Stipendium für Medizinstudierende: Antragstellung

In den kommenden Jahren werden aufgrund des demographischen Wandels viele niedergelassene Ärztinnen und Ärzte nach einer Nachfolge oder einer Praxispartnerin oder einem Praxispartner suchen. Gerade auch jungen Ärztinnen und jungen Ärzten bieten sich dadurch eine Vielzahl an beruflichen Perspektiven, Niederlassungschancen und verschiedenste Einsatzmöglichkeiten in den unterschiedlichen Versorgungssektoren.

Das Stipendienprogramm richtet sich an Medizinstudierende, die später ihre Facharztweiterbildung im ländlichen Raum absolvieren und auch anschließend für mindestens fünf Jahre auf dem Land tätig sind - egal ob im Krankenhaus oder in einer Haus- oder Facharztpraxis.

Ziel/Gegenstand der Förderung

Ziel des Förderprogramms ist es, Medizinstudierende frühzeitig für eine spätere Tätigkeit im ländlichen Raum zu motivieren, um auch in Zukunft eine flächendeckende und möglichst wohnortnahe medizinische Versorgung auf qualitativ hohem Niveau gewährleisten zu können.

Entsprechend den Voraussetzungen der Förderrichtlinie werden Studierende, die im Studiengang der Humanmedizin ab dem dritten Studienjahr (5. Fachsemester) an einer entsprechenden Hochschule eingeschrieben sind und ihre Weiterbildung und 5-jährige Anschlusstätigkeit im ländlichen Raum absolvieren, gefördert.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Studierende des Studiengangs Humanmedizin an einer deutschen Hochschule oder einer nach dem Feststellungsverfahren gemäß Art. 112 Abs. 1 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) geprüften und anerkannten Hochschule mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum mit mindestens einem Kooperationspartner in Bayern.

Ausgenommen davon sind Studierende, die einen Studienplatz über das Verfahren der Landarztquote Bayern sowie einen Studienplatz über die Quote für den Öffentlichen Gesundheitsdienst Bayern gemäß dem Bayerischen Land- und Amtsarztgesetz erhalten haben.

Eckpunkte der Förderung

Die Förderung bis zum Ende des Medizinstudiums beträgt monatlich 600 Euro und erfolgt längstens 48 Monate.

Die Richtlinie über die Vergabe von Stipendien zur Verbesserung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum in Bayern (Medizinstipendienrichtlinie) tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.

Zuwendungsfähige Ausgaben im Rahmen des Studiums sind insbesondere die in diesem Zusammenhang anfallende Lebenshaltungskosten. Anstelle der im Einzelfall tatsächlich anfallenden Ausgaben werden hierfür abschließend folgende Kostenpauschalen angesetzt:

  • für Wohnen monatlich 250 €,
  • für Lebensmittel monatlich 100 €,
  • für Bildung und Lernmittel 70 €,
  • für Gesundheit und Hygiene 50 €,
  • für Kommunikation 50 €,
  • für Mobilität 50 €,
  • für Bekleidung 90 €.

Der Festbetrag beträgt monatlich 600 €.

Antragstellung und Auszahlung

Der Antrag ist mit dem unter Downloads bereitgestellten Antragsformular einzureichen.
Dem Antrag sind beizufügen:

  • eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung einer entsprechenden Hochschule oder eine Bescheinigung der geprüften und anerkannten Hochschule über den beabsichtigten Studienzeitraum an einem Standort in Bayern
  • eine Studienverlaufsbescheinigung mit detaillierter Semesterübersicht
  • sofern vorhanden, Kopie des Zeugnisses über den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ist Bewilligungsbehörde.

Kontakt

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
Sachgebiet K1
-Stipendiatenprogramm-
Prinzregentenstr. 6
97688 Bad Kissingen

Telefon: 09131 6808-7246
Telefax: 09131 6808-7333
E-Mail: stipendium@lgl.bayern.de

Die Erreichbarkeit der Bewilligungsbehörde über die angegebene Hotline und über das genannte Funktionspostfach hat beratende Funktion und dient primär der Hilfestellung zur Antragseinreichung. Eine abschließende rechtssichere Förderentscheidung kann erst nach Prüfung des vollständig ausgefüllten Antragsformulars, zusammen mit allen notwendigen Unterlagen erfolgen.

Sonstige Hinweise

Fördergebiet ist der ländliche Raum im Sinn der Nr. 2.2.1 (Z) in Verbindung mit Anhang 2 (Strukturkarte) der Anlage zur Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP). Maßgeblich ist die Strukturkarte in der jeweils aktuellen Fassung. Das LGL prüft in regelmäßigen Abständen die Aktualität der zum Download zur Verfügung gestellten Strukturkarte. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine Aktualisierung an dieser Stelle zeitlich verzögert erfolgt. Die jeweils aktuelle Fassung finden Sie jedoch unter www.landesentwicklung-bayern.de.

Neben der finanziellen Förderung hat das Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention seit Beginn des Wintersemesters 2014/15 das Stipendiatenseminar als ideelle Förderung ergänzt.

Weitere Informationen zum Förderprogramm und Stipendiatenseminar finden Sie im Downloadbereich rechts.