- Startseite >>
- Lebensmittel >>
- Chemie >>
- Kontaminanten >>
- PAK
Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in Lebensmitteln – Untersuchungsergebnisse 2009
Im Jahr 2009 wurden bundesweit Tee, Kaffee und Gewürze auf PAK untersucht. Für diese Lebensmittel existiert noch kein Grenzwert für PAK. Die Produkte werden vor allem beim Rösten und Trocknen mit PAK belastet, wenn die genannten Produktionsschritte in den Erzeugerländern unter nicht optimalen Bedingungen durchgeführt werden.
Von den 19 am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) untersuchten Teeproben (Pflanzenmaterial, kein Aufguss) wiesen besonders Mate-Tees herstellungsbedingt sehr hohe Gehalte an PAK auf (44 bis 95 µg/kg Benzo(a)pyren). Bei schwarzen sowie grünen Tees war die Belastung mit PAK etwas geringer und die zwei untersuchten Kräutertees gehörten zu den am geringsten belasteten Teeproben. Die Experten analysierten auch ein selbst aufgebrühtes Teegetränk aus hoch belastetem Mate- Tee. Darin konnten nur noch umgerechnet maximal 1,6 % des Ausgangsgehaltes an PAK nachgewiesen werden, weil die Kontaminanten beim Brühen offensichtlich kaum in Lösung gehen.
Beim Röstkaffee (25 Proben) waren keine PAK in nennenswerten Gehalten nachzuweisen. Sehr unterschiedlich waren die PAK-Gehalte bei den 19 untersuchten Gewürzen. Sechs wiesen Gehalte von mehr als 2 µg/kg Benzo(a)pyren auf. Betroffen waren unter anderem Dillspitzen, Knoblauchpulver, ganzer schwarzer Pfeffer und als am höchsten belastete Probe gemahlener Sternanis (20,3 µg/kg Benzo(a)pyren).
Bei den Lebensmitteln mit festgesetzten Höchstmengen für Benzo(a)pyren, kam es kaum zu Grenzwertüberschreitungen. In 61 Proben geräucherter Fleischerzeugnisse fand das LGL nur bei einer Probe etwas mehr als die erlaubten 5 µg/kg Benzo(a)pyren. Die Beanstandungsquote ist damit im Vergleich zu den Vorjahren noch einmal gesunken. Bei den Speiseölen und Speisefetten (27 Margarinen, ein Speisefett, sechs Speiseöle) stellte das LGL keine Überschreitung des für diese Lebensmittel festgelegten Höchstgehalts von 2,0 µg/kg Benzo(a)pyren fest.