Humanbiomonitoring-Untersuchung von perfluorierten Substanzen in Teilen des Landkreises Altötting Abschlussbericht – Zusammenfassung

In einem Industriebetrieb in Gendorf wurde PFOA zur Herstellung von Fluorpolymeren eingesetzt, wodurch es in Teilen des Landkreises Altötting zu einer großflächigen Kontamination der Umwelt und einer Belastung der Menschen gekommen ist.

Auf Veranlassung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention und Wunsch des Landkreises Altötting haben das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und das Gesundheitsamt Altötting die aktuelle interne Belastungssituation der Bevölkerung (sogenanntes Human-Biomonitoring - HBM) mit perfluorierten Substanzen – insbesondere PFOA und ADONA – in dem betroffenen Bereich untersucht.

Mit Ausnahme von PFOA bewegten sich die Blutkonzentrationen im Bereich einer normal belasteten Vergleichsgruppe aus München. Bei ADONA lagen fast alle Ergebnisse unter oder im Bereich der Bestimmungsgrenze.

Die PFOA-Gehalte im Blut waren fast durchgehend höher als in der Vergleichsgruppe, lediglich bei sieben Personen wurde der HBM-I-Wert von 2 µg/l unterschritten. Der Median der 906 Personen, die eine berufliche Exposition verneint hatten, betrug 20 µg/l.

Der HBM-I-Wert stellt einen lebenslangen Vorsorgewert und Zielwert für die Allgemeinbevölkerung jeder Altersgruppe dar. Er definiert keine Schwelle zur gesundheitlichen Gefährdung. Eine Gefährdungsschwelle wird durch den sog. HBM-II-Wert beschrieben.

Der HBM-II-Wert benennt die Konzentration eines Stoffes in einem Körpermedium (in dem Fall Blut), bei dessen Überschreitung eine gesundheitliche Beeinträchtigung möglich ist, aber nicht auftreten muss. Nach Festlegung des Vorsorge- bzw. Zielwertes für die lebenslange Exposition (HBM-I-Wert: 2 ng PFOA/ml Blutplasma) im Jahr 2016 hat die HBM-Kommission im März 2020 einen HBM-II-Wert in Höhe von 5 ng PFOA/ml Blutplasma für Frauen im gebärfähigen Alter und in Höhe von 10 ng/ml für alle übrigen Bevölkerungsgruppen veröffentlicht.

Für Beschäftigte, die direkt mit PFOA umgehen, liegt ein rechtlich bindender Grenzwert von 5000 µg/l vor. Auch wenn dieser Wert hier nicht unmittelbar zur Bewertung der internen Belastung herangezogen werden kann, verdeutlicht er doch den Abstand zu gesundheitlichen Effekten, die in anderen Rechtsbereichen als relevant angesehen werden.

In den einzelnen Untersuchungsbereichen ergaben sich folgende Mediane: Altötting 7,4 µg/l, Burg-kirchen 22,2 µg/l, Emmerting 28,2 µg/l, Kastl/Tüßling 22,3 µg/l, Neuötting/Winhöring 17,1 µg/l sowie in der Inn-Salzach-Gruppe (Marktl/Haiming/Stammham/Alzgern) 11,9 µg/l. Vergleiche mit den Da-ten der Trinkwasserversorgung als Hauptaufnahmequelle für PFOA zeigen, dass die vergleichsweise geringe Belastung von Personen aus Altötting wahrscheinlich auf die in der Vergangenheit nur geringen Trinkwasserkonzentrationen zurückzuführen sind. Personen im Bereich der Inn-Salzach-Gruppe weisen im Mittel ebenfalls niedrigere Belastungen auf, was auf die Trinkwasserfilterung seit 2010 zurückzuführen ist. In Emmerting, Burgkirchen und Neuötting liegen die Minderungsmaßnahmen noch zu kurz zurück, um einen Rückgang der Blutwerte zu erkennen. In Kastl/Tüßling sind entsprechende Maßnahmen in Umsetzung.

Bewertung:
Obwohl im Untersuchungsgebiet des Landkreises Altötting eine zum Teil deutliche Überschreitung des Vorsorgewertes (HBM-I-Wert) für PFOA im Blut gemessen werden konnte, besteht auf Grund der derzeitigen Belastung keine konkrete gesundheitliche Gefährdung.

Das Ergebnis der HBM-Untersuchung zeigt ferner, dass die bereits ergriffenen Sanierungsmaßnahmen wirksam sind und zu einer Absenkung des PFOA-Wertes im Blut geführt haben.

Gleichwohl sind weitere Anstrengungen erforderlich, um in allen Versorgungsgebieten den Vorsorge- und Zielbereich von 2 µg/l zu erreichen. Dies wird nur durch die Versorgung mit gänzlich unbelastetem oder mit aufbereitetem Trinkwasser nachhaltig möglich sein und auf Grund der langen Halbwertzeit einige Jahre in Anspruch nehmen. Individuelle Maßnahmen zur Beschleunigung dieses Prozesses sind nicht bekannt, aber auch nicht erforderlich.

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