Pflanzenschutzmittel und polychlorierte Biphenyle in tierischen Lebensmitteln - Untersuchungsergebnisse 2016
Das LGL untersuchte im Jahr 2016 488 Lebensmittelproben tierischer Herkunft auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln und polychlorierten Biphenylen (PCB). Erfreulicherweise waren 88,5 % der untersuchten Proben rückstandsfrei (siehe Tabelle 1). In den restlichen Proben waren Organochlorpestizide und bzw. oder PCB nachweisbar. Bei diesen Stoffen handelt es sich um Stoffe, die sich wegen ihrer hohen Umweltstabilität in der Nahrungskette anreichern können, allerdings wurden sie hauptsächlich im Spurenbereich von wenigen μg/kg detektiert. Eine Probe Honig und eine Probe Fisch, beide aus Deutschland, führten zu auffälligen Befunden. Im Honig stellte das LGL das in Deutschland in vielen Kulturen zugelassene Herbizid Fluazifop mit einem Gehalt oberhalb des zulässigen Höchstgehaltes fest. Die Probe Fisch aus Wildfang enthielt PCB über dem Grenzwert. Bei beiden Proben überschritten jedoch die nachgewiesenen Gehalte die zulässigen Höchstgehalte unter Berücksichtigung der Messunsicherheit nicht mehr, sodass die Proben mit der lebensmittelrechtlich geforderten Sicherheit noch nicht zu beanstanden waren. Insgesamt ist die Rückstandssituation bei Lebensmitteln tierischer Herkunft im Hinblick auf Pflanzenschutzmittel und PCB wie schon in den Vorjahren als äußerst günstig zu bewerten.
Lebensmittel | Probenzahl | ohne R | mit R kleiner HG | mit R größer HG |
---|---|---|---|---|
Gesamt | 488 | 432 | 54 | 2 |
88,5% | 11,1% | 0,4% | ||
Milch, Milcherzeugnisse | 43 | 42 | 1 | 0 |
Butter, Käse | 34 | 34 | 0 | 0 |
Eier, Eierzeugnisse | 25 | 21 | 4 | 0 |
Fleisch, Fleischerzeugnisse | 251 | 229 | 22 | 0 |
Fisch, Fischerzeugnisse | 71 | 64 | 6 | 1 |
Honig | 64 | 42 | 21 | 1 |
R = Rückstand, HG = zulässiger Höchstgehalt nach VO (EG) 396/2005, Rückstandshöchstmengenverordnung, VO (EG) 1881/2006 bzw. KontaminantenVO