- Startseite >>
- Downloads >>
- Gesundheit >>
- Krebsregister
Information des Bayerischen Krebsregisters
22.09.2022
Newsletter September 2022
Sehr geehrte Damen und Herren, infolge einer Anpassung des Krebsfrüherkennungs- und Registergesetzes (§ 65c Absatz 4 Satz 3 und 4 SGB V) werden zukünftig prognostisch ungünstige nicht-melanotische Hauttumore und ihre Vorstufen in die klinische Krebsregistrierung und damit auch in die Qualitätssicherung in der Onkologie mit einbezogen (weitere Informationen im Abschnitt "Information zur Meldepflicht nicht-melanotischer Hautkrebsformen"). In unseren vergangenen Newslettern hatten wir auf die Umstellung der Meldewege und das Ende der Entgegennahme von Arztbriefen hingewiesen, da diese für eine dauerhaft datenschutzkonforme Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht der medizinischen Einheiten an das Bayerische Krebsregister ausscheiden. Wir hoffen, dass Sie sich inzwischen mit unseren alternativen Meldewegen vertraut machen konnten. Die schrittweise Integration in das Meldeportal des Bayerischen Krebsregisters als mögliche Meldeform wird demnächst starten (weitere Information im Abschnitt "Update Meldeportal"). Bitte zögern Sie nicht, bei Rückfragen das für Sie zuständige Regionalzentrum zu kontaktieren. Seit Mai dieses Jahres bieten wir Ihnen monatlich eine einführende Meldeschulung zum Thema Basiswissen Bayerisches Krebsregister an. Das rege Interesse mit bis zu 70 Teilnehmenden stimmt uns positiv und motiviert uns gleichzeitig, das Angebot der Online-Schulungen mit weiteren Themen auszubauen. Wir werden Sie darüber in den kommenden Newslettern informieren. Die aktuellen Termine sowie das Anmeldeformular zu den Schulungen finden Sie auf unserer Internetseite unter der Rubrik "Ärztinnen und Ärzte". Mit den besten Grüßen
Landesweite QualitätskonferenzGerne möchten wir Sie zur diesjährigen landesweiten Qualitätskonferenz des Bayerischen Krebsregisters am 19. Oktober von 15.00 bis 18.00 Uhr in Würzburg einladen. Die Veranstaltung können Sie sowohl in Präsenz im Rudolf-Virchow-Zentrum der Universität Würzburg, als auch virtuell via WebEx besuchen. Die gemeinsam mit dem Bayerischen Zentrum für Krebsforschung (BZKF) und dem Comprehensive Cancer Center Würzburg (CCCW) ausgetragene Veranstaltung konzentriert sich in diesem Jahr auf die Entitäten Brustkrebs und Sarkome. Weitere Informationen zu den Vorträgen, den Referenten und Referentinnen sowie der Anmeldung können Sie unserer Internetseite unter der Rubrik Ärztinnen und Ärzte - Qualitätskonferenzen entnehmen. Eine Anmeldung ist möglich bis 14.10.2022. Für die Teilnahme an dieser Veranstaltung erhalten Sie drei Fortbildungspunkte von der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK). Information zur Meldepflicht nicht-melanotischer HautkrebsformenAb dem 01.01.2023 tritt eine Änderung bei der Meldepflicht von Hautkrebs in Kraft. Betroffen sind nicht-melanotische Hauttumoren mit einer ungünstigen Prognose. Aufgrund ihrer Malignität werden bestimmte Formen hiervon zukünftig in die klinische Krebsregistrierung und damit auch in die Qualitätssicherung in der Onkologie einbezogen. Demnach werden diese Tumoren zukünftig meldepflichtig und vergütungsrelevant. Weitere Informationen erhalten Sie im Dezember-Newsletter und demnächst auf unserer Internetseite. Datenschutzkonforme Vernichtung der ArztbriefeIn unseren vergangenen Newslettern haben wir Sie darauf hingewiesen, dass Arztbriefe für eine dauerhaft datenschutzkonforme Erfüllung der Meldepflicht der medizinischen Einheiten an das Bayerische Krebsregister ausscheiden und die Entgegennahme dieser nur für eine Übergangszeit - bis 30.06.2022 - und nur unter Schwärzung von Passagen, die über den einheitlichen onkologischen Basisdatensatz hinausgehen, möglich war. Infolgedessen müssen ab sofort alle eingehenden Arztbriefe ohne Würdigung der Inhalte bei den Regionalzentren vernichtet werden. Informationen zum Meldeverfahren, wie Meldeform und Übermittlungswege, erhalten Sie auf unserer Internetseite unter der Rubrik Ärztinnen und Ärzte - Meldeverfahren. Update MeldeportalDie schrittweise Integration von