Lebensmittelkontrolleure Lehrgang

I. Berufsbild

Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure in Bayern sind an den Landratsämtern und kreisfreien Städten, bei den Regierungen, an der Bayerischen Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) und am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) tätig.

Ihr Aufgabengebiet umfasst die Mithilfe beim Vollzug des Lebensmittelrechts. Dabei sind sie mit der Überwachung des Verkehrs von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen beauftragt. Insbesondere führen sie Überprüfungen vor Ort und Probennahmen durch. Sie treffen notwendige Maßnahmen und geben Hinweise, um Rechtsverletzungen auf dem Gebiet des Lebensmittelrechts zu unterbinden. Sie zeigen Straftaten an und verfolgen Ordnungswidrigkeiten. Darüber hinaus klären sie die Verbraucher über die Grundzüge des Lebensmittelrechts und über seinen Vollzug auf. Detaillierte Informationen zum Berufsbild des Lebensmittelkontrolleurs sowie zu Stellenausschreibungen erhalten Sie auch unter:

II. Der Weg zum Beruf

Rechtliche Grundlagen

Die Voraussetzungen zur Erlangung des Berufes Lebensmittelkontrolleur sind in der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt technischer Überwachungsdienst zum Schutz der Verbraucher in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik (FachV-TechnÜV) geregelt.

Oberste Dienstbehörde

Bayerisches Staatsministerium des Innern

Einstellungsbehörden in Bayern

Regierungen/kreisfreie Städte

Einstellungsvoraussetzungen

Im § 2 FachV-TechnÜV sind die Voraussetzungen zur Einstellung in die Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik (fachlicher Schwerpunkt technischer Überwachungsdienst zum Schutz der Verbraucher) geregelt.

III. Ausbildung

Die Ausbildung dauert insgesamt 24 Monate. Sie teilt sich in die praktische Ausbildung an der Kreisverwaltungsbehörde und in die fachtheoretische Ausbildung. Die fachtheoretische Ausbildung dauert sieben Monate. Sie gliedert sich in eine vierwöchige Einweisung bei der Bayerischen Verwaltungsschule, eine zweimonatige Ausbildung beim LGL und einen viermonatigen Vorbereitungslehrgang auf die Qualifikationsprüfung für den Einstieg in die zweite Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt technischer Überwachungsdienst zum Schutz der Verbraucher (Lebensmittelkontrolleure) bei der Akademie für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (AGL).

IV. Vorbereitungslehrgang (Hauptkurs)

Veranstalter

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), Akademie für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (AGL), Pfarrstraße 3, 80538 München.

Zielgruppe

Angehende Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure aus Bayern.
Bei Verfügbarkeit freier Platzkapazitäten auch Teilnehmer aus anderen Bundesländern unter Berücksichtigung der u.a. Zugangsvoraussetzungen und Teilnahme an der Prüfung.
Weitere Ausbildungseinrichtungen für Lebensmittelkontrolleure in Deutschland sind:

Zugangsvoraussetzungen

Grundsätzlich ist die Anstellung an einer Kreisverwaltungsbehörde oder einer kreisfreien Stadt in Bayern Voraussetzung. Bewerber aus den anderen Bundesländern werden von ihren obersten Landesbehörden entsandt.

Der Hauptkurs kann nur absolviert werden, wenn die unter „III. Ausbildung“ beschriebenen vorgelagerten Module bereits abgeleistet sind.

Inhalt

Im Vorbereitungslehrgang (Hauptkurs) werden in über 500 Unterrichtsstunden Kenntnisse und Fähigkeiten aus folgenden Gebieten und Lehrfächern vermittelt:

  • Allgemeine Rechtskunde, Allgemeines Verwaltungsrecht, Grundzüge des Gemeinschaftsrechts, Verwaltungstechnik einschließlich der automatisierten Datenverarbeitung (TIZIAN) und Kommunikationstechnik
  • Straf-, Strafprozess- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Recht des Verkehrs mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen einschließlich Weinrecht
  • Fleisch- und Geflügelfleischhygienerecht
  • Gewerbe-, Handelsklassen-, Preis- und Eichrecht
  • Warenkunde einschließlich der Technologie und des Umgangs mit Lebensmitteln, Sensorik
  • Warenkunde einschließlich der Technologie und des Umgangs mit Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen
  • Lebensmittel- und Betriebshygiene
  • Umwelthygiene einschließlich Abfallbeseitigung
  • Ernährungslehre einschließlich ihrer biologischen Grundlagen
  • Mikrobiologie und Parasitologie, Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, Desinfektion, Sterilisation und Schädlingsbekämpfung
  • Betriebliche Eigenkontrollsysteme
  • Einführung in die psychologischen Grundlagen der Überwachungstätigkeit, insbesondere in Kommunikations- und Konfliktlösungstechniken
  • Qualitätsmanagement
  • Probennahme

Prüfung

Die AGL führt die Qualifikationsprüfung für den Einstieg in die zweite Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt technischer Überwachungsdienst zum Schutz der Verbraucher (Lebensmittelkontrolleure) durch. Die Prüfung findet am Ende des viermonatigen Vorbereitungslehrgangs statt.

Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Abschnitt. Dabei werden im schriftlichen Teil sechs Aufgaben aus den Lehrfächern von je drei Stunden gefertigt. Die mündliche Prüfung erstreckt sich über 30 Minuten.

Dauer

Fünf Monate (Anfang März bis Ende Juli), einschließlich der Prüfungen. Die Grundlagenvertiefungsschulung TIZIAN mit dem Schwerpunkt „Datenqualität“ findet während des Lehrgangs statt.

Ort

Der Lehrgang findet – mit Ausnahme einzelner Kurswochen – am LGL in Oberschleißheim statt.

Lehrgangsgebühr

Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus den Landratsämtern in Bayern entstehen keine Kosten.

Für die Gäste aus den anderen Bundesländern und den Kommunen in Bayern wird eine Lehrgangsgebühr in Höhe von 2.000 Euro je Teilnehmer erhoben.

Ansprechpartner

Als Ansprechpartner stehen Ihnen Frau Kristin Hecklau und Herr Dr. Ferry Böhme zur Verfügung. Nutzen Sie auch die Möglichkeit, uns per Mail zu kontaktieren:
ausbildung-lmk@lgl.bayern.de.

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