LGL-Expertin leitet Expertenkommission zum Hörscreening für Babys - wirkungsvolle Maßnahme wird weiter verbessert
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den Auftrag für die Evaluation des Neugeborenen-Hörscreenings vergeben. Auftragnehmer ist eine renommierte Expertenkommission. Sprecherin der Kommission ist Dr. Uta Nennstiel-Ratzel, Epidemiologin am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). In Deutschland wird etwa eines von 1000 Kindern mit einer beidseitigen Hörstörung geboren. Bleibt diese Schädigung unentdeckt und wird deshalb nicht frühzeitig behandelt, kommt es neben Entwicklungsstörungen in unterschiedlichen Bereichen vor allem zu Störungen der Sprachentwicklung. Je früher die Erkrankung festgestellt und behandelt wird, desto besser kann den Kindern geholfen werden.
Beim Hörscreening wird das Hörvermögen von Neugeborenen durch verschiedene Messverfahren und mit Hilfe von Sondentönen systematisch geprüft. Ein Screening soll die gezielte Suche nach Krankheiten in einer bestimmten Gruppe der Bevölkerung erleichtern. So kann diese wirkungsvolle Maßnahme weiter verbessert werden. Das Interesse an der Vereinheitlichung der Qualitätsstandards dieser Screening-Maßnahme ist groß.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für etwa 70 Millionen Versicherte. Der Vergabe durch den G-BA war ein europaweites Ausschreibungsverfahren vorausgegangen, an dem sich mehrere Bieter beteiligt hatten. Die Laufzeit des jetzt vergebenen Auftrags, der ein Finanzvolumen von 400.000 Euro umfasst, beträgt 24 Monate.