Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in Lebensmitteln Untersuchungsergebnisse 2017

Hintergrund

Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) entstehen hauptsächlich bei der unvollständigen Verbrennung oder Pyrolyse von organischen Materialien wie Holz, Kohle oder Treibstoffen. Bei diesen Vorgängen entsteht immer ein Gemisch von vielen verschiedenen PAK. Die akute Toxizität der PAK ist gering, aber ein Teil dieser Verbindungen wird als krebserregend eingestuft. Beim Kontakt mit Rauch oder Abgasen, wie sie beim Räuchern, Grillen oder Trocknen auftreten, können Lebensmittel mit PAK kontaminiert werden. Zum Schutz der Verbraucher wurden daher in der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 europaweite Höchstgehalte für PAK in Lebensmitteln festgelegt. Bewertet werden dabei sowohl der Gehalt von Benzo(a)pyren als auch die Summe der Gehalte von Benzo(a)pyren, Benz(a)anthracen, Benzo(b)fluoranthen und Chrysen, die kurz als PAK-4 bezeichnet werden.

Analyseergebnisse des LGL

Im Jahr 2017 hat das LGL insgesamt 163 Lebensmittelproben auf PAK untersucht. Die Ergebnisse sind in der Tabelle zusammengefasst dargestellt.

Tabelle: Untersuchung von PAK in Lebensmitteln im Jahr 2017
Produktgruppe Anzahl der Proben
Lebensmittel mit Höchstgehaltsregelung Gesamt keine Höchstgehalts-
überschreitung
Höchstgehaltsüberschreitung,
Beanstandung
 
dunkle Schokolade 22 22 0  
Nahrungsergänzungsmittel 13 13 0  
Gewürze 74 69 5  
Trinkwasser 2 2 0  
Sonstige 1 1 0  
Lebensmittel ohne Höchstgehaltsregelung Gesamt Gehalt PAK-4
< 12 µg/kg
Gehalt PAK-4
12 bis 50 µg/kg
Gehalt PAK-4
> 50 µg/kg
geräucherter Tofu 19 19 0 0
Matcha 13 5 6 2
Sonstige 19 19 0 0

 

Dunkle Schokolade

Im Rahmen des bundesweiten Lebensmittelmonitorings analysierte das LGL 22 Schokoladen mit einem Kakaoanteil von mindestens 75 %. Da eine Kontamination von Schokolade mit PAK hauptsächlich durch den Kakaoanteil stattfindet, beprobte das LGL gezielt nur dunkle Schokoladen. Keine der untersuchten Schokoladenproben wies nennenswerte PAK-Gehalte auf. Selbst die am höchsten belastete Probe lag mit 1,1 μg Benz(a)pyren und 5,9 μg PAK-4 (jeweils auf ein Kilogramm Fett berechnet) deutlich unter den Höchstmengen von 5,0 μg/kg Fett für Benzo(a)pyren bzw. 30,0 μg/kg Fett für die Summe der PAK-4.

Gewürze

Einen Schwerpunkt der PAK-Untersuchung bildete 2017 die Untersuchung von Gewürzen. Für getrocknete Kräuter und Gewürze gilt seit 1. April 2016 ein eigener PAK-Höchstgehalt. Das LGL untersuchte 13 Proben Oregano, 15 Proben Paprikapulver und 46 Proben schwarzer Pfeffer. In allen Gewürzen wies das LGL PAK nach. Bei Oregano und Paprika lag der Gehalt an PAK-4 jedoch bei maximal 22 μg/kg und damit jeweils unter der Höchstmenge von 50,0 μg/kg. Das LGL beanstandete nur eine Probe Oregano, die mit 99,1 μg/kg Benzo(a)pyren und 374,2 μg/kg PAK-4 weit über den Höchstgehalten lag. Wegen der geringen Verzehrmengen von Kräutern war diese Höchstgehaltsüberschreitung jedoch nicht als toxikologisch relevant zu betrachten.
Bei schwarzem Pfeffer war die PAK-Belastung insgesamt etwas höher als bei den anderen Gewürzen. Nur zwei Drittel der 46 Proben wiesen mit den anderen Gewürzen vergleichbare PAK-4-Gehalte bis 20 μg/kg auf. Von den restlichen 16 Proben beanstandete das LGL drei Proben, weil in ihnen die Höchstgehalte überschritten wurden. Bei einer weiteren Probe lag das Analyseergebnis des LGL noch nicht sicher über der Höchstmenge, sodass der Hersteller auf den unbefriedigenden PAK-Gehalt hingewiesen wurde.

Tofu, Käse und Matcha-Pulver

Neben diesen regulierten Lebensmitteln hat das LGL auch 51 Proben Lebensmittel untersucht, für die keine Höchstgehalte festgesetzt wurden. Dazu gehören unter anderem geräucherter Tofu und Käse sowie Matcha-Pulver. Die PAK-Gehalte von geräuchertem Tofu und Käse waren im Allgemeinen sehr niedrig. Auffällig war nur der PAK-Gehalt der Matcha-Pulver.
Tees können, wahrscheinlich bedingt durch die Trocknung, deutliche PAK-Gehalte aufweisen. Matcha-Pulver wird im Gegensatz zu herkömmlich aufgebrühten Tees mit verzehrt, sodass die PAK aus diesen Produkten vom Verbraucher aufgenommen werden.
Das LGL beanstandete daher zwei der Matchas, weil sie im Vergleich mit anderen getrockneten pflanzlichen Lebensmitteln überdurchschnittlich belastet waren.