Untersuchung notgeschlachteter Rinder auf Kortikosteroide und nicht-steroidale Entzündungshemmer- Untersuchungsergebnisse 2015

Erleidet ein gesundes Rind eine Verletzung, sodass es nicht mehr zum Schlachthof transportiert werden kann, kann eine sogenannte Notschlachtung außerhalb eines Schlachthofes durchgeführt werden, wenn das Fleisch noch als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden soll. Das LGL untersucht seit dem Jahr 2014 regelmäßig Gewebeproben von notgeschlachteten Rindern auf Rückstände von Kortikosteroiden (steroidale Entzündungshemmer / synthetische Glukokortikoide) und nicht-steroidalen Entzündungshemmern (NSAID). Schon im Jahr 2014 hatte sich abgezeichnet, dass Proben von notgeschlachteten Rindern häufiger mit diesen Rückständen belastet sind als regulär geschlachtete Tiere. Deshalb wurde das Programm im Jahr 2015 wieder aufgenommen und gegenüber dem Vorjahr intensiviert. Von 43 notgeschlachteten Tieren aus fünfzehn bayerischen Landkreisen hat das LGL die Muskulatur auf Rückstände von Kortikosteroiden sowie Niere und Leber auf zwei verschiedene Gruppen von nicht-steroidalen Entzündungshemmern untersucht.

Ergebnisse

Drei der 43 untersuchten Proben waren zu beanstanden. In der Leberprobe einer Kuh stellte das LGL 520 µg 4-Methylaminoantipyrin/kg fest. 4-Methylaminoantipyrin ist ein Stoffwechselabbauprodukt des nicht-steroidalen Entzündungshemmers Metamizol. Die zulässige Rückstandshöchstmenge in Leber (100 µg/kg) war fünffach überschritten. In Muskelproben von zwei Kühen war der zulässige Höchstgehalt an Dexamethason (0,75 µg/kg), einem entzündungshemmenden Kortikosteroid, mit jeweils 5,5 µg/kg überschritten. In einer weiteren Muskelprobe einer Kuh wurde ebenfalls Dexamethason festgestellt. Der Gehalt lag mit 0,75 µg jedoch genau in Höhe der zulässigen Höchstmenge und war deshalb noch nicht zu beanstanden. Ebenfalls nicht zu beanstanden war die Niere eines Rindes, die Rückstände des nicht-steroidalen Entzündungshemmers Diclofenac in Höhe von 7,3 µg/kg enthielt. Erlaubt sind 10 µg Diclofenac/kg Niere. Darüber hinaus stellte das LGL in den Nieren von neun Rindern, das heißt in etwa einem Fünftel der untersuchten Proben, Rückstände von Ketoprofen fest. Die Gehalte lagen zwischen 18 und 1.300 µg/kg, der Median betrug 220 µg/kg. Ketoprofen ist ein zugelassener Wirkstoff, dessen Rückstände in jeglicher Höhe erlaubt sind, soweit sie wie in allen vorliegenden Fällen nicht gesundheitsgefährdend sind.
Bei Ermittlungen in den Betrieben der Tierhalter wurde bei beanstandeten Proben jeweils kein persönliches Verschulden festgestellt.

Vergleich mit den Ergebnissen des Nationalen Rückstandskontrollplans

Neben dem Sonderprogramm untersuchte das LGL im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans (NRKP) 44 Rindernieren und 41 Rinderlebern auf nicht-steroidale Entzündungshemmer. Drei davon fielen durch Rückstände an Ketoprofen auf (11, 24 bzw.
6.900 µg/kg), die übrigen Proben waren rückstandsfrei. Die nachträglichen Recherchen ergaben, dass alle drei rückstandsbelasteten Nieren ebenfalls von notgeschlachteten Rindern stammten. Von 162 auf Kortikosteroide untersuchten Proben Rindermuskulatur enthielt eine Dexamethason. Der Gehalt lag mit 0,5 µg/kg jedoch unterhalb der zulässigen
Höchstmenge. Die Ergebnisse des Jahres 2015 bestätigen den Trend aus dem Jahr 2014, dass notgeschlachtete Tiere häufiger Rückstände enthalten als regulär geschlachtete Tiere.

Fortsetzung des Sonderprogramms im Jahr 2016

Das Sonderuntersuchungsprogramm zur zielorientierten Untersuchung notgeschlachteter Tiere auf Kortikosteroide und nicht-steroidale Entzündungshemmer wird auch im Jahr 2016 fortgesetzt.

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