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Radioaktivität in Lebensmitteln – Untersuchungsergebnisse 2009
Im Rahmen der Überwachung von künstlichen Radionukliden in Lebensmitteln ist das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) für die Probenplanerstellung und Ergebnisbewertung verantwortlich. Die Messungen der Proben erfolgen am Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU). Der Gehalt an Radionukliden künstlichen Ursprungs in Lebensmitteln wird im Wesentlichen durch die Folgen des Reaktorunfalls in Tschernobyl bestimmt, wobei lediglich dem Cäsium 137 und in erheblich geringerem Umfang dem Cäsium 134 eine Bedeutung zukommt. In der Tabelle 3.5.11a wird die künstliche Radioaktivität deshalb als Radiocäsium (Summe der beiden Cäsiumnuklide) aufgeführt. Im Jahr 2009 untersuchte das LfU insgesamt 1.035 Proben. Alle Messwertangaben beziehen sich auf den verzehrsfähigen Anteil der Untersuchungsproben zum Zeitpunkt der Probennahme.
Importuntersuchungen
Seit 1986 regelt eine EG-Verordnung, dass die Einfuhr für landwirtschaftliche Erzeugnisse aus Drittländern, die besonders von dem Unfall von Tschernobyl betroffen sind, überwacht wird. 2009 wurden 36 Importproben Wildpilze auf Radioaktivität untersucht. Bei keiner dieser Proben wurde eine Überschreitung des Höchstwertes von 600 Bq/kg Radiocäsium festgestellt.
Einheimisches Wildbret und einheimische Wildpilze
Zur Fortsetzung der Sammlung von geografisch zugeordneten Radioaktivitätsdaten und die stichprobenartige Überwachung dieses Marktsegments wurden 2009 insgesamt 106 Reh- und Hirschproben untersucht. In keinem Fall ergab sich eine Überschreitung des Grenzwertes von 600 Bq/kg Radiocäsium. Erhöhte radioaktive Belastungen wurden noch bei einzelnen Wildschweinproben festgestellt. Neun von 56 untersuchten Wildschweinproben waren mit mehr als 600 Bq/kg Radiocäsium belastet. Dies hängt damit zusammen, dass sich Wildschweine unter anderem gerne von den im Waldboden wachsenden Hirschtrüffeln ernähren, die besonders hoch belastet sein können. Für die Radiocäsiumbelastung von Wildbret sind neben der lokalen Bodenkontamination vor allem die Wildart und damit das Fressverhalten der einzelnen Wildgattungen entscheidend. Im Rahmen der Sorgfaltspflicht müssen in Regionen mit erhöhter Radioaktivität die Wildbretproben der Jäger von qualifizierten Messstellen untersucht werden. Jäger und Lebensmittelüberwachungsbehörden sorgen dafür, dass Fleisch, welches den zulässigen Grenzwert von 600 Bq/kg überschreitet, nicht an Verbraucher weitergegeben wird. Bei Pilzen spielt neben der lokalen Bodenkontamination die Pilzart die entscheidende Rolle für die Belastung mit Radiocäsium. Wie bereits im Jahr 2008 fielen von den untersuchten Pilzen eine Probe Birkenpilze mit einem Wert von 4.543 Bq/kg und eine Pilzprobe Weißer Rasling mit einem Gehalt von 8.492 Bq/kg Radiocäsium auf. Beide Pilzproben stammten wieder aus dem Raum Murnau.