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Illegaler Einsatz von Antibiotika in der Forellenzucht
Hintergrund
Foto: Pixabay
Im Tagesgeschäft untersucht das LGL hauptsächlich Planproben auf Tierarzneimittelrückstande, die es mit bestimmten Untersuchungsschwerpunkten über das ganze Jahr verteilt bei der Lebensmittelüberwachung anfordert. Im Fall von Ermittlungen bei positiven Befunden oder bei Verdacht auf die illegale Anwendung von Tierarzneimitteln stellt das LGL jedoch auch kurzfristig Untersuchungskapazitäten für die Vor-Ort-Behörden bereit.
Im Sommer 2017 wurde die Lebensmittelüberwachung anonym darüber informiert, dass in einem bayerischen Fischzuchtbetrieb mit verschiedenen Standorten in Bayern illegal im Ausland beschaffte Tierarzneimittel angewendet werden sollen. Bei der Durchsuchung des Betriebes stellte das zuständige Veterinäramt an einem Standort in polnischer Sprache beschriftete Arzneimittelbehälter sicher. Die Amtstierärzte sperrten daraufhin den Betrieb. Zur Ermittlung des Ausmaßes der Behandlung wurden statistisch repräsentativ aus 15 Teichen über 130 Forellen entnommen, die das LGL auf Tierarzneimittelrückstände untersuchte. Nahezu alle Proben enthielten die bei der Durchsuchung aufgefundenen Antibiotikawirkstoffe über den gesetzlichen Höchstmengen, entweder Sulfadiazin in Kombination mit Trimethoprim oder Enrofloxacin. Der Verkauf der Fische als Lebensmittel wurde daraufhin durch das Veterinärpersonal untersagt und die Betriebssperre aufrechterhalten. Eine Gesundheitsgefahr für den Verbraucher konnte das LGL ausschließen.
Verzweigte Geschäftsbeziehungen verursachen hohen Untersuchungsaufwand
Parallel zu den Ermittlungen wurde auch ein weiterer Betriebsteil an einem anderen Standort vom dort zuständigen Veterinäramt kontrolliert. 27 entnommene Verdachtsproben untersuchte das LGL ebenfalls auf Tierarzneimittelrückstände. Ein Teil der Proben wies Rückstände über den gesetzlich zulässigen Höchstmengen auf und war dementsprechend nicht als Lebensmittel verkehrsfähig. Bei diesen Untersuchungen fiel auf, dass Fische aus einem bestimmten Teich die Kombination Sulfadiazin und Trimethoprim in einem Verhältnis aufwiesen, das von den bis dahin untersuchten Proben abwich. Dieses Verhältnis stellte das LGL dann auch in Fischen aus einem Teich des zuerst kontrollierten Betriebsteils und in Fischen eines ebenfalls beprobten Fischhändlers fest. Wie sich im Verlauf der weiteren Ermittlungen herausstellte, stammten die jeweiligen Fische alle aus einer Lieferung aus Polen, die sowohl an die unterschiedlichen Betriebsstandorte als auch an den Fischhändler geliefert wurde. Nachgereichte Informationen des polnischen Zulieferbetriebes ergaben, dass eine Behandlung mit Antibiotika für die gelieferte Charge nicht ausgeschlossen werden konnte. Bedingt durch die rege Handelstätigkeit des auffälligen Betriebes ermittelten die zuständigen Veterinärämter betroffene Fischhändler in drei weiteren Landkreisen. Das LGL unterstützte die Vor-Ort-Behörden auch in diesen Fällen mit der kurzfristigen Untersuchung von 33 Fischen. Durch die schnelle Ergebnisbereitstellung und die Kooperationsbereitschaft der Händler wurde der noch nicht verzehrte Teil der rückstandspositiven Ware zurückgerufen.
Im Zusammenhang mit dem Verdachtsgeschehen untersuchte das LGL damit für fünf verschiedene Veterinärämter in vier Regierungsbezirken fast 200 Fische auf über 70 Tierarzneimittelrückstände und stellte die Ergebnisse den einzelnen Vor-Ort-Behörden unverzüglich zur Verfügung.
Konzept zur Eigenkontrolle
Nachdem durch die LGL-Untersuchungen das Ausmaß der Belastung der Fische aus den einzelnen Teichen mit Tierarzneimitteln festgestellt werden konnte, erstellten die zuständigen Veterinärämter zusammen mit den Regierungen, dem zuständigen Ministerium und unter Beteiligung des LGL ein Konzept zur Eigenkontrolle des Betriebes. Für die Aufhebung der Betriebssperren musste der Betriebsinhaber auf eigene Kosten vor dem Inverkehrbringen der Fische mit umfangreichen Untersuchungsergebnissen darlegen, dass die Fische die Anforderungen zur Lebensmittelsicherheit erfüllen.
Im Jahr 2018 untersuchte das LGL als Folge des geschilderten Falles zusätzlich zu den Proben des Nationalen Rückstandskontrollplans (NRKP) im Rahmen eines Sonderuntersuchungsprogrammes Forellen aus dem bayerischen Handel auf Antibiotikarückstände.
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