Raumlufthygienische Maßnahmen

Angesichts der SARS-CoV-2-Pandemie sind beim Aufenthalt in Innenräumen wie z.B. Schulräumen, Hörsälen, Großraumbüros, Theatern, Kinos, Sportstätten und Restaurants auch raumspezifische Vorsichtsmaßnahmen zu treffen.

Nach derzeitigen Erkenntnissen erfolgt die Übertragung von SARS-CoV-2 bei direktem Kontakt über z.B. Sprechen, Husten oder Niesen. In der Übertragung spielen Tröpfchen wie auch Aerosole (feinste luftgetragene Flüssigkeitspartikel und Tröpfchenkerne, kleiner 5µm), die längere Zeit in der Luft schweben können, eine Rolle, wobei der Übergang zwischen den beiden Formen nicht abgegrenzt ist. Durch das Einhalten eines Abstands von mehr als 1,5 m kann die Exposition gegenüber Tröpfchen sowie in gewissem Umfang auch Aerosolen verringert werden (vgl RKI Steckbrief zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19).

Im Folgenden wird aus raumlufthygienischer/infektionsprophylaktischer Sicht auf die verschiedenen Maßnahmen eingegangen. Diese umfassen im Wesentlichen das wirksame Lüften der Räume (Querlüftung) und den sachgerechten Betrieb von raumlufttechnischen Anlagen (Umweltbundesamt: Das Risiko einer Übertragung von SARS-CoV-2 in Innenräumen lässt sich durch geeignete Lüftungsmaßnahmen reduzieren).

Eine Luftreinigung kann durch verschiedene Technologien realisiert werden. Dabei kommen Geräte mit entsprechenden Filtern zum Einsatz, aber auch Geräte, die auf der Basis der Ionisierung mit UV-Licht arbeiten und wegen ihres Nebenprodukts Ozon in der Diskussion stehen. Luftreiniger, die mit Wasser betrieben werden, werden auch als sogenannte „Luftwäscher“ bezeichnet.

Lüftungsanlagen

Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen), die gem. DIN 1946 gebaut, betrieben und gewartet werden, sind in der Regel dafür geeignet, entsprechend der Raumgröße für den nötigen Luftaustausch und genügend Frischluft zu sorgen. Bei RLT-Anlagen, die mit Umluftanteilen arbeiten, sollten in erster Linie die Umluftanteile zugunsten der Außenluftanteile reduziert werden oder aber - sofern technisch machbar - HEPA-Filter nachgerüstet werden. Ist eine keimvermindernde Filterstufe nicht möglich, ist eine zusätzliche Fensterlüftung unbedingt nötig.

In der Stellungname des Umweltbundesamtes wird deutlich herausgestellt, dass die notwendigen Hygieneregeln nur dann wirksam sind, wenn auch ein ausreichender Luftaustausch über die Fenster oder RLT-Anlage sichergestellt wird.
RLT-Anlagen mit Befeuchtungsfunktion sollten so eingestellt werden, dass in den Räumen eine zuträgliche Feuchte von 40 bis 60 % genutzt wird, da die Infektanfälligkeit des Menschen durch eine geeignete Luftfeuchte relativ verringert wird und Partikel bei höherer relativer Luftfeuchtigkeit besser an Oberflächen haften und weniger aufgewirbelt werden. Weiterhin wird erreicht, dass freigesetzte Speicheltröpfchen in feuchter Luft weniger stark schrumpfen und damit weniger lang schwebfähig bleiben.

Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass zentrale Lüftungsanlagen regelmäßig durch Fachpersonal gewartet und hinsichtlich ihrer Lüftungseigenschaften überprüft werden. Durch unzureichende Instandhaltung können beispielsweise Fehlströmungen auftreten, die dazu führen, dass Abluft aus einem Gebäudebereich als Zuluft in einen anderen Gebäudebereich gelangen kann. In solchen Fällen wäre eine Verbreitung von Viren über die Lüftungsanlage theoretisch nicht ausgeschlossen.

Raumluftreiniger

Luftreiniger können die Aerosolkonzentration im Raum verringern. Die verwendeten HEPA-Filter halten mit einem Abscheidegrad von 99,95 % dabei Partikel kleiner 1 µm zurück, darunter fallen auch Viren. Neben den eingesetzten Filtern erfordern die Geräte jedoch einen geeigneten Standort im Raum und müssen auf die Bedingungen angepasst sein, da diese sonst nur punktuell wirken. Ein nicht dicht sitzender oder auch gering beschädigter Filter kann die Filterleistung bereits erheblich reduzieren. Zudem sollte ein turnusmäßiger Wechsel stattfinden. Die Verwendung von Luftreinigungsgeräten kann zwar die Aerosolkonzentration im Raum verringern, ersetzt jedoch nicht das Lüften, wie auch in einer Stellungname der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Umweltbundesamtes zu lesen ist (Umweltbundesamt: Das Risiko einer Übertragung von SARS-CoV-2 in Innenräumen lässt sich durch geeignete Lüftungsmaßnahmen reduzieren). Der Einsatz von Luftreinigern würde das Risiko einer Tröpfchenübertragung bei Face-to-Face-Kontakt bei einem Abstand unter 1,5m nicht verringern.

