Fragen und Antworten zum Hochwasser in Bayern

Allgemeine Hinweise Bayerns zum Umgang mit der Hochwassersituation sind der Webseite Hochwasser.Info.Bayern (bayern.de) zu entnehmen.
Auch das Umweltbundesamt (UBA) bietet auf seinen Seiten Fragen und Antworten zum Thema Hochwasser (uba.de).

Im Folgenden beantwortet das LGL wesentliche Fragen hinsichtlich gesundheitlicher und tiergesundheitlicher Risiken sowie solche die Lebens- und Futtermittelsicherheit betreffend:

1. Gibt es gesundheitliche Risiken, die vom Kontakt mit dem Hochwasser oder Schlamm (z. B. bei Bergungs- oder Reinigungsmaßnahmen) ausgehen, beispielsweise durch Viren und Bakterien?

Das Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt bestimmte Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung von Infektionsrisiken in von Überschwemmungen betroffenen Gebieten. So können über fäkal kontaminiertes Wasser (z. B. Überflutung von Abwassersystemen oder von mit Tierfäkalien belasteten Strukturen und Flächen) bestimmte Erreger übertragen werden und zu Magen-Darm-Erkrankungen oder Hepatitis A führen. Im Zusammenhang mit Überflutungen kann auch die Leptospirose, eine bakteriell übertragene Infektionskrankheit relevant werden, deren Erreger insbesondere von Nagetieren im Urin ausgeschieden wird und über kleine Hautwunden, über Schleimhäute oder oral auf den Menschen übertragen werden kann. Generell ist daher auf eine erhöhte persönliche Hygiene (Hände- und Körperreinigung) zu achten, insbesondere nach Arbeiten im Zusammenhang mit dem Hochwasser und vor dem Essen. Nach Überschwemmungsgeschehen sollte man sich bei der Reinigung von Häusern und Wohnungen durch Gummistiefel, wasserdichte Handschuhe und wasserabweisende Kleidung vor dem Kontakt mit möglicherweise verkeimtem Wasser schützen und sich vor der Zubereitung und dem Verzehr von Lebensmitteln sowie dem Rauchen sorgfältig die Hände mit hygienisch einwandfreiem Wasser zu waschen. Immungeschwächte Personen sowie Personen mit akuten oder chronischen Hauterkrankungen oder offenen Hautverletzungen sollten nicht an Aufräumungsarbeiten beteiligt werden. Auch Kinder sind bei Hochwasser besonders gefährdet. Baden und Spielen in Überschwemmungsgebieten sind zu unterlassen.

Weiterführende Hinweise und Erläuterungen finden sich beim RKI unter Infektionsrisiken in Überschwemmungsgebieten in Deutschland (rki.de).

2. Sind bestimmte Impfungen gerade jetzt besonders angeraten?

Laut RKI ist nach den Erfahrungen bei früheren massiven Hochwasser-Ereignissen in Deutschland und anderen europäischen Ländern in der Regel keine allgemeine Impfung vom Hochwasser Betroffener gegen Hepatitis A erforderlich. Eine Hepatitis A-Impfung kann jedoch bei besonderer Gefährdung (keine Verfügbarkeit von sauberem Trink- und Waschwasser sowie Lebensmitteln) erwogen werden. Für Kanalisations- und Klärwerksarbeiter gibt es unabhängig von Überschwemmungsgeschehen eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) für eine Hepatitis A-Impfung. Eine solche Impfung kann auch für die Einsatzhelfer sinnvoll sein. Einzelheiten sollten mit dem zuständigen Arzt (z.B. Betriebsarzt) und der örtlichen Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) besprochen werden (siehe Infektionsrisiken in Überschwemmungsgebieten in Deutschland (rki.de)).

Da Erreger des Wundstarrkrampfes (Tetanus) überall im Erdreich vorkommen, schon über kleinste Hautverletzungen in den Organismus gelangen und dort eine Infektion hervorrufen können, sollten zudem alle mit Aufräumarbeiten beschäftigten Personen aufgrund der erhöhten Verletzungsgefahr über einen sicheren Tetanus-Impfschutz verfügen

3. Wie sind betroffene Räumlichkeiten am besten zu reinigen?

Das UBA gibt auf seiner Webseite (siehe auch oben) zahlreiche Hinweise zum Umgang mit Hochwasser und dessen Folgen. Von einer Behandlung durchnässter Räume mit Desinfektionsmitteln wird dabei abgeraten. Häufig wir es aber erforderlich sein, durchfeuchtete Materialien komplett zu entfernen. Zudem sollten beim Reinigen verschmutzter Flächen und Räume der direkte Körperkontakt mit dem belasteten Wasser und Schlamm durch entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen (Schutzhandschuhe, Arbeits-/Schutzkleidung) vermieden werden. Mehr hierzu unter auf der UBA-Homepage unter Sollte nach einem Hochwasser desinfiziert werden? (uba.de) und Was sollte ich beim Reinigen nach einem Hochwasser beachten? (uba.de).

4. Welche Gefahren gehen von Schimmel aus, der sich im Haus als Folge der Durchnässung bilden kann?

Die Aufnahme von Schimmelpilzsporen durch die Atmung kann unter anderem zu allergischen Reaktionen, reizenden und toxischen Wirkungen sowie Infektionen führen. Auch unspezifische Symptome wie Augenbindehaut-, Hals- und Nasenschleimhautreizungen sowie Husten, Kopfschmerzen oder Müdigkeit sind möglich. Im Sinne des Gesundheitsschutzes sollte daher Schimmelpilzbefall relevanten Ausmaßes in Innenräumen beseitigt werden. Bei auftretenden gesundheitlichen Problemen sollte die Hausärztin bzw. der Hausarzt kontaktiert werden. Bezüglich Schadstoffmessungen und -sanierungen in Innenräumen sowie hierzu spezialisierte Ansprechpartner und Einrichtungen hat das Landesamts für Umwelt (LfU) ein Merkblatt erstellt, dass Sie unter folgendem Link herunterladen können: Labore und Sachverständige im Umweltbereich (bayern.de). Daneben stellt das UBA auf seinen Seiten einen Schimmelleitfaden (uba.de) zur Verfügung.

