Untersuchung von notgeschlachteten Rindern auf Kortikosteroide und nicht-steroidale Entzündungshemmer 2014
Verletzen sich gesunde Nutztiere so, dass sie aus Tierschutzgründen nicht mehr transportiert werden können, ihr Fleisch aber noch als Lebensmittel verwendet werden kann und soll, kann außerhalb eines Schlachthofes eine sogenannte Notschlachtung durchgeführt werden.
Da zur Linderung der Schmerzen entzündungshemmende und schmerzstillende Medikamente verabreicht werden können, prüfte das LGL in einem 2014 begonnenen Sonderuntersuchungsprogramm, ob das Fleisch notgeschlachteter Rinder häufiger mit Rückständen solcher Präparate belastet ist als das Fleisch normalgeschlachteter Rinder.
Muskulatur, Leber und Niere von 28 in Bayern notgeschlachteten Rindern wurden auf nicht-steroidale Entzündungshemmer (NSAID) und Kortikosteroide (steroidale Entzündungshemmer bzw. synthetische Glukokortikoide) untersucht. Drei Tiere waren in mobilen Anlagen geschlachtet worden. Dies sind zwar im engeren Sinn keine Notschlachtungen, bei der Fleischbeschau wurde aber entschieden, auch diese Tiere auf Rückstände von Entzündungshemmern zu untersuchen.
Untersuchungsergebnisse
Bei 28 Tieren wurden 84 Untersuchungen durchgeführt. Zwei dieser Tiere mussten beanstandet werden. In der Niere einer Kuh aus einer mobilen Schlachtung stellte das LGL den zugelassenen Entzündungshemmer Flunixin in einer Höhe von 680 µg/kg fest. Dieser Wert ist fast siebenmal höher als zulässig. Zusätzlich enthielt die Niere der Kuh 450 µg/kg Ketoprofen, ebenfalls ein zugelassener, nicht-steroidalen Entzündungshemmer. Rückstände dieses Wirkstoffes sind in jeglicher Höhe zulässig, soweit die Gesundheit von Konsumenten durch die Rückstände nicht gefährdet wird. Die Gehalte beider Entzündungshemmer waren jedoch nicht gesundheitsschädlich. Die Ermittlungen vor Ort ergaben aber, dass bei dem betroffenen Tier die gesetzlich vorgegebene Wartezeit zwischen Medikamentengabe und Schlachtung nicht eingehalten worden war.
Im Muskel der zweiten Kuh war mit 3,7 µg/kg der zulässige Höchstgehalt an Dexamethason, einem entzündungshemmenden Kortikosteroid, annähernd fünffach überschritten. Auch dieser Gehalt ist gesundheitlich nicht bedenklich. Behandlungs- oder Managementfehler konnten hier nicht festgestellt werden.
Die Proben der übrigen 26 untersuchten Rinder entsprachen den rechtlichen Vorgaben. Bei vier Kühen und einem Mastrind wurden in den Nieren auch Rückstände von Ketoprofen mit Gehalten von 14 bis 100 µg/kg festgestellt.
Vergleich mit den Ergebnissen des Nationalen Rückstandskontrollplans 2014
Im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans (NRKP) untersuchte das LGL 48 Rindernieren und 42 Rinderlebern auf nicht-steroidale Entzündungshemmer. Keine Probe war zu beanstanden. Allerdings wies die Niere einer Kuh Rückstände von Ketoprofen in einer Höhe von 6900 µg/kg auf. Wie sich nachträglich herausstellte, stammte die Probe von einem notgeschlachteten Tier, das als Lebensmittel nicht verwendet wurde.
Von 143 Proben Rindermuskulatur, die auf Kortikosteroide untersucht wurden, enthielten drei Dexamethason mit Gehalten von 4,3 bis 23 µg/kg. Nachträgliche Recherchen des LGL zeigten, dass eine belastete Kuh ebenfalls notgeschlachtet worden war. In zwei Fällen war die gesetzlich vorgeschriebene Wartezeit bis zur Schlachtung eingehalten worden. Im dritten Fall – einer Kuh mit der am höchsten belasteten Probe – war die Wartezeit dagegen nicht beachtet worden. Das Fleisch dieses Tieres kam nicht in den Handel.
Die Ergebnisse des Sonderuntersuchungsprogramms bestätigen die Vermutung, dass notgeschlachtete Tiere häufiger Rückstände von Entzündungshemmern enthalten als normalgeschlachtete Tiere.
Fortsetzung des Sonderprogramms im Jahr 2015
Das Sonderuntersuchungsprogramm zur zielorientierten Untersuchung notgeschlachteter Rinder auf Kortikosteroide und nicht-steroidale Entzündungshemmer wird fortgesetzt und intensiviert. Auch die Anzahl der im regulären NRKP auf Kortikosteroide zu untersuchenden Proben wurde bundesweit erhöht.