Forschungsprojekt: Verhalten und Gesundheitszustand von Junghennen in Volierenaufzuchten im Hinblick auf die Etablierung von Mindestanforderungen für die Junghennenaufzucht
Kurzbeschreibung
Bisher gibt es keine tierschutzrechtlichen Mindestanforderungen an die Junghennenaufzucht. Aktuell liegen Empfehlungen des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (2013) zur Verhinderung von Federpicken und Kannibalismus zum Verzicht auf Schnabelkürzen bei Jung- und Legehennen vor. Darin werden u.a. Empfehlungen für die Aufzucht von Junghennen gegeben. Zwei Kernforderungen dieser Empfehlungen sind das Angebot von Beschäftigungsmaterial in der Aufzucht sowie eine im Vergleich zur konventionellen Aufzucht reduzierte Besatzdichte.
Damit sich die Hennen später im Legebetrieb in den dortigen Volierensystemen zurechtfinden, ist es zwingend notwendig, dass die Junghennen während der Aufzucht lernen die verschiedenen Ebenen zu nutzen. Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (§ 14 Abs. 1 Nr. 4) schreibt vor, dass „nur solche Legehennen eingestallt werden, die während ihrer Aufzucht an die Art der Haltungseinrichtung gewöhnt worden sind“. Die Aufzucht von Junghennen für die konventionelle Boden- und Freilandhaltung findet daher in entsprechenden Aufzuchtvolieren bzw. Halbvolieren statt.
Die Aufzucht der Junghennen gilt als wichtiger Faktor für das Auftreten der Verhaltensstörungen Federpicken und Kannibalismus im späteren Legebetrieb. Ziel dieses Forschungsvorhabens ist es, die konventionelle Aufzucht und die Aufzucht von Junghennen nach ausgewählten Aspekten (Angebot von Beschäftigungsmaterial, reduzierte Besatzdichten) der o. g. Niedersächsischen Empfehlungen in der Praxis hinsichtlich des Tierverhaltens und des Gesundheitszustandes zu vergleichen, um in der Praxis tierschutzrechtliche Minimalanforderungen an die Junghennenaufzucht festlegen zu können.
Dazu sollen in einem Praxisbetrieb in Bayern drei verschiedene Aufzuchtvarianten untersucht und miteinander verglichen werden. In der ersten Gruppe werden die Junghennen nach der derzeit gängigen Praxis ohne Beschäftigungsmaterial und mit Besatzdichten von ca. 22 Tieren/m² nutzbare Fläche (konventionelle Aufzucht) aufgezogen. In der zweiten Gruppe wird gemäß den Niedersächsischen Empfehlungen ab dem 1. Lebenstag vielfältiges Beschäftigungsmaterial zur Verfügung gestellt und die Besatzdichte auf 18 Tiere/m² nutzbare Fläche reduziert. In der dritten Gruppe erhalten die Tiere ebenfalls Beschäftigungsmaterial, allerdings bei der konventionellen Besatzdichte von ca. 22 Tieren/m² nutzbare Fläche. Es wird dabei ein Besatz von nicht mehr als 54 Hennen pro m² Einstreufläche sowie nicht mehr als die doppelte Besatzdichte pro m² nutzbarer Stallgrundfläche (maximal 44 Tiere/m² (konventionell) bzw. 36 Tiere/m² (Gruppe 2) nutzbare Stallgrundfläche) angestrebt.
Es werden umfangreiche Daten zur Tiergesundheit (inkl. Gefiederzustand und Verletzungen), zum Stallklima (u.a. kontinuierliche Messung von Ammoniak, CO2, Temperatur und Luftfeuchte) und zum Verhalten der Hennen erhoben und analysiert. Weiterhin wird das betriebliche Management erfasst.
Dieses Forschungsvorhaben soll einen Beitrag dazu leisten, Mindestanforderungen an die Junghennenhaltung wissenschaftlich zu untersuchen und in die Praxis umzusetzen. Dazu soll das Verhalten und der Gesundheitszustand von Junghennen aus derzeit üblichen Aufzuchtbedingungen mit Haltungsbedingungen entsprechend den aktuellen Empfehlungen verglichen und bewertet werden.
Laufzeit: 2014 bis 2017