Behandlungsbezogener Datenabruf
Nach dem Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG) haben klinische Krebsregister die Aufgabe, Behandlungsdaten und Auswertungsergebnisse an die meldenden Einrichtungen zurück zu melden, um damit die interdisziplinäre, direkt patientenbezogene Zusammenarbeit bei der Krebsbehandlung zu fördern. Somit stehen allen beteiligten behandelnden Meldern die aktuellen Diagnose- und Therapiedaten, ggf. auch Sterbedaten, als Ergänzung zur eigenen Dokumentation zur Verfügung.
Eine Rückmeldung des erfassten Krankheitsverlaufs über ein Meldeportal wird derzeit noch vorbereitet. Es wird damit den Meldern die Möglichkeit gegeben, alle zu einem Patienten oder einer Patientin mit einer Krebserkrankung erfassten Daten in Form einer zusammengefassten Darstellung mit dem sog. „Best-of" aller eingegangenen Meldungen abzurufen. Vorerst können diese Daten nur individuell bei dem für den Behandlungsort zuständigen Regionalzentrum angefordert werden.
Es werden keine melderbezogenen Daten (Melder-Stammdaten) an andere Melder herausgegeben. D.h. es wird zwar die Art einer Therapie zurückgemeldet, nicht aber, von wem sie durchgeführt wurde.
Die Anfrage und deren Beantwortung werden gemäß Bayerischem Krebsregistergesetz protokolliert und das entsprechende Protokoll wird 10 Jahre aufbewahrt.
Voraussetzungen für einen Datenabruf sind:
- Es erfolgt eine schriftliche Anforderung der Daten (Anforderung per EDV ist vorgesehen).
- Die abrufende Stelle ist in engem zeitlichem Zusammenhang ärztlich tätig geworden bzw. war in die Behandlung involviert. Bei einem Datenabruf später als zwölf Monate nach Meldung ist der Zusammenhang mit der Behandlung gesondert zu begründen (z.B. Begründung: Interesse am Verlauf). Eine von der abrufenden Stelle früher eingegangene Meldung ist grundsätzlich als ausreichender Nachweis zu erachten.
Bitte nutzen Sie für den Datenabruf das Formular
'Antrag auf behandlungsbezogenen Datenabruf (pdf 47 KB)'
und senden Sie es an Ihr zuständiges Regionalzentrum.