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Information des Bayerischen Krebsregisters
20.03.2023
Newsletter März 2023
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei senden wir Ihnen den vierteljährlichen Newsletter des Bayerischen Krebsregisters in der Frühjahrs-Edition. Gerne möchten wir Sie über diesen Weg auf die Aktualisierung unserer Internetseite im Bereich „Auswertung und Forschung“ aufmerksam machen. Die aktuellen Forschungsprojekte, wie beispielsweise die Untersuchung der Inzidenz von Tumorerkrankungen unter Pandemie-Bedingungen oder die Untersuchung von Trends bei kolorektalen Tumoren können Sie – neben einer Übersicht der Veröffentlichungen des Bayerischen Krebsregisters – auf unserer Internetseite einsehen (Link siehe unten). Weiter können wir Ihnen berichten, dass die Vollzähligkeit der Diagnosemeldungen, die als eines der wesentlichen Qualitätskriterien für die Arbeit klinisch-epidemiologischer Krebsregister gilt, für das Jahr 2021 erreicht wurde. Eine ausführliche Tabelle mit den Zahlen der Jahre 2017 bis 2021 finden Sie unten aufgeführt. Wir wünschen Ihnen bereits jetzt schöne und erholsame Ostertage. Mit den besten Grüßen
Übersicht Vollzähligkeit der Meldungen nach Regierungsbezirken in den Jahren 2017-2021In untenstehender Tabelle finden Sie die Vollzähligkeit der erfassten Krebsdiagnosen in den Jahren 2017-2021 (in %). Die Anzahl der zu erwartenden Diagnosen wird bundesweit durch das Zentrum für Krebsregisterdaten (ZfKD) des Robert Koch-Instituts berechnet. Die Schätzung des ZfKD basiert auf dem Verhältnis von Mortalität (Sterblichkeit) zu Inzidenz (Neuerkrankungsrate). Die Vollzähligkeit bei der Erfassung der Daten ist ein wesentliches Qualitätskriterium für Krebsregister. Nur wenn diese mindestens 90 % beträgt, können zuverlässige Aussagen über Tumorerkrankungen in Bayern gemacht werden.
Migration der Tumordatenbank des Regionalzentrums RegensburgIm Dezember 2022 ist die Tumordatenbank des Regionalzentrums Regensburg in eine eigene GTDS (Gießener Tumordokumentationssystem)-Instanz des Bayerischen Krebsregisters migriert. Somit werden in keinem der sechs Regionalzentren mehr fremde Systeme betrieben, was die Voraussetzung für eine bayernweit einheitliche Datengrundlage darstellt. Im nächsten Schritt werden die noch existierenden lokalen GTDS-Instanzen von noch vier Regionalzentren in unsere zentrale Instanz integriert. Entgegennahme von Daten im neuen oBDS-FormatDer bundeseinheitliche onkologische Basisdatensatz (oBDS) regelt die standardisierte Tumordokumentation und Krebsregistrierung in Deutschland. Das oBDS-XML-Schema orientiert sich in der Struktur an dem bisherigen ADT/GEKID-XML-Schema Version 2.2.1 und stellt dessen Weiterentwicklung dar. Ihre Meldungen an das Bayerische Krebsregister können seit Anfang 2023 in diesem neuen Datenformat oBDS Version 3.0.0 entgegengenommen werden. Voraussetzung ist, dass in Ihrem Dokumentationssystem eine oBDS-Schnittstelle implementiert ist. Die Schnittstellenabnahme für die Softwarehersteller erfolgt ab 1.3.2023 länderübergreifend. Weitere Informationen sowie eine Liste der Softwarehersteller mit bereits erfolgter Schnittstellenabnahme können Sie auf der Internetseite der Plattform § 65c unter der Rubrik "Schnittstelle" einsehen. Für eine Übergangszeit bis Ende 2023 ist es möglich, die Daten als XML-Meldungen auch im bisherigen Datenformat ADT/GEKID 2.2.1 über die Bayern Cloud an das Bayerische Krebsregister zu übermitteln. Ab dem 1.1.2024 sind wir gehalten, nur noch Daten im neuen oBDS-Format anzunehmen und zu verarbeiten. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter www.basisdatensatz.de. Ihre Kontaktpersonen in den Regionalzentren stehen Ihnen ebenfalls gerne bei Fragen zur Verfügung. Auswertung und ForschungNeben der routinemäßigen Berichterstattung in den Jahresberichten engagiert sich das Bayerische Krebsregister in der Forschung, insbesondere auch durch Initiierung von und Beteiligung an Forschungsprojekten sowie durch die Bereitstellung von Daten für wissenschaftliche Studien. Detaillierte Informationen zum Forschungsdatensatz, den Forschungsprojekten und Veröffentlichungen finden Sie auf unserer Internetseite unter der Rubrik "Auswertung und Forschung". Neue Telefon- und Faxnummer des Regionalzentrums RegensburgDas Regionalzentrum Regensburg, welches Ansprechpartner für die Regierungsbezirke Oberpfalz und Niederbayern (ohne Landshut) ist, erreichen Sie in Zukunft über folgende Rufnummern: Telefon: 09131 6808 - 8310 Die Adresse bleibt wie gehabt: Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Save the date: 10. Bayerischer Kongress für den Öffentlichen GesundheitsdienstDer diesjährige Bayerische Kongress des Öffentlichen Gesundheitsdienstes findet vom 26. bis 28.9.2023 in Würzburg statt. Im Rahmen des Kongresses wird das Bayerische Krebsregister am 28.9.2023 zwei Workshops anbieten, die sich insbesondere den Themen Tumordokumentation, onkologischer Basisdatensatz (oBDS) und Meldeportal widmen. Die Teilnahme an beiden Veranstaltungen ist kostenfrei für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von meldenden Einrichtungen. Detaillierte Informationen erhalten Sie auf unserer Internetseite unter Fort-/Weiterbildung.
Definition des Diagnosedatums in der Krebsregistrierung aktualisiertUm den Krankheitsverlauf in der Krebsregistrierung korrekt und vergleichbar darstellen zu können, ist eine genaue Definition des Diagnosedatums wichtig. Diese wurde kürzlich auf internationaler Ebene aktualisiert. Die deutsche Fassung der Empfehlung finden Sie hier. Kurz zusammengefasst gilt: Wurde der Tumor durch eine histologische oder zytologische Untersuchung einer Probe gesichert, ist das Datum der ersten Probenentnahme als Diagnosedatum einzutragen. Ist dieses nicht bekannt, soll stattdessen das Datum des Probeneingangs in der Pathologie oder – falls dieses ebenfalls unbekannt – das Datum des Pathologiebefundes eingetragen werden. Wurde der Tumor nicht histologisch oder zytologisch gesichert, ist das Datum eines der folgenden Ereignisse in absteigender Priorität zu wählen: (a) Zeitpunkt der Einweisung ins Krankenhaus wegen der Tumorerkrankung, (b) Zeitpunkt der ersten Konsultation in der Ambulanz, (c) Diagnosezeitpunkt basierend auf klinischen oder anderen Untersuchungen. Falls der Tumor erst zum Todeszeitpunkt festgestellt wird, gilt dieses als Diagnosedatum.
Krebs mit unbekanntem Primärtumor: Neue Leitlinie erschienenIm Auftrag der Europäischen Gesellschaft für medizinische Onkologie (ESMO) wurden von einem internationalen Expertenteam neue Leitlinien für die Versorgung von Patienten mit CUP (Cancer of Unknown Primary)-Syndrom erarbeitet. Federführend waren Forschende vom Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) und Universitätsklinikum Heidelberg (UKHD). Eine verbesserte Definition der Erkrankung grenzt diese besser von anderen Krebserkrankungen ab und trägt so zur Verbesserung der Diagnose, Behandlung und Nachsorge bei. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des DKFZ und UKHD vom 21.12.2022. Das Team des Bayerischen Krebsregisters bedankt sich bei Ihnen ganz herzlich für die gute Zusammenarbeit. Ihre Koordinierungsstelle des Bayerischen Krebsregisters
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