Hemmstofftest-Nachuntersuchungen 2015

In bayerischen Schlachthöfen werden jährlich Fleisch und Nieren von etwa 26.000 geschlachteten Tieren stichprobenweise mit einem mikrobiologischen Screening-Verfahren, dem Dreiplatten-Hemmstofftest, auf Rückstände von Antibiotika untersucht. 44 der so getesteten Proben (0,17 %) ergaben ein positives Ergebnis und wurden deshalb am LGL chemisch nachuntersucht. Das LGL untersuchte auf ca. 70 verschiedene Antibiotikawirkstoffe und setzte zur Identifizierung der möglichen Hemmstoffe modernste Analyseverfahren wie die Hochleistungsflüssigchromatographie- Massenspektometrie (LC-MS/MS) ein. Bei 33 der nachuntersuchten Proben (75 %, Vorjahr 70 %) wies das LGL Antibiotika nach. Die Rückstände von 18 dieser 33 Proben (55 %, Vorjahr 35 %) überschritten festgelegte Grenzwerte (siehe Tabelle 1). Ergänzend zu den am LGL durchgeführten chemischen Analysen führten die zuständigen Überwachungsbehörden vor Ort arzneimittelrechtliche Überprüfungen in den auffällig gewordenen Betrieben durch, um die Ursachen der Antibiotikabefunde festzustellen und notwendige Maßnahmen einzuleiten. Zu Grenzwertüberschreitungen kommt es beispielsweise dann, wenn vorgeschriebene Warte- und Karenzzeiten zwischen Arzneimittelanwendung und Schlachtung nicht eingehalten werden, Arzneimittel höher dosiert angewendet werden oder unbeabsichtigt kontaminiertes Futter oder Tränkwasser verfüttert wird.

Antibiotikaverteilung

Wie bereits in den Vorjahren wies die überwiegende Zahl der Proben im Mittel zwei verschiedene Antibiotikawirkstoffe auf. Der Anteil der wegen Höchstwertüberschreitung beanstandeten Proben lag bei 55 % und damit etwas höher als 2014, im Verlauf der letzten Jahre jedoch im Schwankungsbereich (2013: 61 %, 2012: 53 %, 2011: 47 %). Neu im Vergleich zum Vorjahr ist ein Anstieg von Wirkstoffen aus der Gruppe der Macrolide (zum Beispiel Tilmicosin, Tulathromycin). Gleichzeitig reduzierten sich die Rückstände von Sulfonamiden, die dominierenden Antibiotikagruppen Tetracycline, ß-Lactame und Chinolone blieben in der Nachweishäufigkeit konstant. Bei Rindern wurden überwiegend ß-Lactame, Macrolide und Tetracycline nachgewiesen, bei Schweinen Tetracycline und Chinolone. Die in den Vorjahren auffälligen Mehrfachrückstände bei der Tierart Schaf waren 2015 erneut feststellbar. Allerdings wurde nur bei einem Schaf die zulässige Rückstandshöchstmenge überschritten. Insgesamt fand das LGL bei Rindern, Kühen und Kälbern mit zehn auffälligen Tieren etwas häufiger Höchstmengenüberschreitungen als bei Schweinen. Hier waren es sieben Tiere mit Höchstmengenüberschreitungen.

Kombination Antibiotika und NSAID

Antibiotika werden aus therapeutischen Gründen immer wieder zusammen mit nicht-steroidalen entzündungshemmenden Stoffen (NSAID) verabreicht. Sowohl bei dokumentierter Anwendung von NSAID-Präparaten als auch bei Proben der bakteriologischen Untersuchung (BU-Proben) wird auf das Vorhandensein von NSAID-Rückständen getestet. Zehn Rindernieren (sieben BU-Proben und drei Hemmstoffplanproben) untersuchte das LGL deshalb zusätzlich auf NSAID. Bei zwei Tieren, die im Rahmen der bakteriologischen Untersuchung auffällig waren, hat das LGL Antibiotikarückstände und Ketoprofen festgestellt. Ermittlungen der Veterinärbehörden zeigten, dass die Tiere aus therapeutischen Gründen mit NSAID und Antibiotika behandelt worden waren. Die geschlachteten Tiere wurden amtlich beschlagnahmt und kamen nicht in den Handel. Die Kontrolle von entzündungshemmenden Arzneistoffen in Kombination mit Antibiotika wird weiterhin verfolgt.

Tabelle 1: Ergebnisse der Hemmstofftest-Nachuntersuchungen 2015
Tierart Probenzahl     davon Tiere mit Rückständen   Muskel Niere
  Gesamt ohne Rück-stände mit Rück-ständen < CCα* > CCα* > CCα* > CCα*
Rind 3 0 3 1 2 2 2
Kuh 8 1 7 1 6 3 6
Kalb 5 0 5 3 2 1 2
Schwein 27 10 17 10 7 6 4
Schaf 1 0 1 0 1 1 1
Summe 44 11 33 15 18 13 15
Anteile % 100% 25%
75%
45%
55%
39% 45%
               
davon:              
BU-Probe** 7 1 6 1 5 2 5
Hemmstoffplanprobe 37 10 27 14 13 11 10
Hemmstoffverdachtsprobe 0 0 0 0 0 0 0

* CCα: Entscheidungsgrenze für ein positives Ergebnis
** BU: Bakteriologische Untersuchung nach § 10 der AVV Lebensmittelhygiene

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