UV-C-Raumluftdesinfektion

Bei der Desinfektion mittels UV-C-Strahlung handelt es sich um ein Verfahren, das seit Langem zum Abtöten von Bakterien und Viren eingesetzt wird. Die UV-C-Strahlung reagiert photochemisch mit der DNA und weiteren lebenswichtigen Zellbestandteilen der betreffenden Mikroorganismen. Es ist wenig überraschend, dass in aktuellen Studien auch die Wirksamkeit gegenüber SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde. Weitere Details findet man z. B. beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS): .https://www.bfs.de/DE/themen/opt/anwendung-alltag-technik/uv/uv-c-strahlung/uv-c-desinfektion_node.html. Allerdings warnt das BfS auch vor der Technik und mahnt zum fachgerechten Einsatz: „Das BfS warnt davor, UV-C-Entkeimungsgeräte am Körper einzusetzen. Für die Augen und die Haut stellt dies ein gesundheitliches Risiko dar.“
Im Normalfall sollte dieses Problem für UV-C-Entkeimungsgeräte, die richtig platziert sind, nicht gelten. Allerdings warnt auch die Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Umweltbundesamtes in ihrer Stellungnahme vom 12.08.2020 vor UV-C- oder Ozon-Luftreinigern aus gesundheitlichen ebenso wie aus Sicherheitsgründen. So kann es direkt durch die UV-C-Bestrahlung oder indirekt durch die Bildung von Ozon zu Reaktionen mit Luftinhaltsstoffen kommen. Die dabei gebildeten Sekundärverbindungen sind teilweise unbekannt und damit gesundheitlich nicht zu bewerten: Umweltbundesamt: Das Risiko einer Übertragung von SARS-CoV-2 in Innenräumen lässt sich durch geeignete Lüftungsmaßnahmen reduzieren.

Anbetracht der Vorbehalte des BfS und der IRK sollte vor einem Einsatz des Gerätes der tatsächliche Nutzen klar belegt sein. Es sollte auf das vom IRK vorgeschlagene Lüftungskonzept zurückgegriffen werden. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass die üblichen AHA-Regeln (Abstand – Hygiene – Alltagsmaske) nicht missachtet werden dürfen und nicht durch ein technisches Gerät ersetzt werden können.


Luftwäscher

Luftreiniger, die mit Wasser betrieben werden, werden auch als sogenannte „Luftwäscher“ bezeichnet. Diese Geräte leiten dabei die Luft durch einen mit Wasser gefüllten Behälter und geben die befeuchtete Luft anschließend wieder in den Raum ab. Luftreiniger mit Wasser können z.B. größere Partikel aus der Luft entfernen. Dazu gehören u.a. Hausstaub, gröbere Pollen, etc. Die Luftqualität kann mit Hilfe eines solchen Gerätes zwar verbessert, jedoch nicht von Bakterien und Viren befreit und desinfiziert werden, wenn keine nachgeschaltete HEPA-Filtration (mit einem Abscheidegrad von 99,95 % bei einer Partikelgröße kleiner 1 µm) stattfindet. Eine Aussage über die Wirksamkeit von Luftwäschern zur Eliminierung des Coronavirus SARS-CoV-2 kann auch aufgrund fehlender Studien nicht belegt werden. Auch wenn speziell für manche Luftreiniger eine Desinfektionsstufe integriert wurde, ist eine Entkeimung der Luft mit derartigen Verfahren zwar theoretisch möglich, jedoch nicht sichergestellt, da es bei solchen Verfahren neben der prinzipiellen Geeignetheit des Biozids für diesen Anwendungszweck auf die Konzentration des Biozids im Wassertank, die Einwirkzeit des Biozids und den Luftdurchsatz des Gerätes ankommt. Zu berücksichtigen ist auch, ob das zugesetzte Biozid wieder in die Raumluft abgegeben wird und ob es dadurch zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommen kann.

Grundsätzlich stellt sich die Frage, wie die Luftreiniger die erforderliche Luftbehandlung im gesamten Raum sicherstellen (Aufstellungsort, Strömungsverhalten, etc.). Um einen flächendeckenden Effekt zu erzielen, müssten geeignete Standorte in den Räumen gefunden werden, die auf die Luftströmungsbedingungen im Raum angepasst sind, da die Geräte sonst nur punktuell wirken. Der Einsatz von Luftwäschern würde jedoch das Risiko einer Tröpfchenübertragung bei face-to-face Kontakt mit einem Abstand unter 1,5 m nicht verringern können.


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