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Information des Bayerischen Krebsregisters
15.09.2023
Newsletter September 2023
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei senden wir Ihnen den vierteljährlichen Newsletter des Bayerischen Krebsregisters. Das Bayerische Krebsregister analysiert regelmäßig das Krebsgeschehen in Bayern und veröffentlicht die Ergebnisse in seinen Jahresberichten. Den aktuellen Jahresbericht sowie die Berichte aus den Jahren 1998 bis 2021 können Sie auf unserer Internetseite abrufen (Link siehe unten). Die Regelungen des Widerspruchsrechts gem. Art. 5 Abs. 3 Bayerisches Krebsregistergesetz (BayKRegG) wurden für den Zeitraum 01.04.2017 bis 14.11.2022 - wie vorgesehen - vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege eingehend geprüft. Aufgrund der hohen Akzeptanz der Meldepflicht und der geringen Anzahl an Widersprüchen von betroffenen Patientinnen und Patienten kann nach aktueller Einschätzung die Löschung der Daten von den reinen Identitätsdaten auf die medizinischen Daten ausgeweitet werden, ohne dass die wissenschaftliche Aussagekraft darunter leidet. (weitere Informationen erhalten Sie im Evaluationsbericht) Der Landtag des Freistaates Bayern hat im Frühjahr eine Gesetzesänderung beschlossen, woraufhin das BayKRegG abgeändert wurde. Das Gesetz ist am 01.08.2023 in Kraft getreten (weitere Informationen siehe unten). Mit den besten Grüßen
Jahresbericht des Bayerischen KrebsregistersDas Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat mit Band 5 der Schriftenreihe Bayerisches Krebsregister seinen neuen Jahresbericht mit den wichtigsten Informationen zu Krebs in Bayern in den Jahren 2015 bis 2019 herausgegeben. Veröffentlicht werden darin die Ergebnisse der regelmäßigen Analyse des Krebsgeschehens in Bayern. Wichtige Indikatoren sind beispielsweise die Zahl der jährlich gemeldeten Neuerkrankungen, die Inzidenz- und Sterberaten pro Jahr sowie die Verteilungen nach Altersgruppen, Tumorstadien und histologischen Subtypen. Viele dieser Indikatoren können zudem auf unserer Internetseite direkt aus der Datenbank abgefragt werden. Die Datenbank und die Jahresberichte des Bayerischen Krebsregisters stehen auf unserer Internetseite im Abschnitt „Auswertung und Forschung“ kostenfrei zur Verfügung. Qualitätskonferenz des Bayerischen KrebsregistersGerne möchten wir Sie zur 5. Landesweiten Qualitätskonferenz des Bayerischen Krebsregisters einladen. Diese findet am 25.10.2023 von 15:00 bis 18:40 Uhr als Hybridveranstaltung in München statt. Ausgerichtet wird die Qualitätskonferenz vom Bayerischen Krebsregister in Kooperation mit dem Comprehensive Cancer Center (CCC) München der beiden Münchner Universitätskliniken, dem Bayerischen Zentrum für Krebsforschung und der Bayerischen Krebsgesellschaft. Der inhaltliche Fokus liegt auf den gastrointestinalen Tumoren mit Vorträgen zur innovativen Diagnostik und Therapie sowie Ergebnissen der Krebsregisterdaten, den Qualitätsindikatoren und der Versorgungsforschung. Weitere Informationen zum Programm, den Referentinnen und Referenten sowie zu den Anmeldungsmodalitäten können Sie unserer Internetseite im Abschnitt "Qualitätskonferenz" entnehmen. Neues WiderspruchsrechtPatientinnen und Patienten können Widerspruch gegen die dauerhafte Speicherung ihrer Daten im Bayerischen Krebsregister einlegen. Zum 01.08.2023 ist ein erweitertes Widerspruchsrecht in Kraft getreten. Die Artikel 5, 11 und 13 des Bayerischen Krebsregistergesetzes (BayKRegG) wurden entsprechend abgeändert (verkuendigung-bayern). Demnach kann zukünftig auch gegen die dauerhafte Speicherung der medizinischen Daten und nicht mehr ausschließlich der eigenen Identitätsdaten Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch betrifft bereits erfasste Daten sowie künftig eingehende Meldungen. Er ist von der Patientin oder dem Patienten schriftlich bei der Vertrauensstelle des Bayerischen Krebsregisters einzulegen. Ein Formular hierfür und weitere Informationen stehen auf unserer Internetseite im Abschnitt „Melde- und Informationspflicht“ zur Verfügung. Wie bisher befreit ein Widerspruch nicht von der Meldepflicht. Die Löschung erfolgt erst nach der Prüfung der Meldung im Krebsregister und nach Abschluss des Vergütungsverfahrens. Onkologischer Basisdatensatz (oBDS) – Schnittstelle Version 3Nach einer Übergangsphase bis Ende 2023 sind Meldungen an die klinischen Krebsregister ab 01.01.2024 nur noch nach dem aktualisierten oBDS 3.0 zulässig. Dieser ersetzt den oBDS 2.2.1 (früher ADT/GEKID Basisdatensatz). Im Rahmen des 10. Bayerischen Kongresses für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) in Würzburg stellt das Bayerische Krebsregister am 28.09.2023 um 11:15 Uhr die wichtigsten technischen und inhaltlichen Neuerungen im oBDS vor (Vortrag „Der onkologische Basisdatensatz (oBDS 3.0) – Entwicklung und aktueller Stand“). Wir laden Sie als meldende Einrichtung herzlich zu diesem Vortrag sowie zwei weiteren Veranstaltungen des Bayerischen Krebsregisters am 28.09.2023 ein. Sie können gerne kostenfrei – auch im Livestream – teilnehmen. Eine Anmeldung ist erforderlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des LGL. MeldeverfahrenMeldungen können in verschiedenen Formaten an das Bayerische Krebsregister gesendet werden. Ein Export elektronischer Meldungen ist bereits mit vielen Krankenhaus- oder Praxisinformationssystemen über eine definierte XML-Schnittstelle möglich. Bitte informieren Sie sich hierfür beim Hersteller Ihres Systems. Eine weitere Möglichkeit der Übermittlung von relevanten Daten bietet Ihnen das Meldeportal, bei dem die Meldung direkt in ein Onlineformular eingegeben werden kann. Alternativ können Sie auch die Meldebögen des Bayerischen Krebsregisters verwenden, welche auf unserer Internetseite als Download zur Verfügung stehen. Übermitteln können Sie die ausgefüllten Meldebögen über eine gesicherte Ablage in der BayernCloud oder mittels einer verschlüsselten E-Mail an das für Sie zuständige Regionalzentrum. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Internetseite im Abschnitt "Meldeverfahren".
