Forschungsprojekt: Vorbeugender Verbraucherschutz: Weltweite Ermittlung, Risikoanalyse und Entwicklung von Methoden zum Nachweis von nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen
Wie die Erfahrungen mit nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen (Papaya, Bt10-Mais und LL601-Reis) zeigen, lässt sich die Möglichkeit nicht ausschließen, dass nicht zugelassene GVO-Erzeugnisse in die EU gelangen.
Um gentechnisch veränderte Bestandteile in Lebens- und Futtermitteln erkennen zu können, werden detaillierte Kenntnisse über das Erbgut der gentechnisch veränderten Organismen benötigt. Die Entwickler von gentechnischen Organismen müssen daher im Rahmen des Zulassungsprozesses sowohl Daten über die molekulare Charakterisierung der Organismen als auch entsprechende Methoden für ihre eindeutige Identifizierung bereitstellen. Für nicht in Europa zugelassene gentechnisch veränderte Organismen liegen keine entsprechenden Daten vor. Das Fehlen von Informationen über die eingefügten genetischen Elemente in diesen Organismen macht ihren Nachweis außerordentlich schwierig. Im Rahmen des vorbeugenden Verbraucherschutzes führt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) umfangreiche Literaturrecherchen über alle weltweit verfügbaren gentechnisch veränderten Organismen durch und ermittelt im Rahmen einer Risikobewertung potentiell in die EU eingeführte gentechnisch veränderte Organismen. Besonders die Informationen, die in den entsprechenden Patentdatenbanken enthalten sind, werden verstärkt genutzt. In einem zweiten Schritt entwickelt die Projektgruppe geeignete Analyseverfahren, um diese nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen zu detektieren.
Für den vorbeugenden Verbraucherschutz werden im Rahmen einer Risikoanalyse weltweit vorhandene gentechnisch veränderte Organismen katalogisiert und die Möglichkeit des Vorkommens innerhalb der EU geprüft. Die Lebensmittelüberwachung kann dann mit geeigneten Nachweisverfahren frühzeitig und intensiv Lebensmittel untersuchen, die in der EU nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen.