Hygienemaßnahmen beim Umgang mit Infusions- und Injektionslösungen
Wir weisen auf die Notwendigkeit hin, die Anforderungen der Hygiene beim Vorbereiten von Injektionen und Infusionen strikt zu beachten. Bei Injektions- und Infusionslösungen, die kein Konservierungsmittel enthalten (z. B. weil sie zur einmaligen Anwendung bestimmt sind) oder die wegen ihrer Zusammensetzung ein ideales Nährmedium für Mikroorganismen darstellen (z. B. lipidhaltige Lösungen), sind die Risiken aus hygienischer Sicht besonders groß.
Der Umgang mit Arzneimitteln muss im Hygieneplan geregelt sein. Detaillierte Standardarbeitsanweisungen für den hygienegerechten Umgang mit Arzneimitteln, für die Ausführung von Injektionen, Punktionen und Infusionen etc. müssen vorhanden sein. Es ist sicherzustellen, dass für sämtliche vorbereitenden Maßnahmen die allgemein anerkannten Regeln der Standardhygiene eingehalten werden. Das mit der Punktionsvorbereitung betraute Personal ist regelmäßig (z. B. durch die Hygienefachkraft) zu schulen.
Vor dem Beginn des Herrichtens von Arzneimitteln und Materialien für Punktionen/Injektionen ist eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen. Erfolgt die Vorbereitung von Zubehör auf einer Arbeitsfläche, ist diese vorher zu desinfizieren (Wischdesinfektion). Die Rekonstitution bzw. die Vorbereitung von Arzneimitteln zur Anwendung, insbesondere das Aufziehen von Injektionen und Richten von Infusionen muss auf einer Arbeitsfläche erfolgen, die ausreichend dimensioniert und vor Umgebungskontamination (Kontamination mit partikel- oder wassergebundenen Erregern) geschützt ist (Kat. II); außerdem muss sie ausreichend freie Fläche zum Herrichten des Zubehörs bieten. Zudem muss die Arbeitsoberfläche leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein (Kat. II), d.h. sie muss glatt, abwischbar und, soweit relevant, fugendicht sein (Kat IB). Die Ampulle muss nur in Ausnahmefällen desinfiziert werden, z. B. wenn der Hersteller dies vorgibt oder die Ampulle äußerlich verunreinigt ist. Injektions- bzw. Infusionsflaschen sowie Ampullen müssen vor Verwendung optisch auf Defekte, Verfärbungen, Trübungen, Niederschläge und auf die Haltbarkeit gemäß dem Verfalldatum geprüft werden. Die Rekonstitution von Infusionen (Zumischung, luftblasenfreie Befüllung des Infusionsschlauches) bzw. das Aufziehen von Parenteralia in geeignete Spritzen sollte (gemäß interner fachlicher Festlegung) unmittelbar vor der Applikation am Patienten und ohne Zwischenlagerung an anderer Stelle vorgenommen werden (Kat. II der KRINKO-Empfehlungen). In begründeten Ausnahmefällen (z. B. für Notfallarzneimittel) sind Abweichungen denkbar, die vom Krankenhaushygieniker und der versorgenden Apotheke in einer Standardarbeitsanweisung geregelt sein müssen. Vor jeder Injektion und Punktion ist eine sorgfältige Hautdesinfektion an der vorgesehenen Einstichstelle auszuführen.
Weiterführende Literatur:
- Empfehlung der KRINKO „Anforderungen an die Hygiene bei Punktionen und Injektionen“
- Artikel von Dr. Bader (KVB) „Hygienemanagement: Injektionen und Punktionen (PDF, 120 KB)