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Ausbildung von Futtermittel- Probennehmern
Für die Futtermittel-Probennahme können auch andere Beschäftigte als Futtermittelkontrolleure eingesetzt werden, wenn sie speziell hierfür nach den Vorgaben der Futtermittelkontrolleur-Verordnung ausgebildet wurden.
Veterinärassistenten erwerben die erforderliche Befähigung im Rahmen ihrer Ausbildung in Bayern, ergänzt durch die praktische Unterweisung durch die Futtermittelüberwachung an der Regierung von Oberbayern. Aber auch andere bei den Behörden beschäftigte Personen können unter bestimmten Voraussetzungen die Qualifikation als Futtermittelprobenehmer erwerben. Die AGL als bayerische Fachakademie für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit führt die entsprechende Ausbildung durch.
Die Unterrichtung umfasst einen praktischen Teil, der in Zusammenarbeit mit der Futtermittelüberwachung der Regierung von Oberbayern erfolgt, sowie einen theoretische Unterricht. In abschnittsweise durchgeführten Unterrichtsmodulen kann der unterschiedlichen Vorbildung der Teilnehmenden Rechnung getragen werden. Die Ausbildung zum Futtermittel-Probennehmer umfasst im Wesentlichen die Module Futtermittelüberwachung, Futtermittelrecht, allgemeines und Verwaltungsrecht in Bezug auf die Futtermittelüberwachung sowie weitere, die Futtermittelkontrolle berührenden Rechtsgebiete.