Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes

I.Berufsbild

Die Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst sind vorwiegend bei den Landratsämtern (Gesundheitsverwaltung) beschäftigt. Das Aufgabenspektrum an den Landratsämtern umfasst unter anderem die Gebiete Medizinalaufsicht, Epidemiologie und Gesundheitsberichterstattung, Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention, Schul- und Jugendmedizin, Hygiene, Infektionsschutz, umweltbezogener Gesundheitsschutz, Umweltmedizin, medizinische Begutachtung.

Weitere Informationen über die Tätigkeit der Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst erhalten Sie unter https://www.bvoegd.de/

Erwerb des Master of Science (M.Sc.) in Public Health

Seit 2008 haben die Teilnehmenden des Amtsarztlehrgangs die Möglichkeit, in Verbindung mit dem Lehrgang auch den Master of Science (M.Sc.) in Public Health mit der Spezialisierung Health Administration and Management (HAM) zu erwerben.

Das Studium vermittelt über den Amtsarztlehrgang hinaus theoretische Grundlagen, praktische Fähigkeiten und Kompetenzen für Aufgaben im Bereich der Gesundheitswissenschaften, des Gesundheitswesens und der Bevölkerungsmedizin in Forschung, Bildung, Management, Verwaltung, Politik und Industrie.

Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.ibe.med.uni-muenchen.de/studium_lehre/index.html

II.Der Weg zum Beruf

Rechtliche Grundlagen:

Die Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst können in das Beamtenverhältnis übernommen werden. Hierfür gelten in Bayern die in § 2 der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Gesundheitsdienst (FachV-GesD) genannten Voraussetzungen.

Regelungen außerhalb Bayerns sind bei den jeweiligen obersten Landesgesundheitsbehörden zu erfragen.

Einstellungsbehörde:

Einstellungsbehörde ist in Bayern das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.

Einstellungsvoraussetzungen:

In der Gesundheitsverwaltung in Bayern werden bevorzugt Ärztinnen und Ärzte eingestellt, die die Voraussetzungen nach § 2 Abs. 1 Nrn. 1-4 FachV-GesD erfüllen.

Die Einstellungsvoraussetzungen außerhalb Bayerns sind bei den dort zuständigen Landesbehörden zu erfragen.

III. Lehrgang zur Vorbereitung auf die Prüfung zum Erwerb der Qualifikation für den fachlichen Schwerpunkt Gesundheitsdienst in der Fachlaufbahn Gesundheit („Amtsarztlehrgang“)

Veranstalter

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Akademie für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (AGL), Pfarrstraße 3, 80538 München.

Zielgruppe

Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes aus Bayern und Baden-Württemberg, sowie der Bundeswehr.

Zugangsvoraussetzungen

Vorrangig werden solche Interessenten zugelassen, die bereits an einem Landratsamt beschäftigt sind.


Interessenten, die beabsichtigen, neben dem Amtsarztlehrgang den Master of Sciene in Public Health zu erwerben, werden von der Akademie zu einem Eignungstest eingeladen.

Inhalt:

Der Amtsarztlehrgang ist Teil der Ausbildung zum Facharzt für öffentliches Gesundheitswesen. Er umfasst ca. 720 Unterrichtsstunden. In dem Lehrgang werden alle relevanten Aufgaben und Themenfelder des öffentlichen Gesundheitsdienstes behandelt.

Die Studiengangsinhalte des Master of Science in Public Health mit der Spezialisierung Health Administration and Management finden Sie unter https://www.ibe.med.uni-muenchen.de/studium_lehre/ham1/index.html .

Prüfung

Der Lehrgang endet mit der so genannten „Amtsarztprüfung“. Die Prüfung besteht aus schriftlichen und mündlichen Abschnitten. Die Zulassung zur mündlichen Prüfung setzt das Bestehen der schriftlichen Prüfung voraus. Diejenigen, die den Master of Science in Public Health anstreben, absolvieren darüber hinaus Modulprüfungen.

Dauer und Termine

Der Amtsarztlehrgang findet jährlich statt. Er dauert mindestens sechs Monate und kann sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit belegt werden. Der nächste Amtsarztlehrgang beginnt am 9. Oktober 2023. Die Termine sind in der Bekanntgabe zu finden.

Die HAM-Studierenden nehmen an allen Unterrichtseinheiten des Amtsarztlehrganges und an zusätzlichen Vorlesungen der Universität teil. Des Weiteren ist für den Abschluss noch ein drittes und viertes Semester notwendig. Die Projektarbeit und die Masterarbeit können im Rahmen der Tätigkeit am Gesundheitsamt mit einem spezifischen Thema absolviert werden.

Gebühr Amtsarztlehrgang:

Für die Teilnehmenden aus den Landratsämtern in Bayern entstehen keine Kosten. Für die Gäste aus den anderen Bundesländern und den Kommunen in Bayern wird eine Lehrgangsgebühr von € 2.500.-- erhoben. Zusätzlich fallen Hotelkosten und Reisekosten für die Präsenztage an, diese Kosten sind nicht in der Lehrgangsgebühr enthalten.

Ort

Der Lehrgang wird zum überwiegenden Teil im Fernlernen stattfinden. Details zu den Präsenztagen werden den Lehrgangsteilnehmenden rechtzeitig mitgeteilt.

Kontaktpersonen: