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Erfassung von Antibiotikarückständen in ausgewählten Lebensmitteln tierischer Herkunft
Lebensmittel tierischer Herkunft werden seit 1989 vor allem im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans (NRKP) auf Rückstände von antibiotisch wirksamen Stoffen geprüft. Das Programm dient zur Überwachung des illegalen Einsatzes verbotener Stoffe sowie der Einhaltung von Höchstmengen zugelassener Tierarzneimittel. Mittels zielorientierter Probenahme und festgelegtem Untersuchungsspektrum soll in erster Linie die einwandfreie Produktion kontrolliert werden. Der NRKP dient damit zwar dem Verbraucherschutz, man kann aus diesen Daten aber kaum eine Aussage über die tatsächliche Belastung des Verbrauchers mit unerwünschten Stoffen durch Lebensmittel tierischer Herkunft ableiten.
Ziel eines vom damaligen Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit geförderten und von Ende 2008 – 2012 im Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) durchgeführten Projekts war es daher, Daten zu gewinnen, die eine Aussage über die Belastung von tierischen Lebensmitteln mit Antibiotikarückständen ermöglichen. Hierfür wurden jeweils etwa 200 Proben Lebensmittel tierischer Herkunft, deren Auswahl sich hauptsächlich am Warenkorb orientierte, auf Rückstände möglichst vieler relevanter Antibiotikawirkstoffe untersucht. Die untersuchten Lebensmittel spiegeln das Angebot des bayerischen Einzelhandels wider, es handelt sich überwiegend nicht um regional in Bayern erzeugte Produkte.
Im Rahmen des Projekts wurden mehr als 1200 Proben, die überwiegend im bayerischen Einzelhandel entnommen wurden, auf ein sehr umfangreiches Spektrum verschiedener Antibiotikarückstände untersucht.
In Milch, Eiern und Honig sowie in Rindfleisch hat das LGL nur selten Antibiotikarückstände detektiert. In Geflügel- und Schweinefleisch waren häufiger Antibiotikarückstände nachweisbar, allerdings lagen die Rückstandsmengen meist weit unter den zulässigen Höchstmengen. Rückstände von Stoffen, deren Anwendung bei Lebensmittel liefernden Tieren gemäß Verordnung (EU) Nr. 37/2010 verboten ist, wurden in keiner Probe festgestellt.
Aufgrund der Tatsache, dass von den mehr als 1200 im Rahmen des Projekts untersuchten Proben nur eine Probe nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprach, wird aus toxikologischer Sicht das Risiko für den Verbraucher durch die Aufnahme von Antibiotika- bzw. Kokzidiostatikarückständen in tierischen Lebensmitteln als gering eingeschätzt.
Der vorliegende Bericht fasst die Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen zusammen. Es soll die Frage beantwortet werden, wie stark tierische Lebensmittel mit Antibiotikarückständen belastet sind. Informationen über den Umfang des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung können aus den Ergebnissen nicht abgeleitet werden.
zur Publikation "Erfassung von Antibiotikarückständen in ausgewählten Lebensmitteln tierischer Herkunftt" (PDF, 683 KB)