Forschungsprojekt: Intensivierte HUS-Surveillance
Kurzbeschreibung:
Im Herbst 1995 bis Frühjahr 1996 und im Herbst 2002 kam es in Bayern zu zwei größeren Ausbruchsgeschehen mit hämolytisch-urämischem Syndrom (HUS), die auf den Escherichia coli-Serovar SF O157:H- zurück zu führen waren. Dies war weltweit das erste Mal, dass dieser Serovar nachgewiesen wurde. Im Zuge der ersten HUS-Häufung wurde in Bayern im April 1996 eine Meldepflicht für Infektionen mit Enterohämorrhagischen Escherichia coli (EHEC) und Erkrankungen an HUS über die intensivierte EHEC-Surveillance eingeführt. Bundesweit wurde die Meldepflicht für EHEC und HUS zuerst im Bundes-Seuchengesetz (BSeuchG) Ende 1998 eingeführt und dann in das Infektionsschutzgesetz (IfSG) übernommen. Die intensivierte Bayerische EHEC-Surveillance lief in dieser Form bis Herbst 2003. Seit diesem Zeitpunkt werden nur mehr Fälle von HUS in Bayern über diese gesonderte Surveillance gemeldet. Der Grund für diese HUS-Surveillance zusätzlich zur Meldung nach IfSG ist, dass es sich zum einen um eine schwere Erkrankung handelt, bei der hauptsächlich kleine Kinder betroffen sind. Zum anderen hat Bayern eine erhöhte HUS-Inzidenz, die annähernd doppelt so hoch ist wie die durchschnittliche bundesweite Inzidenz (0,93 pro 100.000 vs. 0,56 pro 100.000 Einwohner, Zeitraum 2001-2006, Quelle: Robert Koch-Institut: SurvStat, http://www3.rki.de/SurvStat, Datenstand: 27.02.2007).
Laufzeit: Ab dem 01.01.2006 wurde ein neuer Fragebogen zur intensivierten HUS-Surveillance in Bayern eingeführt.