Angabe der Todesursache in TodesmeldungenIn dem Feld „Todesursache“ wird die Todesursache im Sinne des Grundleidens angegeben. Dieses ist im Basisdatensatz oBDS 3.0 beschrieben. Andere Teile der Kausalkette, z.B. die unmittelbare Todesursache, müssen nicht gemeldet werden. Es besteht ein direkter Zusammenhang zwischen der Todesursache im Sinne des Grundleidens und dem Feld „Tod tumorbedingt“: ist die Todesursache im Sinne des Grundleidens eine Tumorerkrankung, so ist der Tod als tumorbedingt anzusehen. Umgekehrt gilt: ist der Tod als tumorbedingt zu bewerten, so ist die Todesursache im Sinne des Grundleidens eine Tumorerkrankung. Der Tod einer Person gilt als tumorbedingt, wenn die Person an einer Tumorerkrankung oder der Folge einer Tumorerkrankung (einschließlich Behandlungskomplikation) verstorben ist. An welcher Tumorerkrankung die Person verstorben ist, ist in dem Feld „Todesursache“ anzugeben. Sowohl das Feld „Todesursache“ als auch das Feld „Tod tumorbedingt“ sind auszufüllen, damit eine Meldevergütung ausgezahlt werden kann. Die Meldepflicht besteht für medizinische Einheiten, die die Todesursache durch den engen Behandlungszusammenhang kennen (z.B. die Klinik, falls während des stationären Aufenthalts verstorben, oder der Hausarzt bzw. die Hausärztin, falls zu Hause verstorben). Bei medizinischen Einheiten, die keine Aussage über die Todesursache treffen können, ist eine Meldung des Todesdatums im Sinne der zeitnahen Übermittlung an das Krebsregister wünschenswert, aber nicht vergütungsfähig.
Comprehensive Cancer Center (CCC) Allianz WERA – KREBSFORSCHUNG im GesprächDie CCC Allianz WERA, ein Zusammenschluss der Comprehensive Cancer Center in Augsburg, Erlangen, Regensburg und Würzburg greift in ihrem Podcast „KREBSFORSCHUNG im Gespräch“ aktuelle Forschungsthemen auf und gewährt im Gespräch mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Einblicke in Bereiche wie die komplementäre Onkologie, die Rolle von Biobanken oder Innovationen zu seltenen Krebserkrankungen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der CCC Allianz WERA. Molekulare Klassifikation beim EndometriumkarzinomDas Endometriumkarzinom ist mit ca. 11.000 Neuerkrankungen im Jahr die häufigste gynäkologische Krebserkrankung. In den letzten Jahren wurde auf Basis des The Cancer Genome Atlas (TCGA) Programms eine molekulare Klassifizierung vorgenommen. Dabei wurden vier molekulare Subtypen konstituiert: POLE (ultramutated), MSI (hypermutated), copy number low (endometrioid), copy number high (serous-like). Diese molekularen Subtypen haben deutliche Auswirkungen auf die Prognose und damit das Gesamtüberleben der Erkrankung. Darüber hinaus scheinen sie prädiktiv für die Wirksamkeit adjuvanter Therapien zu sein. In die Ende 2022 aktualisierte Leitlinie wurde diese Klassifizierung aufgenommen und hat damit zu einem Paradigmenwechsel geführt. Die Bewertung von Therapieauswahl, -qualität und -wirkung ist ohne Einbeziehung der immunhistochemischen und molekulargenetischen Diagnostik für die Klassifizierung in die klinische Krebsregistrierung nicht mehr sinnvoll möglich. Es ist daher erforderlich, die Parameter p53, MMR und POLE mit aufzunehmen. Die in der aktuellen S3-Leitlinie abgegebenen Handlungsempfehlungen beinhalten häufig mehrere Therapieoptionen. Nur durch Einbeziehung der molekularen Klassifikation wird es in Zukunft möglich sein, die klinischen Entscheidungen für die Therapieauswahl zu evaluieren. Das Team des Bayerischen Krebsregisters bedankt sich bei Ihnen ganz herzlich für die gute Zusammenarbeit. Ihre Koordinierungsstelle des Bayerischen Krebsregisters
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