Passivrauchen und Technischer Nichtraucherschutz
In den gesetzlichen Regelungen einiger Bundesländer zum Nichtraucherschutz gab bzw. gibt es sogenannte "Innovationsklauseln", die technische Lösungen als Ausnahme von einem Rauchverbot vorsehen. Ziel solcher Innovationsklauseln ist bzw. war es, auf neue technische Entwicklungen reagieren zu können, die genauso effektiv sind wie ein Rauchverbot.
Daher beauftragte die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) in der 23. Sitzung im März 2009 die Länderarbeitsgruppe Umweltbezogener Gesundheitsschutz (LAUG), einen Sachstandsbericht über den Stand von Wissenschaft und Technik zum Technischen Nichtraucherschutz (TNRS) vorzulegen.
Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe TNRS bestand vom Juli 2009 bis Juli 2010. Neben der Auswertung der verfügbaren Literatur führte die Ad-hoc-Arbeitsgruppe TNRS am 2. Oktober 2009 eine Expertenanhörung zum Technischen Nichtraucherschutz am LGL in Oberschleißheim durch, um sich über den aktuellen Kenntnisstand zu informieren. Zusätzlich wurden mündliche oder schriftliche Stellungnahmen von weiteren Experten angefordert. Der Bericht der Ad-hoc-Arbeitsgruppe TNRS wurde im Herbst 2010 bei der AOLG eingereicht. Auf der 26. Sitzung der AOLG im November 2010 wurde der Bericht zur Kenntnis genommen und Bayern gebeten, den Bericht auf der Website des LGL zu veröffentlichen.
Zusammenfassend zeigt der Stand von Wissenschaft und Technik, dass mit den derzeit am Markt verfügbaren technischen Systemen ein Schutz vor dem Passivrauchen wie bei einem vollständigen Rauchverbot nicht gewährleistet werden kann.
Der Begriff "Technischer Nichtraucherschutz" kann in diesem Sinne Erwartungen wecken, die er aus gesundheitlicher Sicht nicht erfüllt.
Der vollständige Bericht kann unter "Publikationen" abgerufen werden.
Dieses Ergebnis wurde seitens der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und ihrem Institut für Arbeitsschutz (IFA) anerkannt. Am 17.03.2011 stellten die DGUV und die IFA alle Aktivitäten ein, die im Zusammenhang mit dem Sachgebiet des Technischen Nichtraucherschutzes (TNRS) stehen (Forschungsarbeiten, Prüfungen von Systemen zum TNRS sowie Beratungen von Herstellern und Anwendern solcher Systeme).