung (5) gesprochen, bei Untersuchung von biochemischen und/oder immunologischen Markern, die für eine bestimmte Tumorlokalisation spezifisch sind, von spezifischen Tumormarkern (4). Beruht die Diagnose alleine auf klinischer Diagnostik, wie z.B. bildgebende Verfahren oder Endoskopie, ist (2) auszuwählen, beruht sie auf einer klinischen körperlichen Untersuchung ohne diagnostische Verfahren, ist (1) auszuwählen.
Veranstaltungen, Beratung und Hilfe zum Thema KrebsDas Bayerischen Zentrum für Krebsforschung (BZKF) an sechs universitären Standorten in Bayern baut spezialisierte Forschungsinfrastrukturen zu unterschiedlichen Fragestellungen im Hinblick auf die Entstehung und Behandlung von Krebserkrankungen auf. Das BZKF bietet außerdem Ärztinnen und Ärzten sowie Patientinnen und Patienten auf ihrer Internetseite eine Übersicht zu aktuellen Veranstaltungen in der jeweiligen Region. Zum Thema Krebsberatung bietet das BZKF die Möglichkeit, gezielt nach Selbsthilfegruppen in der Nähe zu suchen sowie ein Bürgertelefon zur persönlichen Beratung. Auch die Bayerische Krebsgesellschaft (BKG) bietet Krebserkrankten und deren Angehörigen Hilfe an. Sie informiert auf ihrer Internetseite über aktuelle Veranstaltungen, Krebsberatungsstellen sowie Selbsthilfegruppen und stellt Infomaterial zum Einsehen und Herunterladen bereit. Das Team des Bayerischen Krebsregisters bedankt sich bei Ihnen ganz herzlich für die gute Zusammenarbeit. Ihre Koordinierungsstelle des Bayerischen Krebsregisters
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