Ihnen als meldende medizinische Einrichtung in das neue Meldeportal des Bayerischen Krebsregisters startete in diesen Tagen. Für einen reibungslosen Ablauf ist es wichtig, den Zugang für die einzelnen Meldenden nach Regionen sukzessive freizuschalten. Aktuell abgeschlossen ist die Entwicklung des Erfassungsmoduls für Einzelmeldungen. Sobald Sie im Einzugsgebiet Ihres Regionalzentrums von diesem Angebot ebenfalls profitieren können, wird sich die Vertrauensstelle des Bayerischen Krebsregisters gemeinsam mit Ihrem Regionalzentrum mit Ihnen in Verbindung setzen. Sie erhalten dann gleichzeitig mit dem Zugang zum Meldeportal auch die Möglichkeit, an einer Online-Schulung teilzunehmen. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld, bis wir Sie diesbezüglich kontaktieren. Wir möchten Ihnen im Vorfeld bereits eine Anleitung zum Meldeportal auf unserer Internetseite unter Service - Downloads - Information zu Meldungen zur Verfügung stellen. Schnittstelle Dritter für Ihre Datenübertragung an das KrebsregisterSollte in Ihrer Einrichtung mit dem vorhandenen Informations- oder Verwaltungssystem die Funktion der direkten Datenübertragung an das Bayerische Krebsregister per XML-Schnittstelle nicht zur Verfügung stehen, so besteht die Möglichkeit, dies durch den Einsatz spezieller Software zu kompensieren. Verschiedene Softwarehersteller bieten Lösungen an, um die notwendigen Daten aus Ihrem System auszulesen und eine korrekte und vollständige Meldung an das Krebsregister zu erstellen. Für weitere Fragen wenden Sie sich gerne an das für Sie zuständige Regionalzentrum. Merkmal „Genetische Variante“ im einheitlichen onkologischen BasisdatensatzIn den einheitlichen onkologischen Basisdatensatz wurde mit der Ausgabe 2021 ein neues Merkmal „Genetische Variante“ aufgenommen. Grundsätzlich speichert das Krebsregister keine genetischen Profile von Patientinnen und Patienten. In der S3-Leitline „Kolorektales Karzinom“ ist jedoch ein Qualitätsindikator definiert, der den Anteil von Fällen mit Bestimmung von KRAS-, NRAS- und BRAF-Mutationen abfragt (QI3). Um diesen Qualitätsindikator mit Krebsregisterdaten ermitteln zu können, ist die entsprechende Information in das Merkmal „Genetische Variante“ einzutragen, z.B. Name=KRAS, Ausprägung=M (Mutation/positiv) oder Name=BRAF, Ausprägung=W (Wildtyp/nicht mutiert). Ergänzung Liste paarige OrganeDie Liste der paarigen Organe nach internationalem Standard wurde durch einen Beschluss der Plattform § 65c um die Organe Weibliche Adnexe (C57.4) und Samenstrang (C63.1) ergänzt. Eine separate Meldung und Vergütung ist bei den Tumoren der Eileiter/Adnexe jedoch nicht möglich. Forschungsergebnisse zum Thema SchilddrüsenkrebsIn einer Publikation von Mirabelle Sajisevi et al., veröffentlicht in “JAMA Otolaryngology - Head & Neck Surgery", wurde untersucht, wie chirurgisch behandelte Schilddrüsenknoten entdeckt wurden und inwieweit es Unterschiede in der Art der Entdeckung gab. Die Analyse umfasste 1328 Patientinnen und Patienten aus 16 Zentren in vier Ländern, die im Jahr 2019 an der Schilddrüse operiert wurden. Die Ergebnisse zeigen, dass die meisten Schilddrüsenkarzinome bei asymptomatischen Patientinnen und Patienten entdeckt wurden, was die Hypothese der Autoren stützt, dass es sich bei der vermehrten Entdeckung der Schilddrüsenkarzinome weniger um eine tatsächliche Zunahme der Krankheit handelt, sondern dies auf eine verstärkte diagnostische Kontrolle zurückzuführen ist (doi:10.1001/ jamaoto.2022.1743). Eine Untersuchung zur Assoziation zwischen Häufigkeit der Sonographie und Prävalenz bösartiger Neubildungen der Schilddrüse bei Versicherten der AOK in Bayern wurde bereits 2019 von Prof. Radespiel-Tröger et al. am LGL durchgeführt. Die Ergebnisse, veröffentlicht in “Der Onkologe - Epidemiologie", deuteten in Bayern für das Jahr 2013 auf eine Überdiagnostik als Ursache des beobachteten Inzidenzanstiegs bei Schilddrüsenkarzinomen bei gleichzeitig rückläufiger Mortalität hin (doi:10.1007/s00761-019-0608-z). Das Team des Bayerischen Krebsregisters bedankt sich bei Ihnen ganz herzlich für die gute Zusammenarbeit. Bildnachweis: |