Exposition von Beschäftigten in Pathologien gegenüber Formaldehyd Untersuchungsergebnisse 2018
Hintergrund
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist Mitglied des Arbeitskreises der Ländermessstellen für chemischen Arbeitsschutz (ALMA). Im Rahmen des fachpolitischen Schwerpunktes „Kampf dem Krebs am Arbeitsplatz“ nimmt das LGL an einem bundesländerübergreifenden Projekt „Berufliche Exposition gegenüber Formaldehyd“ teil. Schwerpunkt sind dabei Formaldehydmessungen an Arbeitsplätzen in Pathologien. Das LGL als Ländermessstelle für den chemischen Arbeitsschutz in Bayern wird sich mit Messungen in fünf Pathologien an dem Projekt beteiligen, das der ALMA gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege und einer Unfallkasse durchführt. Die Federführung für das Projekt liegt im Rahmen des ALMA bei der hessischen Arbeitsschutzverwaltung. Das Projektziel ist die Beschreibung wirksamer Schutzmaßnahmen beispielsweise in Form einer gemeinsamen Handlungsanleitung und die damit verbundene Verbesserung des Arbeitsschutzes bezüglich des krebserzeugenden Gefahrstoffes Formaldehyd. Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ enthält für Formaldehyd einen Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) von 0,37 mg/m³ (= 0,3 ppm) für den Schichtmittelwert in der Arbeitsbereichsluft. Der Überschreitungsfaktor (Spitzenbegrenzung) für kurzzeitige Exposition ist 2, das heißt, die auf einen Zeitraum von 15 Minuten bezogene Kurzzeitwertkonzentration darf 0,74 mg/m³ Formaldehyd (= 0,6 ppm) in der Luft im Arbeitsbereich nicht übersteigen.
Vorgehen beim Messprojekt
Um für die pathologische Beurteilung Gewebe möglichst natürlich zu erhalten, damit sie in ihrer ursprünglichen Struktur bewertet werden können, müssen Gewebe fixiert werden. Die gebräuchlichste Art der Gewebeerhaltung ist dabei die Fixierung mit wässrigen Formalinlösungen (4 % oder 10 % Formaldehydgehalt). In Abhängigkeit von der Tätigkeit, der technischen Ausstattung des Arbeitsbereiches und der organisatorischen Gestaltung der Arbeitsabläufe sind Beschäftigte in Pathologien der Exposition gegenüber Formaldehyd in unterschiedlichem Maße ausgesetzt. Zur Quantifizierung dieser Belastung werden innerhalb des Messprojektes personen- und tätigkeitsbezogene Probenahme von Formaldehyd während der histologischen Arbeiten in der Arbeitsbereichsluft durchgeführt. Die Probenahme dieses Stoffes in der Arbeitsbereichsluft erfolgt mittels DNPH-Kartuschen (DNPH = 2,4-Dinitrophenylhydrazin). Zur Ermittlung des Schichtmittelwertes werden in der Regel entsprechend der TRGS 402 „Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen –Inhalative Exposition“ drei jeweils halbstündige personen- bzw. tätigkeitsbezogene Probenahmen durchgeführt. Die Quantifizierung der Formaldehydkonzentration erfolgt später im LGL-Labor mittels Hochleistungsflüssigchromatographie (HPLC).
Ergebnisse
Erste Messungen innerhalb des Projektes zeigen, dass bei verschiedenen Tätigkeiten erhöhte Formaldehydkonzentrationen (teilweise den AGW überschreitend) in der Arbeitsbereichsluft auftreten. Dies betrifft zum Beispiel den Zuschnitt, die Entsorgung und das Umfüllen von Formaldehyd zum Befüllen von Probenbehältern oder den Wechsel der Formaldehydlösung im Entwässerungsautomaten. Wie bereits aus früheren Untersuchungen der Berufsgenossenschaft bekannt ist, reicht bei Arbeitsbereichen mit Arbeitstischen mit Lochblechabsaugung deren Luftabsaugfunktion häufig nicht aus, um die Grenzwerte bei den kritischen Tätigkeiten einzuhalten. Innerhalb des Projektes, an dem jetzt auch die Ländermessstellen beteiligt sind, wird deshalb geprüft, ob mit bereits durchgeführten konstruktiven Änderungen an den Arbeitstischen (zum Beispiel Anbau von Strömungsleitblechen) die Effektivität der Absaugung gesteigert werden konnte (Wirksamkeitsanalyse). Durch die Veröffentlichung von Positivbeispielen soll aufgezeigt werden, mit welchen Maßnahmen ein effizienter Arbeitnehmerschutz gegenüber der inhalativen Formaldehydexposition erreicht werden kann.