5. Ist mit Schadstoffen in Boden und Umwelt zu rechnen?

Bezüglich der Belastung von Böden nach Starkregen- und Hochwasserereignissen hat das UBA ein Informationsblatt erstellt, das unter folgendem Link heruntergeladen werden kann: Schadstoffe in Böden nach Hochwasserereignissen (uba.de).

6. Können Risiken von Früchten im Ackerbau ausgehen bzw. dürfen diese noch verzehrt werden?

Hinsichtlich des richtigen Umgangs mit Feldfrüchten aus überschwemmten Bereichen wird auf die Hinweise der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) zu Hochwasserschäden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen verwiesen.

7. Dürfen noch erhaltene Früchte oder Gemüse, die das Hochwasser im heimischen Garten überstanden haben, noch gegessen werden?

Da Rückstände aus z. B. Öltanks sowie Fäkalien aus Haushalten oder aus der Tierhaltung das überschwemmende Oberflächenwasser kontaminiert haben können, sollten Lebensmittel, die mit Überschwemmungswasser oder Schlamm in Berührung gekommen sind, sicherheitshalber nicht mehr verzehrt werden.

8. Darf ich das Wasser aus dem Wasserhahn noch trinken?

Hierzu siehe „Antworten auf wichtige Fragen“ auf der Seite Hochwasser.Info.Bayern (bayern.de) (Fragen „Darf ich im Hochwassergebiet Trinkwasser trinken?“ und „Kann ich Wasser aus dem Wasserhahn trinken, wenn im Keller die Wasserleitung überschwemmt ist?“).

9. Kann man bei schönem Wetter nach dem Hochwasser bedenkenlos im Badegewässern schwimmen?

Bei Hochwasser ergeben sich Gesundheitsgefahren beim Baden zum einen durch eine erhöhte Unfallgefahr aufgrund verringerter Sichttiefen in getrübten Gewässern, Fremdstoffen (Äste, Müll etc.) sowie starker Strömungen in Fließgewässern. Zum anderen können sich die hygienisch-mikrobiologische Qualität der Gewässer verschlechtern, z. B. durch Abschwemmungen von mit Gülle gedüngten Feldern sowie durch Regenwasserüberläufe überlasteter Kläranlagen und Kanalisationen. Einige Badeseen können durch über die Ufer getretene Bäche und Flüsse verschmutzt worden sein, die ihrerseits wiederum durch Abschwemmungen aus Landwirtschaft und Abwasser hygienisch belastet sind. Das LGL rät daher vom Baden in betroffenen Gewässern ab, insbesondere bei hohen Wasserständen und getrübtem Wasser. Informationen zur Badegewässersituation vor Ort stellen die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) auf ihren Internetseiten zur Verfügung. Darüber hinaus informieren Schilder an den Badestellen. Darüber hinaus sind grundsätzlich folgende Hinweise zu beachten:

  • Niemals in Gewässer springen, dessen Tiefe nicht bekannt ist
  • Vorsichtig sein, wenn das Wasser stark getrübt ist oder der Gewässergrund nicht zu sehen ist.
  • Auf Strömung und Wellengang achten, insbesondere beim Baden in Flüssen.

10. Sind Haustiere einem höheren gesundheitlichen Risiko ausgesetzt, z.B. durch die Aufnahme des Wassers?

Die Gefährdung für Haustiere ist derjenigen des Menschen (siehe Antwort auf Frage 1) grundsätzlich gleichzusetzen. Da insbesondere mit hohen Keimbelastungen im verbliebenen Wasser oder Schlamm zu rechnen ist, sollten Haustiere keinen Zugang zu diesem bekommen. Insbesondere sich in nährstoffreichen Gewässern bei höheren Temperaturen schnell vermehrende Cyanobakterien können bei Aufnahme durch Hunde starke (mitunter tödliche) Vergiftungen verursachen. Darüber hinaus gelten die Hinweise hinsichtlich des Badens (siehe Antwort auf die vorangehende Frage) in betroffenen Gewässern auch für Haustiere.

11. Sind bestimmte Impfungen für Haustiere jetzt sinnvoll?

Das LGL rät diesbezüglich insbesondere zur Impfung gegen Leptospirose für Hunde. Diese Krankheit zählt zu den Zoonosen, da sie auch auf den Menschen übertragen werden kann. Die Impfleitlinien für Kleintiere zählt diese Impfung zu den Impfungen, gegen die jeder Besitzer seinen Hund ab dem Welpenalter impfen sollte. Nach der Grundimmunisierung sollte die Impfung mindestens jährlich, zum Teil auch halbjährlich wiederholt werden. Weitere Informationen zum Thema erhalten Tierbesitzer bei ihrer Tierärztin oder ihrem Tierarzt.

12. Wie ist mit Tierfutter aus Überschwemmungsgebieten umzugehen?

Bezüglich des richtigen Umgangs mit Futtermitteln aus überschwemmten Bereichen sind gleichfall die Hinweise der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) zu Hochwasserschäden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zu beachten.