Masern

Was sind Masern?

Masern sind eine der ansteckendsten Infektionskrankheiten. Fälschlicherweise gelten die Masern allgemein als harmlose Kinderkrankheit. Masern sind jedoch nicht harmlos und auch Erwachsene können durch das Virus schwer erkranken. Weltweit sind Masern eine führende Todesursache bei Kindern, obwohl seit über 50 Jahren ein sicherer und wirksamer Impfstoff zur Verfügung steht. Starben vor der Einführung der Masernimpfung in den 1960ern weltweit etwa 2,6 Millionen Menschen jährlich, ist die Zahl der Todesfälle in 2022 mit etwa 136.000 Verstorbenen um ein Vielfaches geringer (1). Dies kann als Erfolg der Impfung gewertet werden, da fast alle nicht immunen Personen an Masern erkranken, wenn sie dem Virus ausgesetzt sind.

Masern beginnen typischerweise mit Fieber, Bindehautentzündung, Schnupfen und Husten. Wenige Tage später bildet sich für etwa 4 bis 7 Tage ein bräunlich-rosafarbener Hautausschlag, der meist im Gesicht und hinter den Ohren beginnt und sich dann über den ganzen Körper ausbreitet. Die Maserninfektion führt regelmäßig zu einer vorübergehenden, etwa sechs Wochen dauernden Immunschwäche, die bakterielle Zweitinfektionen begünstigt, am häufigsten Lungenentzündungen, Mittelohrentzündungen und Durchfälle. Eine sehr ernsthafte Komplikation ist die Masern-Gehirnentzündung. Ihre Häufigkeit liegt bei etwa einem von 1.000 bis 2.000 an Masern erkrankten Menschen. Bei dieser Komplikation versterben 10-20 % der Personen, auch schwere Folgeschäden sind möglich (2). Als Spätfolge der Masernerkrankung kann noch Jahre nach der Infektion eine fortschreitende Enzephalitis (SSPE) auftreten, die immer tödlich endet (Das Risiko von Spätfolgen einer Maserninfektion im Kleinkindalter).

Schutz vor Masern

Die Impfung bietet einen wirksamen Schutz gegen die Infektion. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt 2 Impfstoffdosen mit einem Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln oder zusätzlich gegen Varizellen (MMR oder MMRV-Impfstoff) im Alter von 11 und 15 Monaten. Die 2. Impfung kann frühestens 4 Wochen nach der ersten Impfung erfolgen. Fehlende Impfungen sollten so schnell wie möglich nachgeholt werden. Dies gilt auch für Erwachsene, die nach 1970 geboren sind.

Ausführliche Informationen zur Impfung sowie zur Aufklärung über Masern in Bayern durch die Bayerische Landesarbeitsgemeinschaft Impfen (LAGI) finden Sie auf folgender Seite des LGL: Impfempfehlung Masern.

Epidemiologische Situation

Die Masern zählen seit 2001 in Deutschland zu den meldepflichtigen Erkrankungen. Seit Beginn dieser Datenerfassung wurden immer wieder zum Teil große Masernausbrüche registriert, von denen Bayern mitunter stark betroffen war. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) wertet wöchentlich die landesweiten Masernmeldungen aus und analysiert die epidemiologische Situation in Bayern hinsichtlich Verbreitung und Bekämpfung der Masernerkrankungen. Insbesondere in Settings mit einem hohen Anteil nicht oder ungenügend geimpfter Personen kann sich die Krankheit, schnell ausbreiten und an weitere Personen ohne Masernimmunität in der Allgemeinbevölkerung weitergegeben werden.

Jüngste Meldedaten zeigen, dass vor allem Kinder unter 5 Jahren von einer Maserninfektion betroffen sind. Es werden aber auch Infektionen in den anderen Altersgruppen beobachtet (3). Untersuchungen haben gezeigt, dass in der Altersgruppe der Einjährigen die Komplikationsrate bei Maserninfektionen am höchsten ist (2, 4).

Übersicht der Masernfälle

Referenzen:

  1. WHO Fact sheet Measles (Stand 12.07.2024): http://www.who.int/mediacentre/factsheets/fs286/en/index.html
  2. Epidemiologische Bulletin des Robert Koch-Instituts vom 16. August 2010 / Nr. 32 abrufbar unter: http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2010/Ausgaben/32_10.html
  3. Daten abrufbar über SurvStat unter: https://survstat.rki.de/Content/Query/Create.aspx
  4. Schönberger K, Ludwig MS, Wildner M, Weissbrich B: Epidemiology of Subacute Sclerosing Panencephalitis (SSPE) in Germany from 2003 to 2009: A Risk Estimation. PLoS One. 2013 Jul 9;8(7):e68909.

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